20.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 45/15 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 16. Februar 2010
über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (8. EEF) für das Haushaltsjahr 2008
(2010/102/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das am 15. Dezember 1989 in Lomé unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen (1), geändert durch das am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnete Abkommen (2),
gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (3) (im Folgenden als „Internes Abkommen“ bezeichnet), mit dem unter anderem der 8. Europäische Entwicklungsfonds (im Folgenden als„8. EEF“ bezeichnet) eingesetzt wurde, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3,
gestützt auf die Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (4), insbesondere auf die Artikel 66 bis 74,
nach Prüfung der zum 31. Dezember 2008 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des 8. EEF sowie des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2008 mit den Antworten der Kommission (5),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 33 Absatz 3 des Internen Abkommens ist der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des 8. EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates zu erteilen. |
(2) |
Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des 8. EEF im Haushaltsjahr 2008 insgesamt zufrieden stellend ausgeführt — |
EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge des 8. EEF für das Haushaltsjahr 2008 zu erteilen.
Geschehen zu Brüssel am 16. Februar 2010.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. SALGADO
(1) ABl. L 229 vom 17.8.1991, S. 3.
(2) ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 3.
(3) ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.
(4) ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.
(5) ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 257.