28.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 54/8


BESCHLUSS 2012/121/GASP DES RATES

vom 27. Februar 2012

zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit EU-China-Afrika im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. Dieser Strategie zufolge gehört der afrikanische Kontinent zu den Regionen, die durch den illegalen Handel mit SALW und deren übermäßige Anhäufung am stärksten gefährdet sind.

(2)

Gemäß der SALW-Strategie der EU hat die Union mehrere Aufgaben wahrzunehmen, zu denen unter anderem das Streben nach Konsens unter den Ausfuhrländern darüber zählt, dass sie Kleinwaffen nur an Regierungen liefern, und dies gemäß den entsprechenden regionalen und internationalen restriktiven Waffenausfuhrkriterien.

(3)

In der SALW-Strategie der EU wird darüber hinaus die Thematisierung der SALW-Problematik im Rahmen des politischen Dialogs mit Drittstaaten und internationalen, regionalen oder subregionalen Organisationen empfohlen, wobei der Abstimmung der Maßnahmen der Union mit ihren wichtigsten Partnern und den bedeutendsten SALW-Ausfuhrländern, einschließlich China, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

(4)

Der Rat der Europäischen Union nahm in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2010 Schlussfolgerungen an, in denen er sich nachdrücklich für die Aushandlung eines Vertrags über den Waffenhandel als rechtsverbindliches internationales Instrument zur Einführung gemeinsamer internationaler Normen für den Transfer konventioneller Waffen einsetzte. Er hob zudem hervor, wie wichtig bei diesem Prozess die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und regionalen Organisationen ist.

(5)

Seit der strategische Dialog EU-China im Jahr 2005 ins Leben gerufen wurde, beinhaltet er auch einen Dialog über die Nichtverbreitung und die Ausfuhr konventioneller Waffen. China und die Union kamen auf ihrem Gipfeltreffen 2006 überein, einen neuen Dialog über Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung Afrikas einzurichten, um auf ein besseres gegenseitiges Verständnis der Partner hinzuwirken, Maßnahmen und Prioritäten zu erörtern und es zu ermöglichen, dass China in die internationalen Bemühungen um eine Verbesserung und Koordinierung der Maßnahmen der Zusammenarbeit eingebunden wird. In dem Strategiepapier EU-China für den Zeitraum 2007-2013 heißt es, dass Engagement und Partnerschaft das Fundament für die Beziehungen der Union zu China bilden müssen; ferner wird darin die Zusammenarbeit zur Verhütung des illegalen Handels mit SALW als eine der Prioritäten hervorgehoben.

(6)

Im Dezember 2004 unterzeichneten China und die Union eine gemeinsame Erklärung über Nichtverbreitung und Abrüstung, die auch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der konventionellen Waffen betraf. In der gemeinsamen Erklärung stellten die Union und China fest, dass auch aktive und konstruktive Anstrengungen unternommen werden müssten, um für strengere Kontrollen bei der Ausfuhr konventioneller Waffen zu sorgen. Die für bestimmte konventionelle Waffen geltenden Rüstungskontrollregelungen müssten verschärft werden. Außerdem sollten gemäß der Erklärung verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und den Umlauf dieser Waffen, durch die Frieden und Stabilität auf regionaler Ebene beeinträchtigt würden, zu verhüten.

(7)

In der im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der EU vereinbarten Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie von 2007 wird die Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung als einer der Bereiche festgelegt, in denen Maßnahmen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus, des Networking, der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu treffen sind. China hat auf Einladung am EU-Afrika-Gipfeltreffen 2010 als Beobachter teilgenommen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Union führt den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und der Industrie sowie Regierungsvertretern aus China, der Union und den afrikanischen Staaten – unter anderem durch einen Dialog zwischen den jeweiligen Zivilgesellschaften und Industrien – weiter, um gemeinsame Konzepte zu entwickeln, mit denen der Bedrohung, die vom illegalen Handel mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung ausgeht, begegnet und der mangelnden internationalen Regulierung des Handels mit konventionellen Waffen entgegengewirkt werden kann. Der Ausbau dieser Zusammenarbeit sollte sich auch in einer verstärkten Förderung und Umsetzung eines soliden und robusten Vertrags über den Waffenhandel niederschlagen.

