22.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 162/19


ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

DAS GERICHT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION —

aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere seines Artikels 257 Absatz 5,

aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere seines Artikels 106a Absatz 1,

aufgrund des Artikels 7 Absatz 1 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union,

im Einvernehmen mit dem Gerichtshof,

in der Erwägung, dass es angebracht ist, bestimmte Vorschriften der Verfahrensordnung zu ändern, um die elektronische Einreichung und Zustellung von Schriftstücken ohne das Erfordernis einer Bestätigung dieser Vorgänge durch Übermittlung auf dem Postweg oder gegenständliche Übergabe der Schriftstücke zu ermöglichen,

mit Genehmigung des Rates, die am 13. Mai 2011 erteilt worden ist —

ERLÄSST FOLGENDE ÄNDERUNGEN SEINER VERFAHRENSORDNUNG:

Artikel 1

Die Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 25. Juli 2007 (ABl. L 225 vom 29. August 2007, S. 1) (1) wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 99 Absatz 2 Satz 1 wird die Wendung „oder wenn es sich bei dem zuzustellenden Schriftstück um ein Urteil oder einen Beschluss handelt“ gestrichen.

2.

Artikel 99 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Das Gericht kann durch Beschluss die Voraussetzungen festlegen, unter denen ein Schriftstück elektronisch zugestellt werden kann. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.“

Artikel 2

Diese Änderungen der Verfahrensordnung, die in den Sprachen verbindlich sind, die in Artikel 35 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts der Europäischen Union, der nach Artikel 7 Absatz 2 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs auf das Gericht für den öffentlichen Dienst entsprechende Anwendung findet, genannt sind, werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am ersten Tag des Monats, der auf den Monat ihrer Veröffentlichung folgt, in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 18. Mai 2011.

 


(1)  Geändert am 14. Januar 2009 (ABl. L 24 vom 28. Januar 2009, S. 10) und am 17. März 2010 (ABl. L 92 vom 13. April 2010, S. 17).