28.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 281/27


BESCHLUSS 2011/705/GASP DES RATES

vom 27. Oktober 2011

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/145/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 8. März 2010 den Beschluss 2010/145/GASP (1) zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) angenommen. Dieser Beschluss läuft am 16. März 2012 aus.

(2)

Mit dem Beschluss 2010/145/GASP wird das Ziel verfolgt, denjenigen Personen die Ein- oder Durchreise in bzw. durch die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten zu untersagen, deren Handeln den vor dem ICTY angeklagten flüchtigen Personen dabei hilft, weiterhin der Justiz zu entkommen, oder in anderer Weise geeignet ist, den Strafgerichtshof bei der wirksamen Erfüllung seiner Aufgabe zu behindern.

(3)

Am 22. Juli 2011 wurde Goran HADZIC in den Gewahrsam des ICTY überstellt. Er war die letzte vor dem ICTY angeklagte und noch auf freiem Fuß befindliche Person.

(4)

Der Beschluss 2010/145/GASP sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/145/GASP wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. Oktober 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. MILLER


(1)  ABl. L 58 vom 9.3.2010, S. 8.