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25.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 79/13 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. März 2011
zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
(2011/183/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 5,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Herr Hubert WEBER, Mitglied des Rechnungshofs, hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 seinen Rücktritt erklärt. |
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(2) |
Für die Dauer der noch verbleibenden Amtszeit von Herrn Hubert WEBER sollte daher ein Nachfolger ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Harald WÖGERBAUER wird für die Zeit vom 1. April 2011 bis zum 31. Dezember 2013 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
MARTONYI J.
(1) Stellungnahme vom 8. März 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).