22.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/18


BESCHLUSS DES RATES

vom 18. Januar 2011

zur Ernennung eines polnischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines polnischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

(2011/42/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der polnischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 (1) angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Jerzy KROPIWNICKI ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge der Ernennung von Herrn Tadeusz TRUSKOLASKI zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird ein Sitz eines Stellvertreters frei —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Tadeusz TRUSKOLASKI, Prezydent Miasta Bialegostoku,

und

b)

zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Herr Pawel ADAMOWICZ, Prezydent Miasta Gdańska.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Januar 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Gy. MATOLCSY


(1)  ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22, und ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.