(2)   Die Union verfolgt das in Absatz 1 genannte Ziel im Wege der folgenden Projekte und Maßnahmen:

Schaffung und Fortentwicklung einer gemeinsamen Experten-Arbeitsgruppe Afrika-EU-China zum Thema konventionelle Waffen sowie eines gemeinsamen Afrika-EU-China-Forschungszentrums für konventionelle Waffen. Die Arbeit der Experten-Arbeitsgruppe und des Forschungszentrums zielt darauf ab, die für Fragen betreffend konventionelle Waffen und die Kontrolle der Ausfuhr solcher Waffen zuständigen Politiknetzwerke in China, Afrika und der Union für die Problematik, die mit dem illegalen Handel mit SALW und mit deren übermäßiger Anhäufung sowie mit der mangelnden internationalen Regulierung des legalen Handels mit konventionellen Waffen verbunden ist, zu sensibilisieren und zu entsprechendem Handeln zu bewegen. Die verstärkte Sensibilisierung für diese Problematik und das entsprechende Handeln werden zur erfolgreichen Aushandlung und Umsetzung eines soliden und robusten Vertrags über den Waffenhandel beitragen;

Durchführung von Sensibilisierungs- und Forschungsmaßnahmen, die darauf abzielen, im Kontext der Zusammenarbeit EU-China nach Möglichkeiten zu suchen, afrikanische Staaten bei der Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung zu unterstützen.

Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz genannten Projekte und Maßnahmen ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte und Maßnahmen erfolgt durch die Nichtregierungsorganisation „Saferworld“.

(3)   Saferworld nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit Saferworld.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte und Maßnahmen beträgt 830 000 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit Saferworld. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass Saferworld zu gewährleisten hat, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger vierteljährlicher Berichte von Saferworld über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte und Maßnahmen.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses, falls das Finanzierungsabkommen nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


ANHANG

PROJEKTE UND MAßNAHMEN NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2

1.   Ziele

Mit dem Beschluss sollen folgende Ziele erreicht werden: weiterer Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und der Industrie sowie Regierungsvertretern aus China, der Europäischen Union und Afrika, Entwicklung gemeinsamer Konzepte zur Bewältigung der Bedrohung, die vom illegalen Handel mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung ausgeht, sowie Unterstützung des Prozesses zur Aushandlung eines Vertrags der Vereinten Nationen (VN) über den Waffenhandel (ATT) vor, während und nach der 2012 stattfindenden diplomatischen Konferenz zum ATT. Zu diesem Zweck sollen eine gemeinsame Experten-Arbeitsgruppe Afrika-EU-China zum Thema konventionelle Waffen (im Folgenden „Expertengruppe“) sowie ein gemeinsames Afrika-EU-China-Forschungszentrum für konventionelle Waffen (im Folgenden „Forschungszentrum“) geschaffen und fortentwickelt werden. Die Arbeit der Expertengruppe und des Forschungszentrums zielt darauf ab, die Politiknetzwerke in China, Afrika und der Union für die Probleme, die mit dem illegalen Handel mit SALW und mit deren übermäßiger Anhäufung einhergehen, und für die Notwendigkeit einer Einigung über einen ATT zu sensibilisieren und zu entsprechendem Handeln zu bewegen.

Das Ziel einer vertieften Zusammenarbeit zwischen China, der Union und Afrika soll auch durch Sensibilisierungs- und Forschungsmaßnahmen erreicht werden, die darauf abzielen, im Kontext der Zusammenarbeit EU-China nach Möglichkeiten zu suchen, afrikanische Staaten bei der Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung zu unterstützen.

