29.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 81/12 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. März 2011
zur Ernennung von zehn griechischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und von neun griechischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen
(2011/191/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der griechischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Panagiotis PSOMIADIS, Herrn Yannis SGOUROS, Herrn Konstantinos TZATZANIS, Herrn Konstantinos TATSIS, Herrn Andreas FOURAS, Herrn Dimitris KALOGEROPOULOS, Frau Evangelina SCHOINARAKI-ILIAKI, Herrn Dimitrios TSIGKOUNIS, Herrn Georgios PAPASTERGIOU und Herrn Grigorios ZAFEIROPOULOS sind die Sitze von zehn Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Panagiotis OIKONOMIDIS, Herrn Ioannis MACHAIRIDIS, Herrn Dimitrios DRAKOS, Herrn Polydoros LAMPRINOUDIS, Herrn Miltiadis KLAPAS, Herrn Spyros SPYRIDON, Herrn Lukas KATSAROS und Herrn Konstantinos KONTOYORGOS sind die Sitze von acht Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden. Infolge der Ernennung von Herrn Georgios KOTRONIAS zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines Stellvertreters frei — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015
a) |
zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen:
und |
b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
MARTONYI J.
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.
(2) ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.