13.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 92/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 300/2010 DER KOMMISSION

vom 12. April 2010

zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Gentse azalea (g.g.A.))

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 5 Unterabsätze 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Antrag Belgiens auf Eintragung der Bezeichnung „Gentse azalea“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht.

(2)

Deutschland hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung für zulässig befunden.

(3)

Deutschland wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde und sich nachteilig auf das Bestehen von Namen, Marken oder Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Rahmen des Einspruchsverfahrens bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden.

(4)

Die Kommission hat die betreffenden Mitgliedstaaten mit Schreiben vom 6. März 2009 aufgefordert, in Übereinstimmung mit ihren internen Verfahren zu einer Einigung zu gelangen.

(5)

Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einigung zwischen Deutschland und Belgien erzielt werden konnte, muss die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 einen Beschluss treffen.

(6)

Angesichts der von Deutschland übermittelten Informationen und nach angemessener Prüfung kann die Kommission nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Eintragung der Bezeichnung „Gentse azalea“ im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde. Deutschland macht geltend, dass das im Antrag aufgeführte abgegrenzte geografische Gebiet über die Stadt Gent hinausgeht, dass es keinen Zusammenhang zwischen den im Antrag genannten Merkmalen der „Gentse azalea“ und dem geografischen Gebiet gibt und dass der Name nicht verwendet wird. Aus den mit dem Antrag gelieferten Nachweisen geht hervor, dass die „Gentse azalea“ auch in dem abgegrenzten geografischen Gebiet außerhalb der Stadt Gent erzeugt wird, außerdem umfasst der Antrag auch Etikette, die die Verwendung des Namens im Handel beweisen. Der Eintragungsantrag gründet sich auf den nachgewiesenen Ruf der Bezeichnung „Gentse azalea“ für Topfpflanzen.

(7)

Deutschland argumentierte, dass sich die Eintragung der Bezeichnung „Gentse azalea“ als geschützte geografische Angabe nachteilig auf das Bestehen von sich rechtmäßig im Verkehr befindenden Erzeugnissen auswirken würde, weil die Azaleenerzeuger in den betreffenden geografischen Gebiet einen Wettbewerbsvorteil (Marktvorteil) gegenüber den Erzeugern in anderen Gebieten hätten. Es wurden keine Nachweise dafür erbracht, dass die Bezeichnung „Gentse azalea“ beim Handel mit außerhalb des betreffenden Gebiets erzeugten Topfpflanzen verwendet wird, bereits eine eingetragene Marke ist oder als Name einer Pflanzensorte geschützt ist. Außerdem wird die Bezeichnung „Gentse azalea“ schon seit erheblicher Zeit auf dem Markt verwendet.

(8)

Aus den vorgenannten Gründen ist die Bezeichnung „Gentse azalea“ in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben einzutragen. Die Spezifikation und die Zusammenfassung werden geändert, um deutlich zu machen, dass die Bezeichnung „Gentse azalea“ für Topfpflanzen verwendet wird.

(9)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Anhang I dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.

Artikel 2

Anhang II dieser Verordnung enthält eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. April 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)   ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

(2)   ABl. C 198 vom 5.8.2008, S. 13.


ANHANG I

Agrarerzeugnisse gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 510/2006:

Klasse 3.5:   Blumen und Zierpflanzen

BELGIEN

Gentse azalea (g.g.A.).


ANHANG II

ZUSAMMENFASSUNG

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen

„GENTSE AZALEA“

EG-Nr.: BE-PGI-005-0536-24.03.2006

g.U. ( ) g.g.A. (X)

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Vlaamse Overheid, Departement Landbouw en Visserij, Afdeling Duurzame Landbouwontwikkeling

Anschrift:

Ellipsgebouw, Koning Albert II-laan 35, Bus 40, 1030 Brüssel, Belgien

Tel.

+32 25527884

Fax

+32 25527871

E-Mail:

lieve.desmit@lv.vlaanderen.be

2.   Vereinigung:

Name:

Vereniging van Vlaamse Azaleatelers

Anschrift:

P/a Axelsvaardeken 29a, 9185 Wachtebeke, Belgien

Tel.

+32 93429126

Fax

+32 93429214

E-Mail:

info@vaneetvelde.com

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere (X).

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 3.5.

Blumen und Zierpflanzen.

4.   Beschreibung der Spezifikation:

(Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

4.1.   Name:

„Gentse azalea“.

4.2.   Beschreibung:

Die „Gentse azalea“ ist die verkaufsfertige Topfpflanze Azalee (Azalea indica oder Rhododendron simsii), ab dem Farbe zeigenden Stadium oder Kerzenstadium, die in diversen Formen (als kugelförmiger Strauch oder als Stamm, Hochstamm, Pyramide und Sonderformen) und Farben (u. a. weiß, lachsfarben, rot, karminrot, rosa, purpurfarben und lila), farbrein oder nicht farbrein (mit Streifen oder Rändern), erhältlich ist. Charakteristisch für die „Gentse azalea“ ist, dass sie das Resultat eines qualitätsorientierten, auf Tradition und Vielfalt basierenden Produktionsprozesses ist.

