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1.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 162/6 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 27. Mai 2011
zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
2011/C 162/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),
in Anbetracht der von der portugiesischen Regierung unterbreiteten Kandidaturen,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 14. September 2009 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2009 bis zum 17. September 2012 ernannt. |
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(2) |
Aufgrund des Rücktritts von Frau Maria da Conceição AFONSO ist der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen frei geworden. |
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(3) |
Das Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 17. September 2012, ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2012 die folgende Person ernannt:
VERTRETER DER REGIERUNGEN:
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PORTUGAL |
Dr. Nuno PESTANA |
Geschehen zu Brüssel am 27. Mai 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
NYITRAI Zs.
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 226 vom 19.9.2009, S. 2.