26.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 194/33


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. Juli 2011

zur Ernennung eines zyprischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines zyprischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

(2011/461/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der zyprischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Christos MESSIS ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge der Ernennung von Herrn Charalambos PITTAS zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines Stellvertreters frei —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Charalambos PITTAS, Δήμαρχος Μόρφου

und

b)

zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Herr Andreas HADZILOIZOU, Δήμαρχος Αγίου Δομετίου.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. SAWICKI


(1)  ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.

(2)  ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.