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31.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 199/29 |
BESCHLUSS 2010/424/GASP DES RATES
vom 26. Juli 2010
zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/736/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 15. September 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (1), angenommen. |
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(2) |
Die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP wurde zuletzt durch die Gemeinsame Aktion 2009/572/GASP (2) bis zum 14. September 2010 verlängert. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der mit EUMM Georgia einhergehenden Kosten bis zu diesem Datum belief sich auf 49 600 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte um 2 500 000 EUR aufgestockt werden, damit die zusätzlichen operativen Erfordernisse der Mission abgedeckt werden können. |
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(3) |
Die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 14 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/736/GASP erhält folgende Fassung:
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission beläuft sich auf 52 100 000 EUR.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2010
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON