6.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 113/11


VERORDNUNG (EU) Nr. 385/2010 DER KOMMISSION

vom 5. Mai 2010

zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmtes Obst und Gemüse und bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse ab 1996

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 148 in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 der Kommission (2) sind die Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmtes Obst und Gemüse und bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, das bzw. die in den Anhängen der Verordnung aufgeführt sind, geregelt worden.

(2)

Seit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 sind verschiedene in den ursprünglichen Anhängen I, II und III der Verordnung aufgeführte KN-Codes geändert worden. Deshalb sind die Anhänge mit der Verordnung (EG) Nr. 973/2006 der Kommission (3) ersetzt worden.

(3)

Es hat sich herausgestellt, dass in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 973/2006 der KN-Code 2009 80 34 fehlt und somit einzufügen ist.

(4)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 973/2006 ist daher entsprechend zu berichtigen.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/96 wird zu der laufenden Nummer 09.0093 der KN-Code „2009 80 34“ in die Spalte „KN-Code TARIC-Unterteilung“ eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 3. Juli 2006.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. Mai 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 243 vom 24.9.1996, S. 5.

(3)  ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 63.