2.   Beschreibung der Projekte und Maßnahmen

2.1.   Schaffung und Fortentwicklung einer gemeinsamen Experten-Arbeitsgruppe Afrika-EU-China zum Thema konventionelle Waffen sowie eines gemeinsamen Afrika-EU-China-Forschungszentrums für konventionelle Waffen

2.1.1.   Projektziele

Einrichtung von für die Experten der Politiknetzwerke der Union, Chinas und Afrikas bestimmten Foren und Netzen, in denen die verschiedenen Aspekte des illegalen Handels mit konventionellen Waffen erörtert werden;

verstärkte Sensibilisierung der Politiknetzwerke in China, Afrika und der Union für die mit dem illegalen Handel mit SALW und mit deren übermäßiger Anhäufung verbundenen Probleme sowie für die unzureichende internationale Regulierung des legalen Handels mit konventionellen Waffen, sowie Hinwirken auf ein entsprechendes Handeln. Die verstärkte Sensibilisierung für diese Problematik und das entsprechende Handeln sollten zu einem gemeinsamen Eintreten für einen soliden und robusten ATT führen;

Förderung des EU-China-Afrika-Dialogs auf Ebene der Beamten und der Politiknetzwerke, um zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zu gelangen und für den VN-ATT-Prozess für die Zeit vor, während und nach der 2012 stattfindenden diplomatischen Konferenz zum ATT gemeinsame Konzepte festzulegen; hierzu gehört auch, Forscher aus der Union, China und Afrika bei gemeinsamer Forschungs- und Analysearbeit in Bezug auf die jeweiligen nationalen und regionalen Standpunkte zu unterstützen;

Ausarbeitung von Empfehlungen seitens der wissenschaftlichen Gemeinschaft zum ATT und zur SALW-Problematik und tatsächliche Übermittlung dieser Empfehlungen an Regierungsbeamte, Politiker und Politiknetzwerke Chinas, Afrikas sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten.

2.1.2.   Projektbeschreibung

a)   Schaffung und Fortentwicklung einer gemeinsamen Experten-Arbeitgsruppe Afrika-EU-China zum Thema konventionelle Waffen

Die Expertengruppe wird den „institutionellen Kern“ des im Rahmen des Ratsbeschlusses geförderten Dialogs bilden und auf einer sorgfältigen Koordinierung zwischen Saferworld und Partnerorganisationen der Zivilgesellschaft in Afrika und China basieren. Sie wird neun Mitglieder aus China, der Union und Afrika umfassen, die aufgrund ihres Fachwissens, ihres Rufs und ihrer Bedeutung für den Prozess aus Hochschulfakultäten, Reflexionsgruppen und Forschungszentren einberufen werden. Die Expertengruppe wird dazu dienen, Informationen, Ideen, Erkenntnisse und Forschungsdaten betreffend Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle unter ihren Mitgliedern auszutauschen; dabei sollen die Art der Bedrohungen ermittelt, die Wirksamkeit laufender Maßnahmen bewertet und an politische Entscheidungsträger gerichtete Empfehlungen für Maßnahmen der Zusammenarbeit ausgesprochen werden.

Die Expertengruppe soll außerhalb des direkten Dialogs interessierten Akteuren der Zivilgesellschaft als Plattform dienen und einen Expertenpool bilden, auf den politische Entscheidungsträger und die für konventionelle Waffen und die entsprechenden Ausfuhrkontrollen zuständigen Beamten in China, der Union und Afrika zurückgreifen können. Die Beamten aus Afrika, China und der Union werden ihrerseits aufgefordert, die Arbeit der Expertengruppe zu beobachten.

b)   Schaffung und Fortentwicklung eines gemeinsamen Afrika-EU-China-Forschungszentrums für konventionelle Waffen

Das Forschungszentrum wird dazu dienen, die gemeinsame Forschungs- und Analysearbeit von Forschern aus der Union, China und Afrika zu unterstützen. Es wird in China eingerichtet. Das Forschungszentrum wird eine breite Palette an einschlägigen Informationen und Quellen zu SALW und zum ATT-Prozess in englischer und chinesischer Sprache bereitstellen. Informationen und Quellen werden elektronisch über eine Website abrufbar sein, die gleichzeitig der Expertengruppe als öffentliche Schnittstelle dienen wird.

Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß den Buchstaben a und b werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

Veranstaltung von Vor- und Nachbereitungssitzungen in China und Europa zwischen Saferworld und einschlägigen chinesischen und afrikanischen Partnerorganisationen zur Festlegung von Projektaufbau und -zeitplan; Festlegung ausführlicher Arbeitspläne für die Schaffung und Fortentwicklung des Forschungszentrums und der Expertengruppe; Einsetzung eines Teams zur Projektkoordinierung; Festlegung der Zuständigkeiten im Team; Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen;

Beschaffung und Übersetzung einschlägiger wichtiger Informationen zu SALW und ATT, die von den Politiknetzwerken in China, Afrika und der Union herangezogen werden können, sowie Bereitstellung dieses Materials unter anderem in elektronischer Form auf einer Website des Forschungszentrums. Diese Website wird gleichzeitig der Expertengruppe als öffentliche Schnittstelle dienen;

Veranstaltung mehrerer Sitzungen unter Teilnahme von Saferworld, Partnerorganisationen und den zuständigen chinesischen Behörden, in denen die Tätigkeiten des Forschungszentrums und der Expertengruppe vorgestellt werden und die Zwischen- und Endergebnisse präsentiert und erörtert werden, um die Unterstützung der Tätigkeiten durch die zuständigen Behörden sicherzustellen;

Veranstaltung von bis zu zwei zweitägigen Sitzungen der Expertengruppe pro Jahr in China, Europa und Afrika zur Festlegung der Forschungspläne und zur Erstellung von Leitlinien für die Durchführung der Sensibilisierungs- und Forschungsmaßnahmen sowie für die Ausarbeitung und Übermittlung politischer Empfehlungen. In jeder Sitzung wird ein kurzer Bericht über den Stand der Projektdurchführung erstellt;

Veranstaltung von zwei ATT-Workshops für bis zu 40 Teilnehmer (u. a. für Vertreter der unionsspezifischen, der chinesischen und der afrikanischen Politiknetzwerke und der für konventionelle Waffen und die diesbezüglichen Ausfuhrkontrollen zuständigen Behörden sowie Experten der Rüstungs- und Verteidigungsindustrie und der Zivilgesellschaft), um die Fortschritte bei den Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrags über den Waffenhandel zu prüfen und Bereiche zu ermitteln, in denen Gemeinsamkeiten zwischen verschiedenen Ländern bestehen;

Veröffentlichung eines Briefings, das sich mit den Standpunkten der Union und Chinas zum ATT befasst, durch Saferworld und die Expertengruppe. Dieses Briefing soll bei den Beratungen mit Beamten aus der Union, China und Afrika im Vorfeld der im Jahr 2012 stattfindenden ATT-Konferenz als Grundlage dienen. Darin werden die unterschiedlichen Standpunkte der Union, Chinas und afrikanischer Staaten zum ATT untersucht;

Erstellung eines umfassenden Berichts über die wichtigsten Erfahrungen, in dem die Stärken und Schwächen des Projekts detailliert festgehalten und Modelle und Optionen für den künftigen EU-China-Afrika-Dialog über SALW und den ATT-Prozess empfohlen werden;

Durchführung von zwei Veranstaltungen zum offiziellen Projektstart und Projektabschluss.

2.1.3.   Projektergebnisse

In der Zeit vor und nach der 2012 stattfindenden diplomatischen Konferenz zum ATT verstärkte Sensibilisierung von 500 Akteuren der Politiknetzwerke in China, Afrika und der Union (einschließlich von Beamten mit Zuständigkeit für konventionelle Waffen und entsprechende Ausfuhrkontrollen, Wissenschaftlern, Parlamentariern, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Journalisten) für den VN-ATT-Prozess und die jeweiligen nationalen Standpunkte sowie Verbesserung ihres diesbezüglichen Kenntnisstands und ihres Verständnisses für diese Problematik;

Verbesserung des Dialogs zwischen insgesamt 60 Beamten aus der Union, China und Afrika und Vertretern der Zivilgesellschaft über SALW und den VN-ATT-Prozess sowie Verbesserung ihrer diesbezüglichen Interaktion und Zusammenarbeit, unter anderem durch die Erstellung von Empfehlungen in Bezug auf Möglichkeiten des gemeinsamen Handelns;

Schaffung nachhaltiger Verbindungen zwischen 50 Personen, welche die den Politiknetzwerken angehörenden Institutionen der Union, Afrikas und Chinas vertreten, um auf diese Weise über die Laufzeit dieses Projektes hinaus die Möglichkeit für einen fortlaufenden Informations- und Erfahrungsaustausch und eine praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der SALW und anderer Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle zu schaffen.

2.2.   Förderung der Zusammenarbeit zwischen der EU und China zur Unterstützung afrikanischer Staaten bei der Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung

2.2.1.   Projektziele

Förderung der gemeinsamen Forschungs- und Analysearbeit von Forschern aus der Union, China und Afrika in Bezug auf die mit der Verbreitung von SALW in Afrika einhergehenden Probleme und die sich für Kooperationsmaßnahmen der EU und Chinas auf diesem Gebiet bietenden Möglichkeiten;

Unterstützung afrikanischer Staaten bei der Ermittlung ihres Hilfsbedarfs in Bereichen, die mit der Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung in Zusammenhang stehen, sowie Unterstützung bei der Abfassung entsprechender Hilfsersuchen;

Erstellung von an politische Entscheidungsträger in der Union und in China gerichteten Empfehlungen bezüglich der sich bietenden Möglichkeiten für gemeinsame Hilfeleistungen der EU und Chinas für Drittländer in Afrika.

2.2.2.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts soll ermittelt werden, welche Möglichkeiten sich im Kontext der Zusammenarbeit EU-China in Bezug auf die Unterstützung afrikanischer Drittländer bei der Bewältigung der Bedrohung bieten, die vom illegalen Handel mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung ausgeht. Das Projekt wird unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:

Veranstaltung von bis zu drei Studienbesuchen in Afrika durch Mitglieder der Expertengruppe, damit sie ein besseres Verständnis dafür entwickeln können, wie sich der illegale Handel mit SALW und deren übermäßige Anhäufung auf dem Kontinent auswirken, mit lokalen Akteuren zusammenkommen können und den Bedarf an technischer Hilfe erörtern können;

Veranstaltung eines internationalen Politik-Seminars in Afrika zur Verhütung der Verbreitung von SALW auf dem Kontinent. An dem Seminar werden bis zu 30 Personen teilnehmen, unter anderem Mitglieder der Expertengruppe und andere Vertreter der Zivilgesellschaft Afrikas, Chinas und der EU sowie Beamte mit Zuständigkeit für konventionelle Waffen und diesbezügliche Ausfuhrkontrollen. Es soll ferner dazu dienen, die konkreten Bereiche näher einzugrenzen, in denen Afrikas Ersuchen um Unterstützung bei der Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung an von China und der Union erbrachte Hilfsleistungen gekoppelt werden können;

Durchführung der technischen Bewertung des in Bezug auf die SALW-Kontrolle in einem bestimmten afrikanischen Land bestehenden Bedarfs, einschließlich Kostenschätzungen, Festlegung der Interventionsbereiche und Empfehlungen bezüglich der Durchführungsstellen. Diese Bewertung wird in enger Zusammenarbeit mit Regierungsbeamten des betreffenden afrikanischen Landes, die bei der Verwaltung der SALW-Kontrollsysteme mitwirken, sowie mit Vertretern des Verteidigungssektors dieses Landes vorgenommen;

Veröffentlichung eines ausführlichen Berichts der Expertengruppe über die Verschiebung von SALW in Afrika, in dem auf der Grundlage der technischen Bewertung, der Studienbesuche und des Seminars in Afrika die Wirksamkeit der laufenden Maßnahmen bewertet wird und klare an die politischen Entscheidungsträger gerichtete Empfehlungen bezüglich Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen der Union, China und Afrika ausgesprochen werden. Der Bericht wird übersetzt und an etwa 500 Personen, bei denen es sich um Akteure der Zivilgesellschaft, Beamte, politische Entscheidungsträger und Politiker aus China, der EU und Afrika handelt, übermittelt, um verstärkt für die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen der EU, China und Afrika bei der SALW-Kontrolle in Afrika zu sensibilisieren. Der Bericht wird zudem bei den im Rahmen der Projektmaßnahme 2.1 vorgesehenen Sitzungen vorgelegt;

Unterstützung eines bestimmten afrikanischen Landes bei der Ermittlung und Übermittlung seines Unterstützungsbedarfs im Hinblick auf die SALW-Kontrolle sowie bei der Übermittlung entsprechender offizieller Hilfsersuchen;

