22.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 278/2 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 20. September 2011
über die Ernennung eines maltesischen Mitglieds und eines stellvertretenden maltesischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(2011/0000/)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,
nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit Beschlüssen vom 22. November 2010 (2) und 7. März 2011 (3) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2013 ernannt. |
(2) |
Die Regierung Maltas hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2013 folgende Personen ernannt:
I. REGIERUNGSVERTRETER
Land |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Malta |
Herr Noel VELLA |
Frau Sylvia GAUCI |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. SAWICKI
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 8.
(3) ABl. C 83 vom 17.3.2011, S. 4.