1.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 285/22


BESCHLUSS DES RATES

vom 10. Oktober 2011

über die Ablehnung des Erlasses — durch die Europäische Kommission — des Entwurfs einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter

(2011/713/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (1), insbesondere auf Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe b,

gestützt auf die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (2),

nach Kenntnisnahme des Entwurfs einer Richtlinie der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG, den die Kommission dem Rat am 15. Juli 2011 gemäß Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses 1999/468/EG zur Kontrolle unterbreitet hat,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf geht insofern über die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus, als er die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Umsetzungsmaßnahmen in Form von Entsprechungstabellen mitzuteilen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 1999/468/EG lehnt der Rat den Erlass des Entwurfs einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG, den die Kommission dem Rat gemäß Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses 1999/468/EG zur Kontrolle unterbreitet hat, durch die Kommission ab.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. KRASZEWSKI


(1)  ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(2)  ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1.