21.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 188/1


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 15. Dezember 2009

über die staatliche Beihilfe C 17/09 (ex N 265/09) Deutschlands zur Umstrukturierung der Landesbank Baden-Württemberg

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9955)

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2010/395/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 (1),

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Äußerung (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahme,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.   VERFAHREN

(1)

Die Kommission genehmigte mit ihrer Entscheidung K (2009) 5260 vom 30. Juni 2009 in der Sache C 17/09 (3) (nachstehend „Einleitungsentscheidung“ genannt) für einen befristeten Zeitraum eine Kapitalzuführung und eine Entlastungsmaßnahme des Landes Baden-Württemberg und anderer öffentlicher Einrichtungen zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg (nachstehend „LBBW“ oder „die Bank“ genannt). Gleichzeitig äußerte die Kommission in besagter Entscheidung Zweifel, ob die Entlastungsmaßnahme in Bezug auf Bewertung und Lastenverteilung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, und leitete ein förmliches Prüfverfahren ein.

(2)

Die Einleitungsentscheidung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (4) veröffentlicht. Die Kommission forderte alle Beteiligten zur Äußerung auf. Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen Beteiligter ein.

(3)

Bei Fragen zur Methode der Aktivabewertung im Rahmen der Entlastungsmaßnahme erhielt die Kommission fachliche Unterstützung durch bei ihr unter Vertrag stehende externe Sachverständige (Duff & Phelps, Professor Wim Schoutens) sowie durch Fachexperten der Europäischen Zentralbank (EZB).

(4)

Am 9. Oktober 2009 legte Deutschland der Kommission einen Umstrukturierungsplan für die LBBW vor, der durch weitere Informationen mehrfach ergänzt wurde. Die letzten Einzelheiten wurden am 3. Dezember 2009 übermittelt.

(5)

Es gab eine Reihe von Treffen, E-Mail-Wechseln und Telefonkonferenzen zwischen der Kommission und Deutschland.

(6)

Am 3. Dezember 2009 machte Deutschland mehrere Zusagen bezüglich der Durchführung des Umstrukturierungsplans.

2.   BESCHREIBUNG DES SACHVERHALTS

2.1.   Die Begünstigte

(7)

Die LBBW ist eine deutsche Landesbank. Anteilseigner der Bank sind das Land Baden-Württemberg mit einem Anteil von rund 35,5 %, der Sparkassenverband Baden-Württemberg mit rund 40,5 %, die Stadt Stuttgart mit fast 19 % und die Landeskreditbank Baden-Württemberg mit fast 5 %. Sämtliche Anteilseigner sind entweder öffentliche Einrichtungen oder befinden sich in staatlichem Eigentum.

(8)

Die LBBW ist eine der wenigen vertikal integrierten Landesbanken. Den Schwerpunkt der Tätigkeit der LBBW und ihrer Tochtergesellschaften bildet das Geschäft mit mittelständischen Unternehmen (KMU und größere Unternehmen) und Privatkunden. Die LBBW bietet Private Banking an und fungiert im Stadtbezirk Stuttgart als Stadtsparkasse. Weitere Geschäftsfelder der LBBW sind die Immobilienfinanzierung (Real Estate) und das Kapitalmarktgeschäft (Financial Markets). Die Bank bietet außerdem Dienstleistungen und Produkte für Sparkassen an.

(9)

Die Bilanzsumme der LBBW belief sich Ende Juni 2009 auf 448 Mrd. EUR. Die LBBW hat auf keinem der Inlandsmärkte, auf denen sie tätig ist, einen Marktanteil von über (> 4) (*1) %. Lokal, d. h. in ihren Kernregionen, sind die Marktanteile etwas höher. Im Firmenkundengeschäft erreichen sie (< 15) % in Baden-Württemberg, (< 10) % in Sachsen und (< 5) % in Rheinland-Pfalz. Im Privatkundengeschäft betragen die Marktanteile der LBBW (< 7) % in Baden-Württemberg, (< 2) % in Sachsen und (< 1) % in Rheinland-Pfalz. Der Marktanteil der LBBW im Kapitalmarktgeschäft ist sowohl in Deutschland als auch europaweit unbedeutend.

2.2.   Die Maßnahmen

(10)

Der Bank wurden zwei Unterstützungsmaßnahmen gewährt: eine Zuführung von Tier-1-Kapital in Höhe von 5 Mrd. EUR und eine Entlastungsmaßnahme durch Übernahme von Garantien über 12,7 Mrd. EUR für zwei Portfolien strukturierter Wertpapiere mit einem Volumen von insgesamt 35 Mrd. EUR (5). Alle Anteilseigner beteiligten sich entsprechend ihrer jeweiligen Anteilsquoten an der Kapitalzuführung und indirekt an der Entlastungsmaßnahme.

(11)

Die Kapitalzuführung erfolgte durch anteilige Erhöhung des Stammkapitals, wobei einer Ausschüttung auf das neue Stammkapital im Verhältnis zum bestehenden Stammkapital Vorrang eingeräumt wurde. Die Bank zahlt für das zugeführte Kapital eine Gesamtvergütung von 10 %. Sie plant, das Kapital ab 2013 in fünf Tranchen pro Jahr zurückzuzahlen.

