10.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/4


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 9. August 2011

zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 234/06

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur vom 25. Mai 2011,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden, die von der Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt wurden, ist im Juli 2011 abgelaufen.

(2)

Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat vorgeschlagen, diese Mitglieder wiederzuernennen.

(3)

Die Ausschussmitglieder sollten für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. September 2011 ernannt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur werden hiermit folgende Mitglieder des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. September 2011 erneut ernannt:

 

Prof. János BORVENDÉG

 

Prof. Bruno SEPODES

Brüssel, den 9. August 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1.