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13.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 329/7 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 30. November 2011
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Europäischen Union für Irland
(2011/827/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat Irland auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss 2011/77/EU (2)), um das rigorose Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Irland, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. |
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(2) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU hat die Kommission gemeinsam mit dem Internationaler Währungsfonds und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum vierten Mal die Fortschritte der irischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Wirksamkeit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen überprüft. |
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(3) |
Der nach wie vor bestehende Kapitalbedarf der Bank of Ireland ist aufgrund weiterer Maßnahmen des Passiv-Managements („Liability Management Exercises“) und aufgrund von Gewinnen aus der Liquidierung von Hedging-Kontrakten, die mit den nachrangigen Schuldinstrumenten gekoppelt sind, von 500 Mio. EUR auf 350 Mio. EUR zurückgegangen. |
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(4) |
Die irischen Behörden haben darum ersucht, die Frist für die Fertigstellung der Rechtsvorschrift zur Stärkung des Regulierungsrahmens für den Genossenschaftsbankensektor bis zum Ende des zweiten Quartals 2012 zu verlängern, um eine eingehende Konsultation der betroffenen Kreise zu ermöglichen. Bis dahin werden die Behörden die Schwächen bei den in größter Schieflage befindlichen Genossenschaftsbanken in Angriff nehmen und dabei gleichzeitig die Einlagen schützen, um die Finanzstabilität zu sichern. |
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(5) |
Die irischen Behörden haben darum ersucht, die Frist für die Fertigstellung des geplanten Gesetzes über eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, mit dem die jüngsten Nachbesserungen am Stabilitäts- und Wachstumspakt umgesetzt werden sollen, bis zum Ende des ersten Quartals 2012 zu verlängern, um eine eingehende Konsultation der betroffenen Kreise zu ermöglichen. |
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(6) |
Angesichts dieser Entwicklungen und Erwägungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/77/EU geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU wird wie folgt geändert:
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1. |
Absatz 7 Buchstabe g erhält folgende Fassung:
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2. |
In Absatz 7 werden die Buchstaben e und p gestrichen. |
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3. |
In Absatz 8 werden folgende Buchstaben angefügt:
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Artikel 2
Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. November 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. VINCENT-ROSTOWSKI