23.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 279/32


BESCHLUSS DES RATES

vom 15. Oktober 2010

zur Ernennung eines rumänischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015

(2010/632/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 302, in Verbindung mit Artikel 7 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls über die Übergangsbestimmungen,

gemäß dem Vorschlag Rumäniens,

nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ist am 20. September 2010 abgelaufen.

(2)

Der Rat hat am 13. September 2010 den Beschluss 2010/570/EU, Euratom (1) angenommen, mit dem die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 ernannt werden, mit Ausnahme eines rumänischen Mitglieds, das die rumänische Regierung zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen wollte.

(3)

Mit einem Schreiben, das am 28. September 2010 beim Rat eingegangen ist, hat die rumänische Regierung dem Rat einen Kandidaten für den Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses im genannten Zeitraum vorgeschlagen, um die Liste entsprechend der Anzahl der Mitglieder, die Rumänien nach dem Vertrag zugewiesen sind, zu vervollständigen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Eugen LUCAN wird für die Zeit vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. SCHOUPPE


(1)  ABl. L 251 vom 25.9.2010, S. 8.