7.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 324/37 |
BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 1. Dezember 2011
über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2012
(EZB/2011/21)
(2011/816/EU)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. |
(2) |
Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Artikel 1
Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2011 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:
(in Mio. EUR) |
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Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2012 |
Belgien |
196,0 |
Deutschland |
668,0 |
Estland |
12,7 |
Irland |
31,2 |
Griechenland |
25,4 |
Spanien |
250,0 |
Frankreich |
310,0 |
Italien |
128,4 |
Zypern |
13,1 |
Luxemburg |
35,0 |
Malta |
10,5 |
Niederlande |
63,8 |
Österreich |
264,0 |
Portugal |
28,5 |
Slowenien |
26,0 |
Slowakei |
32,2 |
Finnland |
60,0 |
Artikel 2
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 1. Dezember 2011.
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI