11.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 240/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 7. September 2010

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska

(2010/484/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung EZB/2010/6 der Europäischen Zentralbank vom 1. Juli 2010 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt wurden, geprüft.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2009. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2010 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Národná banka Slovenska hat Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 ausgewählt.

(4)

Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 zu bestellen.

(5)

Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG (2) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 16 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(16)   Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. wird als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. September 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. REYNDERS


(1)  ABl. C 184 vom 8.7.2010, S. 1.

(2)  ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69.