4.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 111/27


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 28. April 2010

über die Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Klimawandel

(2010/253/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Land- und Forstwirtschaft sind besonders anfällig für Phänomene des Klimawandels, denn sie sind unmittelbar abhängig von den klimatischen Bedingungen; die Emissionen aus der Landwirtschaft der Europäischen Union wiederum machen 14 % der globalen Treibhausgasemissionen aus.

(2)

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Landwirtschaft im Hinblick auf die Ernährung der Weltbevölkerung, die bis 2050 auf 9 Mrd. ansteigen dürfte.

(3)

Die weltweite Nachfrage nach Nahrungsmitteln dürfte bis 2030 um 50 % zunehmen und sich bis 2050 verdoppeln; gleichzeitig wird erwartet, dass die Nachfrage nach Biomasse für andere Zwecke als die Ernährung stark wächst.

(4)

In Land- und Forstwirtschaft wird die Nachfrage nach Biomasse für andere Zwecke als die Ernährung rasch immer stärker, bedingt durch Eindämmungsmaßnahmen in anderen Sektoren und die notwendige Umstellung auf ein kohlenstoffarmes Wirtschaftssystem.

(5)

Die globalen Vorräte einiger Grundnahrungsmittel sind zurückgegangen, und Preisspitzen bei Lebensmitteln (wie z. B. 2008) können häufiger werden, wenn das Angebot die steigende Nachfrage nicht konstant decken kann.

(6)

Der Klimawandel kann die Ernterträge, die Viehwirtschaft und die Produktionsstandorte beeinflussen und weitreichende Folgen für das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe, die Landnutzung und die Wirtschaft im ländlichen Raum einiger Gebiete der Europäischen Union haben.

(7)

Die Landwirtschaft in tropischen und subtropischen Ländern, insbesondere im Afrika südlich der Sahara, ist extrem anfällig für Phänomene des Klimawandels; jede größere Nahrungsmittelkrise in diesen Regionen hätte Folgen für Europa.

(8)

Um zu verhindern, dass all diese Gefahren irreversible Schäden verursachen, und um eine nachhaltige Lebensmittelversorgung unter sich ändernden klimatischen Bedingungen zu erreichen, sind konzertierte Maßnahmen erforderlich.

(9)

Diese Initiative zur gemeinsamen Programmplanung ist ferner von Bedeutung für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik.

(10)

Anlässlich seiner Tagung am 3. Dezember 2009 erkannte der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) an, dass im Bereich Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Klimawandel eine gemeinsame Programmplanung angesichts der aktuellen fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde. In seinen Schlussfolgerungen geht er daher auf die Notwendigkeit ein, eine gemeinsame Programmplanungsinitiative in diesem Bereich einzuleiten, und fordert die Kommission auf, sich an der Vorbereitung dieser Initiative zu beteiligen. Der Rat bekräftigte ferner erneut, dass die gemeinsame Programmplanung ein von den Mitgliedstaaten gestalteter Prozess sei, bei dem die Kommission eine unterstützende Rolle übernehme.

(11)

Eine gemeinsame Planung der Forschungsprogramme im Bereich Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Klimawandel würde die Zusammenführung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Ressourcen erleichtern, um so die Forschung zur Bewältigung des Problems der Ernährungssicherheit und der Bedrohung durch Klimawandel, Wachstum der Weltbevölkerung und Nachfrage (Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelbereich) voranzubringen.

(12)

Um die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen könnte. Die Mitgliedstaaten sollten ferner mit dem Ständigen Agrarforschungsausschuss zusammenarbeiten, damit die Koordinierung der gemeinsamen Programmplanung mit der allgemeinen Agrarforschungsagenda sichergestellt ist.

(13)

Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative berichten —

HAT DIE FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

1.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ein gemeinsames Konzept dazu zu entwickeln, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene zur Bewältigung der Herausforderung der Ernährungssicherheit und der Bedrohung durch Klimawandel, Wachstum der Weltbevölkerung und Nachfrage (Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelbereich) betragen können.

2.

Die Mitgliedstaaten werden ferner ermutigt, eine gemeinsame strategische Forschungsagenda zu entwickeln, die den mittel- und langfristigen Forschungsbedarf und die mittel- und langfristigen Forschungsziele für eine Ernährungssicherheit enthält, die auf der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und der Abschwächung von dessen Auswirkungen auf die Landwirtschaft beruht. Der strategische Forschungsplan sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne festgelegt sind und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen genannt werden.

3.

Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen:

a)

Bestimmung relevanter nationaler Programme und Forschungstätigkeiten sowie Informationsaustausch über diese Programme und Tätigkeiten;

b)

Ausbau der gemeinsamen Zukunftsforschung und der Technologiebewertungskapazitäten, um zu gewährleisten, dass neue und zu erwartende Bedrohungen fortlaufend beobachtet und regelmäßig gemeldet werden;

c)

Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien;

d)

Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen einen Nutzen bringen würde;

e)

Festlegung der Verfahren für die Forschungstätigkeiten, die in den unter d) genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen;

f)

gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen bzw. Entwicklung neuer Infrastrukturen;

g)

Export und Verbreitung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären Ansätze in andere Teile Europas und darüber hinaus sowie Gewährleistung der wirksamen Nutzung von Forschungsergebnissen zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Politikgestaltung;

h)

Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, außerdem eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbereichen;

i)

Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse der Verbraucher und der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie der Europäischen Union bei der Festlegung der Ziele für entsprechende Programme.

4.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine gemeinsame Verwaltungsstruktur im Bereich Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Klimawandel einzurichten, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen.

5.

Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan gemeinsam umsetzen, u. a. auch über ihre nationalen Forschungsprogramme oder andere nationale Forschungstätigkeiten.

6.

Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und um die gemeinsamen Programme mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich zu koordinieren.

7.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Maßnahmen zu ermitteln, mittels derer der Agrarsektor und andere Akteure an der Anwendung der Ergebnisse beteiligt werden können, und um zu bestimmen, wie die gemeinsame Programmplanungsinitiative am besten in die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik integriert werden kann.

8.

Die Mitgliedstaaten sollten ferner mit der Kommission beim Einsatz sämtlicher relevanter Instrumente der Innovationspolitik zusammenarbeiten, um die Umwandlung von Forschungsergebnissen in Produkte und Dienstleistungen zu erleichtern; insbesondere sollten Innovationen jeder Art kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich landwirtschaftlichen Betrieben) zugänglich gemacht werden.

9.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gemeinsam mit der Kommission mögliche Formen der Konsultation und Zusammenarbeit mit geeigneten Gremien oder Gruppierungen auf internationaler Ebene in diesem Bereich zu prüfen.

10.

Die Mitgliedstaaten sollten ferner mit dem Ständigen Agrarforschungsausschuss zusammenarbeiten, damit die Koordinierung der gemeinsamen Programmplanung mit der allgemeinen Agrarforschungsagenda sichergestellt ist.

11.

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei dieser Initiative für eine gemeinsame Programmplanung berichten.

Brüssel, den 28. April 2010

Für die Kommission

Máire GEOGHEGAN-QUINN

Mitglied der Kommission