2.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 175/27


BESCHLUSS EUMM/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 1. Juli 2011

zur Ernennung des Leiters der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

(2011/390/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates vom 15. September 2008 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (1), insbesondere auf deren Artikel 10 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. September 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP über die Einrichtung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (im Folgenden „EUMM Georgia“), angenommen.

(2)

Am 12. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/452/GASP (2) zur Verlängerung der EUMM Georgia bis zum 14. September 2011 angenommen.

(3)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/452/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee gemäß Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse für die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUMM Georgia zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Andrzej TYSZKIEWICZ wird für die Zeitdauer vom 18. Juli 2011 bis zum 14. September 2011 zum Leiter der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia, ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss EUMM Georgia/1/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 3. September 2010 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (3), wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Brüssel, den 1. Juli 2011

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  ABl. L 248 vom 17.9.2008, S. 26.

(2)  ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43.

(3)  ABl. L 234 vom 4.9.2010, S. 16.