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25.6.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 159/27 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit
Seite 39, Anhang, Anlage 8-B, Nummer 9.1.4 Buchstabe e:
anstatt:
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„e) |
bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden.“ |
muss es heißen:
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„e) |
bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden, oder schützt diese physisch.“ |