21.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 338/56


BESCHLUSS 2011/860/GASP DES RATES

vom 19. Dezember 2011

zur Änderung des Beschlusses 2010/800/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2010/800/GASP des Rates vom 22. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Dezember 2010 den Beschluss 2010/800/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea erlassen.

(2)

Der Rat hat die in den Anhängen II und III des Beschlusses 2010/800/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, auf die Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b und c dieses Beschlusses Anwendung finden, vollständig überprüft.

(3)

Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP weiterhin auf die in den Anhängen II und III jenes Beschlusses aufgeführten Personen und Einrichtungen angewandt werden sollten.

(4)

Der Rat ist ferner zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/800/GASP aufgeführten Einrichtung geändert werden sollte.

(5)

Der Rat hat ferner beschlossen, dass weitere Personen und Einrichtungen in die in den Anhängen II und III des Beschlusses 2010/800/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(6)

Die in den Anhängen II und III des Beschlusses 2010/800/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen sollte entsprechend aktualisiert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge II und III des Beschlusses 2010/800/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. KOROLEC


(1)  ABl. L 341 vom 23.12.2010, S. 32.


ANHANG

Der Beschlusses 2010/800/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Anhang II wird wie folgt geändert:

a)

Folgende Personen werden in Buchstabe A aufgenommen und folgende Einrichtungen werden in Buchstabe B aufgenommen:

A.   Liste der Personen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b

 

Name

(und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Generalleutnant Kim Yong Chol

(alias Kim Yong-Chol; Kim Young-Chol; Kim Young-Cheol; Kim Young-Chul)

geboren 1946

Aufenthaltsort: Pyongan-Pukto, Nordkorea

Kim Yong Chol ist Befehlshaber des Reconnaissance General Bureau (RGB) ("Generalbüro für Aufklärung").

2.

Pak To-Chun

geboren am 9. März 1944

Geburtsort: Jagang, Rangrim

Mitglied des Nationalen Sicherheitsrats.

Zuständig für die Rüstungsindustrie. Berichten zufolge ist er der Leiter des Büros für Kernenergie. Diese Stelle ist von maßgeblicher Bedeutung für das Kernwaffen- und Raketenprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea.

B.   Liste der Einrichtungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b

 

Name

(und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Hesong Trading Corporation

Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Mining Development Corporation (KOMID) (im April 2009 durch den Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): wichtigster Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen.

An Lieferungen beteiligt, die potenziell im Programm für ballistische Flugkörper eingesetzt werden können.

2.

Tosong Technology Trading Corporation

Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Mining Development Corporation (KOMID) (im April 2009 durch den Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): wichtigster Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen.

3.

Korea Complex Equipment Import Corporation

Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): Rüstungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land.

4.

Korea International Chemical Joint Venture Company

(alias Choson International Chemicals Joint Operation Company; Chosun International Chemicals Joint Operation Company; International Chemical Joint Venture Corporation)

Hamhung, South Hamgyong Province, DVRK; Man gyongdae-kuyok, Pyongyang, DVRK; Mangyungdae-gu, Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): Rüstungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land.

5.

Korea Kwangsong Trading Corporation

Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): Rüstungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land.

6.

Korea Ryonha Machinery Joint Venture Corporation

(alias Chosun Yunha Machinery Joint Operation Company; Korea Ryenha Machinery J/V Corporation; Ryonha Machinery Joint Venture Corporation)

Central District, Pyongyang, DVRK; Mangungdae-gu, Pyongyang, DVRK; Mangyongdae District, Pyongyang, DVRK

Unter der Kontrolle der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet): Rüstungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land.

Die Produktionsstätten wurden vor Kurzem modernisiert und sind zum Teil für die Bearbeitung von Materialien vorgesehen, die für die Nuklearproduktion relevant sind.

7.

Munitions Industry Department

(alias Military Supplies Industry Department) ["Abteilung für Munitionsindustrie"]

Pyongyang, DVRK

Beaufsichtigt die Aktivitäten der nordkoreanischen Militärindustrie, einschließlich des Second Economic Committee (SEC) ("Zweiter Wirtschaftsausschuss") und der KOMID. Dies schließt die Beaufsichtigung der Entwicklung des Programms für ballistische Flugkörper und des Nuklearprogramms Nordkoreas ein.

Stand bis vor kurzem unter der Leitung von Jon Pyong Ho. Informationen zufolge ist der ehemalige erste stellvertretende Direktor des Munitions Industry Department (MID) ("Abteilung für Munitionsindustrie"), Chu Kyu-ch’ang (Ju Gyu-chang), nun der Direktor von MID, die in der Öffentlichkeit als Machine Building Industry Department ("Abteilung für Maschinenbau") bezeichnet wird. Chu führte die Gesamtaufsicht über die Trägerraketenentwicklung in Nordkorea, u.a. auch die Aufsicht über den Start einer Taepo-Dong-2 (TD-2)-Rakete am 5. April 2009 und den fehlgeschlagene TD-2-Start im Juli 2006.

8.

Reconnaissance General Bureau (RGB) ("Generalbüro für Aufklärung")

(alias Chongch’al Ch’ongguk; RGB; KPA Unit 586)

Hyongjesan-Guyok, Pyongyang, Nordkorea; Nungrado, Pyongyang, Nordkorea.

Das Reconnaissance General Bureau (RGB) ("Generalbüro für Aufklärung") ist Nordkoreas wichtigste nachrichtendienstliche Organisation, die Anfang 2009 aus der Zusammenlegung der bestehenden Nachrichtendienste der Arbeiterpartei Koreas, des Operations Department ("Abteilung für Operationen") und des Büro 35 mit dem Büro für Aufklärung der koreanischen Volksarmee hervorging. Es untersteht dem direkten Befehl des Verteidigungsministeriums, und seine Hauptaufgabe besteht in der Nachrichtengewinnung auf militärischem Gebiet. RGB handelt mit konventionellen Waffen und kontrolliert die von der EU gelistete nordkoreanische Firma Green Pine Associated Corporation (Green Pine), die konventionelle Waffen herstellt.

b)

Der Eintrag zu der Green Pine Associated Corporation in Buchstabe B erhält folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Green Pine Associated Corporation (alias Chongsong Yonhap; Ch’o’ngsong Yo’nhap; Saengpil Associated Company; General Precious Metal Complex (GPM); Myong Dae Company; Twin Dragon Trading (TDT))

c/o Reconnaissance General Bureau Headquarters, Hyongjesan-Guyok, Pyongyang/Nungrado, Pyongyang

Gegen Ch’o’ngsong Yo’nhap wurden wegen Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigem Material Sanktionen verhängt. Green Pine ist spezialisiert auf die Herstellung von Wasserfahrzeugen und Bewaffnung für die Seestreitkräfte — beispielsweise Unterseeboote, sonstige Boote für militärische Zwecke und Flugkörpersysteme — und hat iranischen Unternehmen, die im Rüstungssektor tätig sind, Torpedos geliefert und technische Unterstützung gewährt. Nahezu die Hälfte aller von Nordkorea getätigten Ausfuhren von Rüstungsgütern und zugehörigem Material stammen von Green Pine, welche zahlreiche Tätigkeiten der KOMID nach deren Listung durch die VN übernommen hat.

2.

Folgende Personen werden in Anhang III in Buchstabe A aufgenommen und folgende Einrichtungen werden in Buchstabe B aufgenommen:

A.   Liste der Personen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c

 

Name

(und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Kim Tong-Myo'ng

(alias Kim Chin-so'k)

Geboren 1964, Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch.

Kim Tong-Myo'ng ist im Namen der Tanchon Commercial Bank (im April 2009 vom Ausschuss nach Resolution 1718 gelistet) tätig.

Kim Dong Myo'ng hatte seit mindestens 2002 verschiedene Posten bei Tanchon inne und ist gegenwärtig Präsident von Tanchon. Er hat zudem unter Verwendung des Aliasnamen Kim Chin-so'k eine Rolle im Management der Amroggang (im Eigentum oder unter der Kontrolle von Tanchon Commercial Bank) gespielt.

B.   Liste der Einrichtungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c

 

Name

(und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Korea Kwangson Banking Corp. (KKBC)

(alias Korea Kwangson Banking Corp; KKBC)

Jungson-dong, Sungri Street, Central District, Pyongyang, DVRK

Nachgeordnete Stelle, die im Namen oder unter der Leitung der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom Sanktionsauschuss nach Resolution 1781 des VN-Sicherheitsrats gelistet) handelt und in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle steht.

Erbringt Finanzdienste zur Unterstützung der Tanchon Commercial Bank (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet) und der Korea Hyoksin Trading Corporation (im Juli 2009 vom Sanktionsausschuss nach Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gelistet).

Tanchon hat die KKBC seit 2008 eingesetzt, um Geldtransfers, die sich mutmaßlich auf mehrere Millionen Dollar beliefen, abzuwickeln; hierzu gehörte 2009 auch der Transfer von Geldern, die mit der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) (im April 2009 vom Sanktionsausschuss nach der Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrates gelistet) in Zusammenhang stehen, von Birma/Myanmar nach China.

Zudem hat Hyoksin (nach Angaben der VN an der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen beteiligt) 2008 versucht, die Dienste der KKBC im Zusammenhang mit der Beschaffung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anspruch zu nehmen. Die KKBC hat mindestens eine Auslandsniederlassung in Dandong, China.

2.

Amroggang Development Banking Corporation

(alias.: Amroggang Development Bank; Amnokkang Development Bank)

Tongan-dong, Pyongyang, DVRK

Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der Tanchon Commercial Bank (im April 2009 vom Ausschuss nach Resolution 1718 gelistet). 2006 gegründet, wird von Bediensteten von Tanchon geleitet. Tanchon spielt eine Rolle bei der Finanzierung der von KOMID (im April 2009 vom Ausschuss nach Resolution 1718 gelistet) durchgeführten Verkäufe von ballistischen Raketen und war zudem an Transaktionen mit ballistischen Raketen zwischen KOMID und dem iranischen Konzern Shahid Hemmat Industrial Group (SHIG) beteiligt.