Veranstaltung von Treffen mit zuständigen Beamten aus der Union und China, um auf die Ausarbeitung einer gemeinsamen Projektkonzeption hinzuwirken;

Veranstaltung eines EU-China-Afrika-Politikseminars in China, bei dem die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen der Expertengruppe vorgestellt werden. Dieses Seminar richtet sich an bis zu 50 Teilnehmer, unter anderem an Vertreter der Zivilgesellschaft und Beamte aus Afrika, der Union und China mit Zuständigkeit für konventionelle Waffen und diesbezügliche Ausfuhrkontrollen. Das Seminar wird die Möglichkeit bieten, die Arbeit der Expertengruppe in Bezug auf SALW zu überprüfen und die von der Expertengruppe ausgesprochenen Empfehlungen zu erörtern; ferner wird es einen Rahmen für konkrete Kooperationsmaßnahmen, wie beispielsweise Hilfe der Union und Chinas auf dem Gebiet der Waffenbestandsverwaltung, der Vernichtung von überschüssigen Waffen und der Waffenregistrierung bieten.

2.2.3.   Projektergebnisse

Verstärkte Sensibilisierung von 500 Akteuren der Politiknetzwerke in China und der Union, einschließlich Wissenschaftlern, Parlamentariern, NRO und Journalisten, für die mit der Verbreitung von SALW in Afrika einhergehenden Probleme und die sich für Kooperationsmaßnahmen der EU und Chinas in diesem Bereich bietenden Möglichkeiten;

Steigerung der Fähigkeit eines bestimmten afrikanischen Staates zur Ermittlung seines Hilfsbedarfs sowie zur Abfassung von Hilfsersuchen in Bezug auf die Verhütung des illegalen Handels mit SALW und von deren übermäßiger Anhäufung;

Ermittlung der Möglichkeiten für von der EU und China gemeinsam geleistete Hilfe für Drittländer in Afrika im Hinblick auf die SALW-Kontrolle.

3.   Veranstaltungsteilnehmer und Veranstaltungsorte für Seminare/Workshops und für Veranstaltungen zum Projektstart und Projektabschluss

Sofern im vorliegenden Anhang nicht anderweitig festgelegt, wird Saferworld potenzielle Veranstaltungsteilnehmer und Veranstaltungsorte für Seminare/Workshops und für Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen im Rahmen der Projekte gemäß den Nummern 2.1 und 2.2 vorschlagen, die dann vom Hohen Vertreter im Benehmen mit den zuständigen Ratsgremien gebilligt werden.

4.   Begünstigte

Direkt Begünstigte der Projektmaßnahmen werden etwa 500 Akteure der Politiknetzwerke in China, Afrika und der Union sein, zu denen unter anderem NRO, Reflexionsgruppen, Industrievertreter, für die Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen zuständige Regierungsbeamte sowie Parlamentarier gehören.

Indirekt Begünstigte werden Bevölkerungskreise, Personengruppen und Einzelpersonen in Afrika sein, die durch den illegalen Handel mit SALW gefährdet sind.

5.   Folgenabschätzung

Die Auswirkungen dieses Beschlusses sollten nach Beendigung der letzten darin vorgesehenen Maßnahmen einer technischen Bewertung unterzogen werden. Diese Folgenabschätzung wird vom Hohen Vertreter in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates, der Delegation der Europäischen Union in China und anderen relevanten Interessensträgern vorgenommen.

6.   Dauer

Die Gesamtdauer der Durchführung der Projekte wird auf 24 Monate veranschlagt.

7.   Für die technische Umsetzung zuständige Stelle

Mit der technischen Umsetzung dieses Beschlusses wird Saferworld beauftragt, die ihre Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters durchführen wird.

8.   Berichterstattung

Saferworld wird regelmäßig vierteljährlich und nach Abschluss jeder der beschriebenen Maßnahmen einen Bericht vorlegen. Die Berichte sollten dem Hohen Vertreter spätestens sechs Wochen nach Abschluss der betreffenden Maßnahmen übermittelt werden.

9.   Geschätzte Gesamtkosten der Projekte und Maßnahmen sowie finanzieller Beitrag der EU

Die Gesamtkosten der Projekte und Maßnahmen belaufen sich auf 830 000 EUR.