24.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 247/59


Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2011/44/EU der Kommission vom 13. April 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Azadirachtin und zur Änderung der Entscheidung 2008/941/EG der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 100 vom 14. April 2011 )

Auf Seite 43, in Erwägungsgrund 7:

anstatt:

„Hauptbestandteil“

muss es heißen:

„Leitsubstanz“.

Auf Seite 46, Anhang, letzte Spalte (Sonderbestimmungen), Teil B, Absatz 3, Gedankenstrich:

anstatt:

„Hauptbestandteil“

muss es heißen:

„Leitsubstanz“.