2.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 316/29 |
Berichtigung des Beschlusses 2010/428/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte 59122x1507xNK603 (DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates
( Amtsblatt der Europäischen Union L 201 vom 3. August 2010 )
Seite 41, Titel:
anstatt:
„Beschluss 2010/428/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte 59122x1507xNK603 (DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates“
muss es heißen:
„Beschluss 2010/428/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte 59122x1507xNK603 (DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates“.
Seite 42, Artikel 1:
anstatt:
„Der im Anhang dieses Beschlusses unter Buchstabe b bezeichneten genetisch veränderten Maissorte (Zea mays L.) 59122x1507xNK603 wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 65/2004 der spezifische Erkennungsmarker DAS-59122- 7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 zugewiesen.“
muss es heißen:
„Der im Anhang dieses Beschlusses unter Buchstabe b bezeichneten genetisch veränderten Maissorte (Zea mays L.) 59122x1507xNK603 wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 65/2004 der spezifische Erkennungsmarker DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 zugewiesen.“
Seite 42, Artikel 2 Buchstabe a:
anstatt:
„Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“
muss es heißen:
„Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“.
Seite 42, Artikel 2 Buchstabe b:
anstatt:
„Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“
muss es heißen:
„Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“.
Seite 42, Artikel 2 Buchstabe c:
anstatt:
„andere Erzeugnisse als Lebensmittel und Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, zu den gleichen Verwendungszwecken wie bei jeder anderen Maissorte außer zum Anbau.“
muss es heißen:
„andere Erzeugnisse als Lebensmittel und Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, zu den gleichen Verwendungszwecken wie bei jeder anderen Maissorte außer zum Anbau.“
Seite 42, Artikel 3 Absatz 2:
anstatt:
„Der Hinweis ‚nicht zum Anbau‘ muss auf dem Etikett und in den Begleitpapieren der in Artikel 2 Buchstaben b und c genannten Erzeugnisse, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, erscheinen.“
muss es heißen:
„Der Hinweis ‚nicht zum Anbau‘ muss auf dem Etikett und in den Begleitpapieren der in Artikel 2 Buchstaben b und c genannten Erzeugnisse, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, erscheinen.“
Seite 44, Anhang, Buchstabe b Nummer 1:
anstatt:
„Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“
muss es heißen:
„Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“.
Seite 44, Anhang, Buchstabe b Nummer 2:
anstatt:
„Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“
muss es heißen:
„Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden;“.
Seite 44, Anhang, Buchstabe b Nummer 3:
anstatt:
„andere Erzeugnisse als Lebensmittel und Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, zu den gleichen Verwendungszwecken wie bei jeder anderen Maissorte außer zum Anbau.“
muss es heißen:
„andere Erzeugnisse als Lebensmittel und Futtermittel, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, zu den gleichen Verwendungszwecken wie bei jeder anderen Maissorte außer zum Anbau.“
Seite 44, Anhang, Buchstabe b:
anstatt:
„Der genetisch veränderte Mais DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 gemäß dem Antrag entsteht durch Kreuzungen von Mais, der DAS-59122-7-, DAS-Ø15Ø7- und MON-ØØ6Ø3-6-Ereignisse enthält. Er exprimiert das Cry34Ab1- und das Cry35Ab1-Protein, die Schutz gegen bestimmte Coleoptera-Schädlinge gewähren, das Cry1F-Protein, das Schutz gegen bestimmte Lepidoptera-Schädlinge gewährt, das PAT-Protein, das als Selektionsmarker verwendet wird und Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium verleiht, sowie das CP4-EPSPS-Protein, das Toleranz gegenüber dem Glyphosatherbizid verleiht.“
muss es heißen:
„Der genetisch veränderte Mais DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 gemäß dem Antrag entsteht durch Kreuzungen von Mais, der DAS-59122-7-, DAS-Ø15Ø7-1- und MON-ØØ6Ø3-6-Ereignisse enthält. Er exprimiert das Cry34Ab1- und das Cry35Ab1-Protein, die Schutz gegen bestimmte Coleoptera-Schädlinge gewähren, das Cry1F-Protein, das Schutz gegen bestimmte Lepidoptera-Schädlinge gewährt, das PAT-Protein, das als Selektionsmarker verwendet wird und Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium verleiht, sowie das CP4-EPSPS-Protein, das Toleranz gegenüber dem Glyphosatherbizid verleiht.“
Seite 44, Anhang, Buchstabe c Nummer 2:
anstatt:
„Der Hinweis ‚nicht zum Anbau‘ muss in der Kennzeichnung und in den Begleitpapieren der in Artikel 2 Buchstaben b und c dieses Beschlusses genannten Erzeugnisse, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, erscheinen.“
muss es heißen:
„Der Hinweis ‚nicht zum Anbau‘ muss in der Kennzeichnung und in den Begleitpapieren der in Artikel 2 Buchstaben b und c dieses Beschlusses genannten Erzeugnisse, die Mais der Sorte DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 enthalten oder aus ihm bestehen, erscheinen.“
Seite 44, Anhang, Buchstabe d erster Gedankenstrich:
anstatt:
„Quantitative ereignisspezifische Methode auf Basis der Polymerase-Kettenreaktion in Echtzeit für die genetisch veränderten Maissorten DAS-59122-7, DAS-Ø15Ø7 und MON-ØØ6Ø3-6, validiert für DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6-Mais.“
muss es heißen:
„Quantitative ereignisspezifische Methode auf Basis der Polymerase-Kettenreaktion in Echtzeit für die genetisch veränderten Maissorten DAS-59122-7, DAS-Ø15Ø7-1 und MON-ØØ6Ø3-6, validiert für DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6-Mais.“
Seite 44, Anhang, Buchstabe d dritter Gedankenstrich:
anstatt:
„Referenzmaterial: ERM®-BF424 (für DAS-59122-7), ERM®-BF418 (für DAS-Ø15Ø7) und ERM®-BF415 (für MON-ØØ6Ø3-6), erhältlich bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission, Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM), unter folgender Internet-Adresse: https://irmm.jrc.ec.europa.eu/rmcatalogue“
muss es heißen:
„Referenzmaterial: ERM®-BF424 (für DAS-59122-7), ERM®-BF418 (für DAS-Ø15Ø7-1) und ERM®-BF415 (für MON-ØØ6Ø3-6), erhältlich bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission, Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM), unter folgender Internet-Adresse: https://irmm.jrc.ec.europa.eu/rmcatalogue“.
Seite 44, Anhang, Buchstabe e:
anstatt:
„DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7xMON-ØØ6Ø3-6.“
muss es heißen:
„DAS-59122-7xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6.“