Die Qualität wird durch die Erfüllung vorab festgelegter Qualitätskriterien gewährleistet, die auf Produktleistung (u. a. Knospenverteilung, mindestens zu 80 % Farbe zeigend), Gebrauchsfreundlichkeit (u. a. Vorhandensein eines Gießrandes), Zuverlässigkeit (u. a. Farbgarantie) und ästhetischem Charakter (u. a. frisches und grünes Aussehen) basieren. Es handelt sich um ein Erzeugnis, das aufgrund der jahrelangen Tradition, des Know-hows, der umfangreichen Forschung und der professionellen Information für seine Qualität bekannt ist.

4.3.   Geografisches Gebiet:

Das Erzeugungsgebiet besteht aus der gesamten Provinz Ostflandern (mit der Hauptstadt Gent).

4.4.   Ursprungsnachweis:

Eine „Gentse azalea“ muss aus einem Betrieb stammen, der sich in einem durch die Antrag stellende Vereinigung geführten Register hat registrieren lassen. Dieses Register wird der zuständigen Kontrollinstanz übermittelt. Die registrierten Betriebe sind entweder Azaleenzüchter (vom Steckling bis zur voll entwickelten „grünen“ Azalee oder bis zum Farbe zeigenden Stadium) oder Händler/Treibhausbetriebe (die die angekauften, voll entwickelten „grünen“ Azaleen in Treibkultur mindestens bis zum Farbe zeigenden Stadium bringen).

Jeder Erzeuger, der die Topfpflanze „Gentse azalea“ produziert, muss die im Projekt Azaleenqualität (Project Azalea Kwaliteit, PAK) festgelegten Normen erfüllen. Ziel des PAK ist die Erhaltung der hochwertigen „Gentse azalea“, und es ist ein Mittel zur Gewährleistung der Qualität dieses Erzeugnisses. Jeder registrierte Betrieb verpflichtet sich durch die Unterzeichnung einer Qualitäts-Charta zur Erfüllung der im PAK festgelegten Qualitätsnormen und erhält eine Teilnehmernummer und eine PAK-Nummer. Für jede Partie führen die registrierten Azaleenzüchter eine Zuchtkarte, bis die Topfpflanzen verkaufsfertig sind. Die Zuchtkarte garantiert die Anwendung der Zuchtmethode und der Qualitätsnormen. Grünen Azaleen liegt beim Transport zum Treibhausbetrieb die Zuchtkarte der betreffenden Partie bei, und sie sind mit einem PAK-Sticker versehen, auf dem die PAK-Nummer angegeben ist. Die verkaufsfertigen Topfpflanzen werden beim Züchter bzw. beim Händler/Treibhausbetrieb mit dem unter Nummer 4.8. beschriebenen Etikett versehen, bevor sie den Betrieb verlassen.

4.5.   Herstellungsverfahren:

Die gesamte Zucht der „Gentse azalea“ (von der Produktion der Stecklinge bis zur blühfähigen Topfpflanze) erfolgt in dem unter Nummer 4.3 umrissenen geografischen Gebiet.

Die Vermehrung der „Gentse azalea“ erfolgt durch Stecklinge oder durch Pfropfen auf eine Unterlage. Die Stecklinge werden unverzüglich mit Plastikfolie abgedeckt; danach wird die Temperatur im Stecklingssubstrat mittels Bodenerwärmung auf 23 °C bis 25 °C erhöht.

Die Zucht erfordert regelmäßiges Entspitzen der Pflanzen. Dabei wird der obere Teil des Triebes entfernt, sodass sich dieser verzweigen kann. Die Anzahl der Entspitzvorgänge hängt von der gewünschten Größe des Enderzeugnisses ab. Die erste Phase der Zucht (bis zum zweiten Entspitzen) erfolgt unter Dach. Die weitere Aufzucht bis zum Enderzeugnis kann sowohl unter Dach als auch im Freien erfolgen. Die grüne Azalee, die den gewünschten Enddurchmesser erreicht hat, gelangt letztendlich in das Stadium der Knospenbildung. Damit dies geschieht, muss die Pflanze während eines bestimmten Zeitraums der Kälte ausgesetzt worden sein. Abhängig von der Dauer dieses Verweilens in der Kälte werden die Azaleen eingeteilt in sehr früh blühend (ab 15. August), früh blühend (ab 1. Dezember), mittelfrüh blühend (ab 15. Januar) und spät blühend (ab 15. Februar). Der Verkauf der grünen Azaleen erfolgt, wenn die Knospen hinreichend weit ausgereift sind. Die im Rahmen des Projekts Azaleenqualität (PAK) festgelegten Normen gelten sowohl für grüne als auch für blühende Azaleen. Blühende Azaleen erhält man durch Treibkultur. Dazu werden die hinreichend ausgereiften Topfpflanzen bei einer Temperatur von mindestens 20 °C und oftmals unter Kunstlicht gehalten sowie regelmäßig gegossen. Ihr Verkauf erfolgt ab dem Farbe zeigenden Stadium oder dem Kerzenstadium.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Dieser Antrag auf Anerkennung der „Gentse azalea“ basiert auf der Reputation des Erzeugnisses. Es ist gleichwohl die Kombination der historischen, natürlichen und menschlichen Faktoren, die zur Entstehung der typischen Kultur der „Gentse azalea“ beigetragen hat.

