12.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 41/16 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit
( Amtsblatt der Europäischen Union L 55 vom 5. März 2010 )
Seite 40, Anhang, Nummer 11.1.3 Buchstabe c:
anstatt:
„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre“
muss es heißen:
„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre“.
Seite 40, Anhang, Nummer 11.1.4 Buchstabe b:
anstatt:
„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre“
muss es heißen:
„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre“.