(12)

Die Entlastungsmaßnahme wurde in Form von Garantien gewährt, die die LBBW gegen Verluste schützen und den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitalbedarf für strukturierte Wertpapiere reduzieren. Die Garantien sichern zwei verschiedene Portfolien ab.

Das erste sogenannte „ABS-Portfolio“ besteht aus strukturierten Produkten mit einem Volumen von 17,7 Mrd. EUR, die von der Bank unmittelbar gehalten werden. Die LBBW übernimmt für das ABS-Portfolio das erstrangige Risiko (First Loss) in einer Höhe von 1,9 Mrd. EUR und Baden-Württemberg garantierte das nachrangige Risiko (Second Loss) bis zu einer Höhe von 6,7 Mrd. EUR. Nach Angaben Deutschlands lag der tatsächliche wirtschaftliche Wert des Portfolios am 31. März 2009 bei (15-16) Mrd. EUR und der Marktwert bei 10,137 Mrd. EUR (6). Der Kapitalentlastungseffekt der Garantie betrug (1-2) Mrd. EUR.

Das zweite sogenannte „SEALINK-Portfolio“, bezieht sich auf einen Kredit in Höhe von 8,75 Mrd. EUR an eine Zweckgesellschaft, die ein Portfolio mit strukturierten Produkten hält. Beim SEALINK-Portfolio beläuft sich der First Loss auf 2,75 Mrd. EUR. Er ist durch eine Garantie des Freistaats Sachen abgedeckt, die im Zuge der Übernahme der SachsenLB durch die LBBW (7) ausgehandelt worden war. Baden-Württemberg übernahm einen Second Loss von 6 Mrd. EUR, so dass für die LBBW keine weiteren Verlustrisiken bestehen. Nach Angaben Deutschlands hatte das Portfolio zum 31. März 2009 einen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert von (12-13) Mrd. EUR und einen Marktwert von 8,006 Mrd. EUR. Der Kapitalentlastungseffekt der Garantie betrug (2,5-3,5) Mrd. EUR.

(13)

Die beiden Portfolien haben zusammen einen Marktwert von 18,143 Mrd. EUR, ihr tatsächlicher wirtschaftlicher Wert beträgt rund (27-29) Mrd. EUR.

(14)

Die Garantie wurde für unbegrenzte Zeit geleistet und kann durch die LBBW gekündigt werden. Die LBBW verpflichtete sich zur Zahlung einer anfänglichen Gebühr, die auf einem Kapitalentlastungseffekt von 4,4 Mrd. EUR beruht, auf die ein Zinssatz von 7 % p.a. angewendet wird. Für das erste Jahr beläuft sich die Gebühr auf 308 Mio. EUR; in den Folgejahren wird sie proportional zum garantierten Betrag und nach Überprüfung während des Umstrukturierungsverfahrens sinken.

(15)

Deutschland hat beschlossen, die Garantievergütung wie folgt anzupassen. Die LBBW zahlt rückwirkend 336 Mio. EUR pro Jahr. Damit wird die ursprünglich vorgesehene Vergütung im ersten Jahr um 28 Mio. EUR erhöht. Diese Vergütung basiert auf zwei verschiedenen Zinssätzen: 6,25 % auf den Kapitalentlastungseffekt und 10 % auf den Teil des garantierten Werts, der über den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der beiden Portfolien hinausgeht. Der Kapitalentlastungseffekt wurde auf 4,476 Mrd. EUR korrigiert.

(16)

Die Rekapitalisierung war erforderlich, um schwere Verluste im Jahr 2008 aufzufangen und den höheren Kapitalbedarf zu decken. Die Entlastung wurde notwendig, als die Wertberichtigungen für große Portfolien strukturierter Wertpapiere den Eigenkapitalbedarf steil in die Höhe trieben und die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen im zweiten Quartal 2009 nicht mehr erfüllt werden konnten.

2.3.   Künftiges Geschäftsmodell der begünstigten Bank

(17)

Der Umstrukturierungsplan sieht massive Änderungen am LBBW-Geschäftsmodell vor. Grundlage ist eine klare Fokussierung auf das regionale Kerngeschäft der LBBW und die Konzentration auf Märkte und Kunden, für die ein hoher Durchdringungsgrad und erhebliche Cross-Selling-Effekte erwartet werden. Die Kapitalmarktaktivitäten und der Eigenhandel werden reduziert. Insgesamt soll die LBBW von einer kapitalmarkt- und kundeninduzierten Finanzdienstleistungsgruppe, die eine komplette Dienstleistungs- und Produktbandbreite anbietet, umgewandelt werden in eine Geschäftsbank mit klarem Fokus auf mittelständische Firmenkunden und Privatkunden, die für ihre Firmen- und Sparkassenkunden auch eine Reihe von Corporate-Finance- und ausgewählten Investment-Banking-Produkten anbietet. Was die geographische Präsenz angeht, so wird die LBBW sich aus dem Ausland zurückziehen bzw. ihre Auslandspräsenz reduzieren und sich auf einige Kernregionen in Deutschland konzentrieren.

(18)

Die Umstrukturierung orientiert sich an den folgenden Leitgedanken:

Mittelfristig moderates Wachstum im deutschen Firmen- und Privatkundengeschäft; Konzentration der Immobilienfinanzierung auf wenige Länder und ausgewählte Objekte;

vollständiger Abbau der Investitionen in strukturierte Wertpapiere und anderer Formen des Kreditersatzgeschäfts, die die Hauptursache der aktuellen Probleme der LBBW sind; Auflösung der bestehenden Portfolien;

deutliche Reduzierung der Geschäftsaktivitäten, vor allem im großvolumigen Geschäft und im Ausland;

Veräußerung wesentlicher Beteiligungen und Tochtergesellschaften.

(19)

Die umstrukturierte LBBW wird aus fünf Kerngeschäftsbereichen bestehen: Corporates I (mittelständische Firmenkunden, Corporates II Großkunden), Retail (Privatkunden), Sparkassen, Real Estate (Immobilienfinanzierung) und Financial Markets (Kapitalmarkt). Außerdem wird die LBBW auch künftig unternehmensbezogene Dienstleistungen anbieten, insbesondere Transaction Banking, Treasury und Wertpapierabwicklung sowie bestimmte Produkte für Sparkassen. Auslandstätigkeit und Auslandspräsenz der LBBW sollen deutlich zurückgeschraubt werden, und die Bank wird ihre Geschäftstätigkeit auf die drei regionalen Kernmärkte Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen konzentrieren, auf denen sie infolge früherer Landesbankenfusionen tätig ist.

(20)

Die Umstrukturierung wird — ungeachtet des in der jetzigen Planung vorgesehenen moderaten Wachstums — signifikante Auswirkungen auf die Bilanzsumme sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der LBBW haben, und zwar nicht nur in Bezug auf deren Zusammensetzung, sondern auch in Bezug auf das Gesamtvolumen. Die Bilanzsumme der Bank und die Risikoaktiva (RWA) werden im Vergleich zu 2008 bis zum Jahre 2013 durch den Abbau nichtstrategischer Tätigkeiten und den Verkauf von Beteiligungen voraussichtlich um (25-30) % bzw. (30-35) % sinken. Verglichen mit den Zahlen von Ende 2008 werden nach vollständigem Abbau der genannten Geschäftsfelder die Bilanzsumme um insgesamt 182 Mrd. EUR bzw. rund 41 % und die Risikoaktiva um (80-90) Mrd. EUR bzw. (45-50) % sinken. Rund (35-45) % der Reduzierung der Bilanzsumme bzw. über 50 % der Reduzierung der Risikoaktiva sind auf den Ausstieg aus dem Kreditersatzgeschäft zurückzuführen (das weitgehend unter die Entlastungsmaßnahme fiel). Einschnitte in den restlichen Kerngeschäftsfeldern liegen zwischen 25 % und 40 %.

(21)

Im Einzelnen wird die LBBW das Kreditersatzgeschäft abbauen, Beteiligungen veräußern, einen wesentlichen Teil ihrer Auslandstöchter und Repräsentanzen schließen, ganze Produktlinien ihres derzeitigen Corporate-Geschäfts aufgeben, ihr vermitteltes Hypothekarkreditgeschäft einstellen, den strategischen Eigenhandel aufgeben und komplexere Finanzmarkttätigkeiten vermeiden, die Immobilienfinanzierung auf einige Regionen und ausgewählte Objektarten beschränken und ihr Großkundengeschäft auf die Nachbarländer von Deutschland konzentrieren (8).

(22)

Der Großteil der Tätigkeiten der LBBW liegt in ihrem Kerngeschäft. Auf die Beteiligungen und Tochtergesellschaften insgesamt entfallen nur rund (6-8) % der Gesamtrisikoaktiva der Bank. Die LBBW hat erheblichen Einschnitten in ihrem Beteiligungsportfolio zugestimmt. Der Buchwert aller Beteiligungen, die im Zuge der Umstrukturierung veräußert werden sollen, beträgt rund 4,5 Mrd. EUR (Stand 31. Dezember 2008), was über 50 % des Gesamtbuchwerts der Beteiligungen und Tochtergesellschaften der Bank entspricht.

(23)

Ein erheblicher Teil der geplanten Veräußerungen betrifft das Kerngeschäft der Bank, und zwar Beteiligungen an Unternehmen der S-Finanzgruppe (9):

a)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Asset-Manager der Sparkassen-Finanzgruppe),

b)

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg (Bausparkasse),

c)

SV Sparkassen Versicherung Holding AG (Versicherungsgesellschaft).

(24)

Im Zuge der Umstrukturierung wird die LBBW insgesamt rund 2 500 der jetzigen 10 000 Mitarbeiter (jeweils Vollzeitäquivalente) der Kernbank abbauen. Es wird davon ausgegangen, dass die Umstrukturierung nicht nur die Verwaltungskosten senkt, sondern auch die Ertragslage stabilisiert, da die volatileren Geschäftszweige aufgegeben werden.

