7.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 324/37


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 1. Dezember 2011

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2012

(EZB/2011/21)

(2011/816/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2011 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von

(nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2012

Belgien

196,0

Deutschland

668,0

Estland

12,7

Irland

31,2

Griechenland

25,4

Spanien

250,0

Frankreich

310,0

Italien

128,4

Zypern

13,1

Luxemburg

35,0

Malta

10,5

Niederlande

63,8

Österreich

264,0

Portugal

28,5

Slowenien

26,0

Slowakei

32,2

Finnland

60,0

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 1. Dezember 2011.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI