24.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/52


BESCHLUSS DES RATES

vom 22. November 2010

zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und zweier österreichischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen

(2010/708/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.

(2)

Infolge des Ausscheidens von Herrn Johannes PEINSTEINER ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge der Ernennung von Herrn Markus LINHART zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ausscheidens von Frau Marianne FÜGL ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Dipl.-Ing. Markus LINHART, Bürgermeister von Bregenz,

und

b)

zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:

Herr Johannes PEINSTEINER, Bürgermeister von St. Wolfgang und Landtagsabgeordneter,

Herr Hannes WENINGER, Gemeinderat und Nationalratsabgeordneter.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 22. November 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. VANACKERE


(1)  ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.

(2)  ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.