2.4.   Organisationsstruktur

(25)

Ziel der Umstrukturierung ist eine einfachere, transparentere Unternehmensstruktur, in der insgesamt weniger Ressourcen für die Verwaltung der LBBW aufgewendet werden müssen. Der Risikomanagement- und Finanzkontrollbedarf wird sich verringern, da die LBBW ganze Geschäftszweige und Produktlinien aufgeben, zudem ihre Auslandspräsenz reduzieren und Tochtergesellschaften und Beteiligungen veräußern wird.

(26)

Bestehende Geschäftssparten wurden verschlankt und die Dienstleistungen für Sparkassen sollen klarer von anderen Geschäftsbereichen getrennt werden, so dass die Ergebnisse transparenter erfasst werden können. Die Aktiva aus dem abzuwickelnden Kreditersatzgeschäft werden in eine sogenannte Internal Restructuring Unit überführt und getrennt verwaltet.

2.5.   Corporate Governance

(27)

Mit der Umstrukturierung gehen auch wesentliche Änderungen der bestehenden Corporate-Governance-Struktur der Bank einher. Erstens wird die Bezugnahme auf den im Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg genannten öffentlichen Auftrag geändert, um zu unterstreichen, dass die LBBW sämtliche Geschäfte nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen wird. Dieser Grundsatz wird auch in der LBBW-Satzung, der Geschäftspolitik und den internen Verfahren verankert. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die LBBW ungeachtet ihrer öffentlichen Eigentümer wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird, wird die LBBW von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Diese Rechtsformänderung wird so vollzogen, dass sichergestellt ist, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft spätestens bis Dezember 2013 abgeschlossen ist. Außerdem werden wesentliche Aspekte des freiwilligen Deutschen Corporate-Governance-Kodex bis Ende 2010 eingeführt.

(28)

Zweitens werden die Funktionen der satzungsgemäßen Organe wie Haupt- oder Eigentümerversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand neu definiert, um eine klarere Aufgabenverteilung und mehr Transparenz zu erreichen. Die Befugnisse der Haupt- oder Eigentümerversammlung werden auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht, insbesondere Informationsrechte und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, beschränkt. Darüber hinausgehende umfassendere Befugnisse, die eine ungebührliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung ermöglichen würden, werden aufgehoben. Anders als bisher werden die Funktionen der Beaufsichtigung und Überwachung des Vorstands ausschließlich im Aufsichtsrat gebündelt. Seine Einflussnahme auf Entscheidungen der Geschäftsführung wird auf die Fälle beschränkt, in denen ein Eingreifen nach dem deutschem Gesellschaftsrecht oder dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) erforderlich ist. Die Zuständigkeit für die tägliche, operative Geschäftsführung liegt eindeutig beim Vorstand, was die Möglichkeiten ungebührlicher Einflussnahme der Eigentümer oder ihrer Vertreter reduziert.

(29)

Weitere Mechanismen reduzieren die Möglichkeiten der (politischen) und gewährleisten, dass die Bank ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt wird. Im Einklang mit dem vorgenannten Corporate-Governance-Kodex wird die Hälfte der den Anteilseignern der LBBW zustehenden Sitze im Aufsichtsrat, der heute nur aus Vertretern der Eigentümer und der Arbeitnehmer besteht, mit unabhängigen Sachverständigen besetzt. Alle Aufsichtsratsmitglieder müssen sich einem Eignungstest („fit and proper“-Test) unterziehen, der kürzlich von der Bankenaufsicht für potenzielle Aufsichtsratsmitglieder vorgeschrieben wurde. Während der Umstrukturierungsphase bis Ende 2013 wird der Aufsichtsratsvorsitz mit einem der unabhängigen Mitglieder besetzt. Die bestehenden Ausschüsse des Aufsichtsrats werden im Einklang mit den Best-Governance-Grundsätzen für Banken in einen Risikoausschuss und einen Prüfungs-/Bilanzausschuss umgewandelt. Einschlägige Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder in diesen Ausschüssen sollen gewährleisten, dass diese Ausschüsse ihre Aufgaben optimal erfüllen können.

2.6.   Nachweis der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität

(30)

Die LBBW legte eine Gewinn- und Verlustplanung einschließlich Schätzungen der Eigenkapitalrendite (RoE) und Sensitivitätsanalysen auf der Grundlage eines realistischen und eines pessimistischen Szenarios vor. Den Gewinn- und Verlustprojektionen zufolge wird die LBBW 2009 einen zusätzlichen Verlust von rund (2) Mrd. EUR erleiden, 2010 und 2011 den Break-even-Punkt erreichen (bei (…)) und 2013 einen Gewinn von rund (…) Mrd. EUR erzielen. Die Eigenkapitalrendite wird 2009 negativ sein, von 2010 bis 2012 langsam ansteigen und 2013 erstmals zweistellig sein ((10-12) %) Die Kernkapitalquote wird für 2009 und 2010 mit rund (…) % angesetzt und wird infolge des massiven Abbaus der Risikoaktiva schrittweise auf (9-10) % steigen, so dass die LBBW die staatliche Beihilfe ab 2013 zurückzahlen kann.