3.

Bank of East Land

(alias Dongbang Bank; Tongbang U’nhaeng; Tongbang Bank)

PO Box 32, BEL Building, Jonseung-Dung, Moranbong District, Pyongyang, Nordkorea.

Das nordkoreanische Finanzinstitut Bank of East Land (alias Dongbang Bank) wickelt Waffen-Transaktionen für den gelisteten Waffenhersteller und -exporteur Green Pine Associated Corporation (Green Pine) ab und unterstützt Green Pine auch anderweitig. Die Bank of East Land hat aktiv mit Green Pine zusammengearbeitet, um unter Umgehung der Sanktionen Gelder zu transferieren.

2007 und 2008 hat die Bank of East Land Transaktionen mit Beteiligung von Green Pine und gelisteten iranischen Finanzinstituten, zu denen die Bank Melli und die Bank Sepah gehörten, durchgeführt. Die Bank of East Land hat außerdem Finanztransaktionen zu Gunsten des Waffenprogramms des nordkoreansichen Reconnaissance General Bureau (RGB) ("Generalbüro für Aufklärung") durchgeführt.

4.

Office 39 of The Korean Workers’ Party ("Büro 39 der Arbeiterpartei Koreas")

(alias Office #39; Office No. 39; Bureau 39; Central Committee; Third Floor Division 39.)

Second KWP Government Building (Korean: Ch’o’ngsa), Chungso’ng, Urban Tower (Korean’Dong), Chung Ward, Pyongyang, Nordkorea; Chung-Guyok (Central District), Sosong Street, Kyongrim-Dong, Pyongyang, Nordkorea; Changgwang Street, Pyongyang, Nordkorea.

Das Office 39 of the Korean Workers’ Party ("Büro 39 der Arbeiterpartei Koreas") ist an illegalen Wirtschaftsaktivitäten zur Unterstützung der nordkoreanischen Regierung beteiligt. Es hat Zweigstellen im gesamten Land, die Gelder eintreiben und verwalten; ferner ist es dafür verantwortlich, durch illegale Aktivitäten wie beispielsweise Drogenhandel Devisen für die oberste Führungsriege der nordkoreanischen Arbeiterpartei Koreas zu beschaffen. Das Office 39 kontrolliert eine Reihe von Einrichtungen in Nordkorea und im Ausland, durch die es zahlreiche illegale Aktivitäten ausübt, zu denen unter anderem die Herstellung, der Schmuggel und der Vertrieb von Drogen zählen. Das Office 39 war auch an dem Versuch beteiligt, Luxusgüter zu beschaffen und nach Nordkorea zu verbringen.

Das Office 39 zählt zu den wichtigsten für Devisen- und Warenbeschaffung zuständigen Organisationen, Es soll dem direkten Befehl von KIM Jong-il unterstehen.

Es kontrolliert mehrere Handelsunternehmen, von denen einige an illegalen Aktivitäten beteiligt sind; hierzu gehört das Daesong General Bureau, das Teil der Daesong-Gruppe ist, bei der es sich um den größten Konzern des Landes handelt. Einigen Quelle zufolge unterhält das Office 39 Vertretungsbüros in Rom, Beijing, Bangkok, Singapur, Hongkong und Dubai. Nach außen ändert das Office 39 regelmäßig seinen Namen und seine Außendarstellung. Der Direktor des Office 39, JON il-chun, ist bereits in der Sanktionsliste der EU gelistet.

Das Office 39 hat in Sangwon, Provinz South Pyongan, Methamphetamin hergestellt und war auch am Vertrieb von Methamphetamin an nordkoreanische Kleinschmuggler zum weiteren Vertrieb über China und Südkorea beteiligt. Das Office 39 betreibt außerdem Mohnfarmen in den Provinzen North Hamkyo’ng und North Pyongan und stellt in Hamhu’ng and Nachin Opium und Heroin her.

2009 war das Office 39 an dem fehlgeschlagenen Versuch beteiligt, über China zwei in Italien hergestellte Luxusyachten im Wert von über 15 Mio. USD zu erwerben und nach Nordkorea zu exportieren. Die italienischen Behörden unterbanden die Ausfuhr der für Kim Jong-il bestimmten Yachten; die versuchte Ausfuhr der Yachten stellte einen Verstoß gegen die durch die Resolution 1718 des VN-Sicherheitsrats gegen Nordkorea erlassenen Sanktionen dar, nach denen die Mitgliedstaaten speziell aufgefordert sind, die Lieferung, den Verkauf oder die Verbringung von Luxusgütern nach Nordkorea zu unterbinden.

Office 39 hat zuvor Banco Delta Asia zur Wäsche illegaler Erträge eingesetzt. Banco Delta Asia ist im September 2005 vom US-Finanzministerium (Treasury Department) in Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act als "einer der wichtigsten Geldwäschekonzerne" bezeichnet worden, da bei diesem Unternehmen ein nicht hinnehmbares Risiko der Geldwäsche und anderer Finanzvergehen bestand.