24.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/52 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 22. November 2010
zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und zweier österreichischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen
(2010/708/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der österreichischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
(2) |
Infolge des Ausscheidens von Herrn Johannes PEINSTEINER ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(3) |
Infolge der Ernennung von Herrn Markus LINHART zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden. |
(4) |
Infolge des Ausscheidens von Frau Marianne FÜGL ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
a) |
zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:
und |
b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 22. November 2010.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. VANACKERE
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.
(2) ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.