(31)

Die wichtigsten Zahlen und Kennziffern des Umstrukturierungsplans sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Zielgeschäft 2013

RWA vor Migration (Mrd. EUR)

178

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

RWA inkl. Migration (Mrd. EUR)

178

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Bruttoerlöse (inkl. Kapitalnutzen/Hybridbedienung)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Risikokosten

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Betriebskosten

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Operatives Ergebnis

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Saldo sonstige Effekte

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Gebühr Risikoabschirmung

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Korrektur impliziter Abzug für Vergütung Hybridinstrumente

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Ergebnis vor Steuern (vor Hybridbedienung)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Aufholung Hybride nach Verlustteilnahme

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Bedienung Hybridkapital

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Ergebnis vor Steuern

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Steuern

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Ergebnis nach Steuern

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

Kernkapital (Mrd. EUR)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

RoE

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(> 10 %)

CIR

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(30-60 %) %

Kernkapitalquote (nach Ergebnisfeststellung)

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(…) %

(9-11 %) %

(32)

Dem Basis-Szenario zufolge wird 2009 nach wie vor ein schwieriges Jahr sein und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) infolge der anhaltenden Finanzkrise schrumpfen. Ab 2010 wird mit einer schrittweisen Erholung gerechnet, so dass sich die Lage auf den Finanzmärkten und in der Wirtschaft vollständig normalisieren dürfte. Die LBBW geht davon aus, dass das deutsche BIP 2009 um 6,2 % zurückgeht und 2010 um 1 % steigt; sie erwartet danach bis 2013 einen schrittweisen Anstieg des BIP-Wachstums auf 2,5 %. Bei der Arbeitslosigkeit wird für 2010 ein Spitzenwert von 9,8 % angenommen, ein weiterhin hoher Wert für 2011 und danach ein Rückgang auf 8,3 % im Jahr 2013. Die LBBW rechnet ferner mit einer geringen, leicht ansteigenden Inflation, die deutlich hinter den Inflationszielen der EZB zurückbleibt. Trotz der expansiven Geldpolitik der Zentralbanken und der massiven Ausweitung der Haushaltsdefizite wird davon ausgegangen, dass die Inflation angesichts eines realen Wachstums unter Potenzial gering ausfallen wird.

(33)

Auf der Basis dieser Annahmen rechnet die LBBW mit folgenden Auswirkungen auf ihr Kerngeschäft. Die Ertragslage im hauptsächlich vom Wertpapiergeschäft angetriebenen Privatkundengeschäft wird weiterhin moderat ausfallen. Die Provisionen dürften deutlich zurückgehen und vermutlich auch nicht so rasch wieder ansteigen, da sich die Privatkunden voraussichtlich zu sichereren Anlageformen, vor allem zum Einlagengeschäft, umorientieren werden. Auch neue gesetzliche Auflagen und eine hohe Produkttransparenz werden den Margendruck aller Wahrscheinlichkeit nach noch erhöhen. Ein größerer Ergebnisbeitrag wird hingegen vom Firmenkundengeschäft, vor allem dem Mittelstandsgeschäft, erwartet. Die LBBW sieht angesichts des partiellen Rückzugs nationaler und internationaler Wettbewerber auch Chancen zum Ausbau ihrer Funktion als Hausbank des Mittelstands und erwartet hier 2010 eine steigende Nachfrage. Die LBBW geht außerdem davon aus, dass die Ertragslage durch Cross-Selling, insbesondere durch den Verkauf von Hedging-Instrumenten für Zins-, Währungs- und Warenpositionsrisiken, zusätzlich verbessert wird.

(34)

Was das Großkundengeschäft anbelangt, so rechnet die LBBW mittelfristig mit einer steigenden Kreditnachfrage und auch mit einer steigenden Nachfrage nicht nur nach klassischen Eigenkapital- und Fremdkapitalprodukten, sondern auch nach Bilanzrestrukturierungen. Das Finanzmarktgeschäft der LBBW profitiert derzeit von einmaligen Effekten und den extrem günstigen Finanzierungsbedingungen, die aus der Bereitstellung großer Geldmengen zu günstigen Bedingungen durch die Europäische Zentralbank resultieren. Mittelfristig hingegen geht die LBBW davon aus, dass sich das Marktvolumen bei einer Normalisierung der Volatilität auf den Finanzmärkten und der wirtschaftlichen Entwicklung wieder positiv entwickeln wird. Konkret rechnet sie mit einem moderaten Wachstum für strukturierte Kapitalmarktprodukte und einer vermehrten Inanspruchnahme des Kapitalmarkts.

(35)

Angesichts dieser Erwartungen soll die Abhängigkeit der LBBW vom opportunistischen Geschäft reduziert und der Anteil stabilerer Einnahmequellen vergrößert werden. Die Marktrisiken sollen verringert und die Erlöse aus dem Eigenhandel durch Provisionseinkünfte ersetzt werden. Die bisherige relativ hohe Kreditrisikokonzentration wurde bereits reduziert und wird noch weiter abgebaut.

