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24.5.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 136/85 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/300/GASP DES RATES
vom 23. Mai 2011
zur Durchführung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 28. Februar 2011 den Beschluss 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen erlassen. |
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(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen ist es angebracht, eine weitere Person und eine weitere Organisation in die in den Anhängen II und IV des Beschlusses 2011/137/GASP enthaltenen Listen der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufzunehmen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführte Person wird den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses 2011/137/GASP hinzugefügt.
(2) Die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführte Organisation wird der Liste in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP hinzugefügt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2011.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
ANHANG I
PERSON NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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1. |
Taher Colonel Juwadi |
Vierter innerhalb der Befehlskette der Revolutionsgarde |
Führendes Mitglied des Gaddafi-Regimes |
23.05.2011 |
ANHANG II
ORGANISATION NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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1. |
Afriqiyah Airways |
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Libysche Tochtergesellschaft von/in Besitz von Libyan Africa Investment Portfolio, Organisation im Besitz und unter der Kontrolle des Regimes, in der EU-Verordnung benannt. |
23.05.2011 |