Die Genter Region hat sich in den beiden letzten Jahrhunderten zur Drehscheibe der Azaleenproduktion und des Azaleenhandels in Westeuropa entwickelt. Auch die diesbezügliche Forschung, die Verbreitung der Information und die Zulieferung sind in dieser Region konzentriert.

Neben historischen Umständen spielten auch natürliche Elemente eine Rolle bei der Entwicklung der Azaleenzucht in dem betreffenden geografischen Gebiet. Die Region rund um Gent verfügt über ein gemäßigtes Meeresklima, das sich für die Azaleenzucht gut eignet. Überdies benötigten die Azaleen einen durchlässigen Boden. Die Anzucht von Azaleen erfolgte vor allem in einem Substrat aus Nadel- und Laubbaumerde, das in der Region verfügbar war.

Der Genter Gärtnermeister Judocus Huytens brachte 1774 zum ersten Mal Azaleen aus England in die Region rund um Gent, die eigentliche Einfuhr der Azalea indica aus England erfolgte jedoch im Jahr 1808 durch Kapitän Welbanck. Ein sehr wichtiges Ereignis, dem die Azalee ihren Aufstieg zu verdanken hat, war die Gründung der Maatschappij voor Landbouwkunde en Kruidkunde (Gesellschaft für Landbaukunde und Kräuterkunde) im Jahr 1808 in Gent.

Der Ruf der „Gentse azalea“ lässt sich aus folgenden Fakten erkennen:

In einer Ausstellung am 6. Februar 1819 wurde von Baron Du Bois de Vroeylande die erste Azalee präsentiert. Im Jahr 1839 wurde mit großen, alle fünf Jahre stattfindenden Ausstellungen mit einer internationalen Jury begonnen. Diese werden heutzutage noch immer organisiert und sind weltweit als die „Gentse Floraliën“ bekannt.

Louis Van Houtte war ein Pionier für die Zucht der „Gentse azalea“, denn er verfeinerte die Zuchttechnik und führte Veredelungstätigkeiten aus, die zur Entwicklung verschiedener neuer Formen und Farben führten. Im Jahr 1839 gab er seinen ersten Katalog heraus, in dem bereits 97 Sorten der Azalea indica aufgeführt wurden.

Am 17. Mai 1869 war die „Gentse azalea“ das Prunkstück der russischen Blumenschau von Sankt Petersburg.

Die Azaleenzucht wurde so wichtig für die Region rund um Gent, dass im Jahr 1881 mit der Veröffentlichung einer Azaleen-Zeitschrift unter dem Namen „ Iconographie des azalées de l’Inde“ (Ikonografie der indischen Azaleen) begonnen wurde.

Im Jahr 1893 schrieb Georges Truffaut in seiner „ Étude sur la culture et la végétation de l’Azalea Indica“ (Studie zur Kultur und Vegetation der Azalea indica): „C’est en Belgique, et plus particulièrement dans les environs de la ville de Gand, que l’on trouve les plus importantes cultures d’azalea“. (Die wichtigsten Kulturen der Azalee sind in Belgien, insbesondere in der Umgebung der Stadt Gent zu finden).

Im Jahr 1938 wurde in Gent anlässlich eines dreitägigen Azaleen-Salons, der vom 17. bis 19. Dezember stattfand, eine belgische Briefmarke mit Abbildung einer Azalee herausgegeben.

Aus verschiedenen Veröffentlichungen geht hervor, dass die Züchter nach einer möglichst starken Diversifizierung bei Farbe und Form der Topfpflanzen strebten. In der Landbouwtijdschrift (Landbauzeitschrift) vom Oktober 1954 schrieb F. Peeters: „Die Azaleenzucht, der Ruhm von Gent, wird von zahlreichen Hofbauern betrieben. Sie züchten eine große Anzahl Sorten. Diese unterscheiden sich voneinander durch Blütenfarbe und Form …“.

4.7.   Kontrolleinrichtung:

Name:

Federale Overheidsdienst Economie, K.M.O., Middenstand en Energie Algemene Directie Controle en Bemiddeling Tweede Afdeling Gespecialiseerde Diensten, Sectie A Controles Uitgaven EOGFL en Marktordening

Anschrift:

WTC III, Simon Bolivarlaan 30, 1000 Brüssel, Belgien

Tel.

+32 22084040

Fax

+32 22083975

E-Mail:

Dirk.Demaeseneer@economie.fgov.be

4.8.   Etikettierung:

Die Pflanzen werden mit einem Etikett mit der Angabe „Gentse azalea“, dem europäischen g.g.A.-Zeichen und der PAK-Nummer versehen.