22.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/43 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 47/2011 der Kommission vom 20. Januar 2011 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95
( Amtsblatt der Europäischen Union L 18 vom 21. Januar 2011 )
Seite 18, vierter Erwägungsgrund:
anstatt:
„(4) |
Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —“ |
muss es heißen:
„(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —“. |