25.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 159/27


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit

( Amtsblatt der Europäischen Union L 55 vom 5. März 2010 )

Seite 39, Anhang, Anlage 8-B, Nummer 9.1.4 Buchstabe e:

anstatt:

„e)

bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden.“

muss es heißen:

„e)

bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden, oder schützt diese physisch.“