(36)

Bei einem pessimistischen Szenario, in dem die Risikoaktiva für 2011, 2012 und 2013 über 10 % höher angesetzt sind als im Basis-Szenario, würden die Kapitalquoten deutlich niedriger ausfallen als im realistischen Szenario. Dennoch würde die Bank die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen immer noch erfüllen, da die Kernkapitalquote zu keinem Zeitpunkt unter 7 % sinken würde und die Gesamteigenkapitalquote in jedem Jahr mindestens 10 % betrüge. Zur Ermittlung der aus dem Firmenkreditgeschäft erwarteten Verluste hat die Bank zusätzliche Stresstests durchgeführt, da dieser Bereich wegen der Exportorientierung der Kunden auf ihren Kernmärkten besonders durch den Einbruch des Welthandels in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Obwohl dies die Kapitalquoten weiter verschlechtern würde, hätte die Bank immer noch einen ausreichenden Kapitalpuffer.

(37)

Die LBBW hat einen diversifizierten Finanzierungsmix. Sie finanziert sich im Wesentlichen über i) Sparkassen und andere Finanzinstitute, ii) Pfandbriefe und andere Wertpapiere sowie iii) Verbindlichkeiten ihrer Kunden. Dem Umstrukturierungsplan zufolge wird die Bank nicht in Finanzierungsnöte geraten. Insbesondere die Finanzierung aus bestandsgeschützten staatlich garantierten Schuldverschreibungen, die bis 2015 fällig werden, wird dem Plan zufolge keine Finanzierungslücke verursachen, da die zugrunde liegenden Aktiva abgebaut werden. Die Bank verfügt über einen beträchtlichen Pool zentralbankfähiger Aktiva, auf die sie im Falle von Liquiditätsengpässen zurückgreifen könnte. Außerdem haben intern für Zwecke des Liquiditätsmanagements durchgeführte Analysen und Stresstests ergeben, dass die Bank eine weitere Herabstufung ihres Ratings selbst bei widrigen Bedingungen ohne Liquiditätsprobleme bewältigen könnte.

2.7.   Zusagen Deutschlands

(38)

Deutschland hat zugesichert, dass die LBBW den Umstrukturierungsplan umsetzen wird, und die folgenden Zusicherungen (in Bezug auf die Reduzierung von Bilanzsumme und Risikoaktivabestand sowie Veräußerungen) und Verhaltensverpflichtungen übermittelt:

„Die Bundesregierung und die LBBW sichern hiermit folgende strukturellen Maßnahmen der Umstrukturierung der LBBW zu:

(…)

3.

Die LBBW wird von ihrem Aktiva-Bestand des Jahres 2008 (ca. 448 Mrd. EUR Bilanzsumme per Stichtag 31.12.2008) ca. 182 Mrd. EUR, d. h. ca. 41 % abbauen. Hiervon werden ca. (125-135) Mrd. EUR Abbau bis zum 31. Dezember 2013 realisiert.

4.

Die LBBW wird von ihrem Risikoaktivabestand des Jahres 2008 (ca. 178 Mrd. EUR per Stichtag 31.12.2008) ca. (80-100) Mrd. EUR, d. h. ca. (40-60) %, abbauen. Hiervon werden ca. (60-80) Mrd. EUR Abbau bis zum 31. Dezember 2013 realisiert.

5.

Die LBBW wird die nachfolgenden Beteiligungen, soweit nicht bereits veräußert, bis spätestens zu den angegebenen Zeitpunkten bestmöglich veräußern. Dabei sollen die wesentlichen, wertbestimmenden Elemente des heutigen Geschäftsumfangs der Beteiligungen bis zum Verkauf erhalten und zum Verkauf gestellt werden.

a.

Sachsen DV Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (verkauft im August 09);

b.

quirin bank AG (verkauft im September 09);

c.

DekaBank Deutsche Girozentrale (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

d.

Lasssarus Handels GmbH (Verkauf/Liquidation vorgesehen bis Ende (…));

e.

LBBW Securities LLC (Broker/Dealer) (Verkauf/Schließung vorgesehen bis Ende (…));

f.

LBBW Luxemburg S.A. (Verkauf des (…) vorgesehen bis Ende (…), Abwicklung des (…));

g.

LRI Invest S.A. (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

h.

LBBW Asset Management (Ireland) plc (Verkauf bzw. Schließung vorgesehen bis Ende (…));

i.

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

j.

SV Sparkassen Versicherung Holding AG (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

k.

LBBW Immobilien GmbH (Wohnungsbestand) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

l.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

m.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

n.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…)).

6.

Eine Veräußerung einer der in Ziffer 5 aufgeführten Beteiligungen kann um (…) Monate, längstens aber bis zum 31. Dezember 2013, aufgeschoben werden, wenn die LBBW nachweist, dass der aus der Transaktion zu erzielende Veräußerungserlös den jeweiligen Beteiligungsbuchwert im Einzelabschluss der LBBW gemäß dem Handelsgesetzbuch unterschreiten oder zu Verlusten im Konzernabschluss gemäß IFRS führen würde.

7.

