22.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/2


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. September 2011

über die Ernennung eines maltesischen Mitglieds und eines stellvertretenden maltesischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(2011/0000/)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,

nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschlüssen vom 22. November 2010 (2) und 7. März 2011 (3) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2013 ernannt.

(2)

Die Regierung Maltas hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2013 folgende Personen ernannt:

I.   REGIERUNGSVERTRETER

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Malta

Herr Noel VELLA

Frau Sylvia GAUCI

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. September 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. SAWICKI


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 8.

(3)  ABl. C 83 vom 17.3.2011, S. 4.