12.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 123/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 29. März 2010

zur Ernennung der griechischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

2010/C 123/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2003/C 218/01 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,

gestützt auf die dem Rat von der Regierung jedes Mitgliedstaats vorgelegte Kandidatenliste,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2010 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Zeit vom 1. März 2010 bis zum 28. Februar 2013 ernannt, mit Ausnahme einiger Mitglieder und stellvertretender Mitglieder, einschließlich der griechischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Gruppe der Vertreter der Arbeitgeberverbände.

(2)

Die griechische Regierung hat für die zu besetzenden Sitze Kandidaten vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 28. Februar 2013 ernannt:

I.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Herr Pavlos KYRIAKOGGONAS

Frau Natass AVLONITOU

Herr Christos KAVALOPOULOS

Geschehen zu Brüssel am 29. März 2010.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. ESPINOSA


(1)  ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.

(2)  ABl. L 45 vom 22.2.2010, S. 5.