Die vollständige und korrekte Umsetzung der Zusagen in Ziffer 5 wird von einem hinreichend qualifizierten Sachverständigen (trustee), vorzugsweise einem Wirtschaftsprüfer, laufend vollumfänglich überwacht und detailliert geprüft. Der Trustee überprüft auch, dass die Kaufpreisfindung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt. Die LBBW schlägt der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung einen geeigneten unabhängigen Sachverständigen vor. Seine Bestellung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Kommission. Die Kommission kann Erklärungen und Klarstellungen von dem Sachverständigen anfordern. Die Kosten für den Sachverständigen sind von der LBBW zu tragen.

8.

Sollte eine der unter Ziffer 5 genannten Beteiligungen bis zu dem jeweils genannten Stichtag, auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Verlängerungsmöglichkeiten der Frist, nicht verkauft worden sein, so kann die Kommission durch gesonderte Entscheidung bestimmen, dass die jeweilige Beteiligung von einem Veräußerungstreuhänder (divestiture trustee) veräußert wird. Die Kosten für den Veräußerungstreuhänder sind von der LBBW zu tragen.

9.

Die LBBW wird folgende Repräsentanzen schnellstmöglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 schließen:

a.

Barcelona

b.

Madrid

c.

Paris

d.

Amsterdam

e.

Mailand

f.

Budapest

g.

Warschau

h.

Prag

Die Niederlassungen in London, New York, Singapur und Tokio werden signifikant verkleinert.

Die Bundesregierung und die LBBW sichern zu, dass die LBBW folgende Verhaltensverpflichtungen einhalten wird:

10.

Die LBBW wird während der Umsetzung des Umstrukturierungsplans, maximal bis zum 31. Dezember 2012, nachrangiges Kapital nur bedienen bzw. eine Verlustteilnahme des nachrangigen Kapitals nur vermeiden, soweit sie hierzu auch ohne Auflösung von Rücklagen sowie des Sonderpostens nach § 340 f/g HGB verpflichtet ist.

11.

Die LBBW wird bis zum 31. Dezember 2012 keine Käufe von mit der LBBW im Wettbewerb stehenden Finanzinstituten tätigen. Andere Beteiligungsgeschäfte, die dem originären Kundengeschäft im Rahmen des Geschäftsmodells der LBBW zuzuordnen sind, bleiben weiterhin möglich, wenn sie die Lebensfähigkeit der Bank nicht beeinträchtigen.

12.

Die LBBW wird unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze und im Rahmen des neuen Geschäftsmodells der LBBW an einer allgemeinen Landesbankenkonsolidierung mitwirken. Sofern Zusammenschlüsse einzelner Landesbanken für die LBBW zur Prüfung anstehen, wird sich die LBBW dabei von den Erfordernissen der Sicherstellung der langfristigen Lebensfähigkeit des zusammengeschlossenen Instituts und dessen nachhaltiger Fähigkeit zur angemessenen Kreditversorgung der Realwirtschaft leiten lassen. Etwaige Käufe/Fusionen im Rahmen einer möglichen Landesbankenkonsolidierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der EU-Kommission.

13.

Die LBBW wird in den Märkten, in denen sie einen signifikanten Marktanteil hat, d. h. im Mittelstands- und Privatkundengeschäft, bis zum 31. Dezember 2012 keine günstigeren Preise als die Preise des günstigsten ihrer zehn wichtigsten Wettbewerber (nach Marktanteil) anbieten.

14.

Die LBBW wird nicht mit der Gewährung der Beihilfemaßnahmen oder mit denen sich hieraus ergebenden Vorteilen gegenüber Wettbewerbern werben.

15.

Die LBBW wird im Rahmen ihrer Kreditvergabe und Kapitalanlage dem Kreditbedarf der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, durch marktübliche und aufsichtsrechtlich/bankwirtschaftlich angemessene Bedingungen Rechnung tragen.

16.

Des Weiteren wird die LBBW ihre internen Anreizsysteme auf Angemessenheit überprüfen und darauf hinwirken, dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie an nachhaltigen und langfristigen Unternehmenszielen ausgerichtet und transparent sind.

17.

Die LBBW wird das Risikomonitoring und die Risikoüberwachung weiter ausbauen. Im Zuge dessen wird sie das gesamte Kreditersatzgeschäft von den Kerngeschäftsbereichen der Bank separieren und einer organisatorisch und funktionell getrennten Internal Restructuring Unit (IRU) zuordnen. Diese Einheit wird eine separate Abbildung, Berichterstattung und Steuerung der abzubauenden Aktivitäten sicherstellen.

18.

Die LBBW wird ab dem 31. Dezember 2010 das Sparkassengeschäft separat abbilden.

19.

Die LBBW wird eine umsichtige, solide und an dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik betreiben.

20.

Die LBBW wird keinen Liquiditätsvorteil durch die EZB-Fähigkeit der Garantiestruktur nutzen.

21.

