17.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 335/15 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1320/2011 DES RATES
vom 16. Dezember 2011
zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1), insbesondere auf Artikel 8a Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Mai 2006 die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus angenommen. |
(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus sollten weitere Personen in die in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. NALEWAJK
(1) ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.
ANHANG
Liste der Personen nach Artikel 1
|
Name Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise |
Name (belarussische Schreibweise) |
Name (russische Schreibweise) |
Geburtsort und Geburtsdatum |
Funktion/Position |
„1. |
Bandarenka Sjarhej Uladsimirawitsch BondarenkoSergej Wladimirowitsch |
Бандарэнка Сяргей Уладзiмiравiч |
Бондаренко Сергей Владимирович |
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264 |
Richter am Perwomaiski Bezirks-gericht in Minsk. Verurteilte am 24. November 2011 Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsver-teidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechts-zentrums "Viasna" und Vizepräsident von FIDH). Das Verfahren wurde in einer Weise geführt, die einen klaren Verstoß gegen die Strafprozess-ordnung darstellt. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repres-sion im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivil-gesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben. |
2. |
Sajkouski Uladsimir Sajkowskij Wladimir |
Сайкоўскi Уладзiмiр |
Сайковский Владимир |
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264 |
Staatsanwalt am Perwomaiski Bezirks-gericht in Minsk. War mit dem Verfahren gegen Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsver-teidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechts-zentrums "Vjasna" und Vizepräsident von FIDH) befasst. Die von ihm vertretene Anklage war eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellte einen klaren Verstoß gegen die Strafprozess-ordnung dar. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repres-sion im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.“ |