10.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/4 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 9. August 2011
zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden
(Text von Bedeutung für den EWR)
2011/C 234/06
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur vom 25. Mai 2011,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden, die von der Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt wurden, ist im Juli 2011 abgelaufen. |
(2) |
Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat vorgeschlagen, diese Mitglieder wiederzuernennen. |
(3) |
Die Ausschussmitglieder sollten für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. September 2011 ernannt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur werden hiermit folgende Mitglieder des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. September 2011 erneut ernannt:
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Prof. János BORVENDÉG |
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Prof. Bruno SEPODES |
Brüssel, den 9. August 2011
Für die Kommission
John DALLI
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1.