Die LBBW zahlt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gewährung der Garantie zunächst eine jährliche Gebühr von 6,25 % auf den anfänglichen Kapitalentlastungseffekt. Dieser reduziert sich proportional zu einer Reduzierung des verfügbaren Garantievolumens. Die LBBW zahlt eine zusätzliche jährliche Vergütung von 3,75 % auf den Teilbetrag der Garantie für das Verbriefungsportfolio (ABS-Portfolio), der 1,5 Mrd. EUR nicht übersteigt. D.h. die LBBW wird diese zusätzliche Vergütung solange in voller Höhe zahlen, wie der auf das Verbriefungsportfolio anfallende Garantiebetrag noch mindestens 1,5 Mrd. EUR ist; fällt der Garantiebetrag unter 1,5 Mrd. EUR ist nur noch eine Vergütung von 3,75 % auf ausstehenden Garantiebetrag zu zahlen.

Zusicherungen zu Corporate Governance:

22.

Der bisherige Verwaltungsrat wird in einen unabhängigen Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Corporate Governance-Kodex umgestaltet.

a.

Die Aufsichts- und Überwachungsfunktionen werden ausschließlich im Aufsichtsrat gebündelt und nicht mehr wie bisher auf zwei Gremien (Trägerversammlung und Verwaltungsrat) verteilt. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung bestehen die üblichen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats.

b.

Der Vorstand der LBBW ist in der täglichen und operativen Geschäftsführung unabhängig und allein dem Unternehmen verpflichtet. Weisungen, sei es des Aufsichtsrats, sei es der Eigentümer- oder Hauptversammlung, sind ausgeschlossen.

c.

Die bisherige Trägerversammlung wird in eine Haupt- oder Eigentümerversammlung umgewandelt. Ihre Befugnisse werden auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht (z. B. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, Abschluss von Unternehmensverträgen, Liquidationsbeschlüsse usw.) konzentriert.

d.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über die in der letzten Fassung der Capital Requirements Directive (10) /§ 36 Abs. 3 S. 1 KWG vorgesehene Eignung verfügen. Mitglieder sind geeignet, wenn sie zuverlässig sind und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die die LBBW betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen.

e.

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf 21 reduziert.

f.

Die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze wird mit externem Sachverstand besetzt.

g.

Während der Umstrukturierungsphase, d. h. mit Einführung der Governance-Aspekte bis zum Vollzug des Rechtsformwechsels nach Ziffer 24 (unten) im Jahr 2013 wird der Aufsichtsratsvorsitz mit einer Person besetzt, die dem Aufsichtsrat nach Ziffer 22 Buchstabe f (oben) angehört. Danach erfolgt die Bestellung gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren im deutschen oder europäischen Aktienrecht.

23.

Ausschüsse

a.

Risikoausschuss

Der heutige Kreditausschusses wird in einen klassischen Risikoausschuss umgewandelt, der nicht nur Kreditentscheidungen entsprechend der Kompetenzordnungen zustimmen muss, sondern sich auch intensiv mit übergreifenden Risikomanagementthemen beschäftigt. Den Vorsitz wird ein Mitglied des Aufsichtsrats mit entsprechender bankfachlicher Expertise übernehmen.

b.

Prüfungs-/Bilanzausschuss

Der Prüfungsausschuss soll von einem Mitglied des Aufsichtsrates geleitet werden, der eine besondere Expertise im Rechnungswesen für Banken besitzt.

c.

Präsidialausschuss (Personal- und Nominierungsausschuss)

Für Personalfragen wird ein Präsidialausschuss eingerichtet. Die Anteilseignervertreter dieses Ausschusses bilden zugleich den Nominierungsausschuss, der der Eigentümer- oder Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Besetzung des Aufsichtsrates unterbreitet.

24.

Rechtsformänderung: Alle wesentlichen inhaltlichen (in Ziffer 22 und 23 beschriebenen) Governance-Aspekte einer SE/Aktiengesellschaft sollen unmittelbar, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eingeführt werden. Mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2013 wird die LBBW in eine SE/Aktiengesellschaft umgewandelt, wobei neben dem Meilenstein der Einführung der inhaltlichen Governance-Aspekte bis Ende 2010 die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anpassungen zum Rechtsformwechsel so vorbereitet werden, dass dieser spätestens bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen ist.

25.

Sicherstellung der Unternehmensführung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien

a.

Übergreifend

Im Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg (Landesbankgesetz — LBWG) soll klargestellt werden, dass die Geschäfte der Landesbank nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen sind und die der Landesbank obliegenden Aufgaben dabei auch zu berücksichtigen sind.

b.

Geschäftsspezifisch

Es wird sichergestellt, dass Neugeschäft auf der Basis von Referenzzinsen kalkuliert wird, die keine Verzerrung durch Gewährträgerhaftungsverbindlichkeiten enthalten.

c.

Verhältnis zu den Gesellschaftern

Im Verhältnis zu den Gesellschaftern soll das zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Aktionären typische arms-length-Prinzip gelten. Vermögen darf an die Eigentümer nur in Form von Bilanzgewinn und Liquidationserlös verteilt werden.

26.

Anstreben einer branchenüblichen Zielrendite (Return on Equity): Die LBBW strebt an, entsprechend dem Umstrukturierungsplan mittelfristig (d.h. nach Abschluss der Restrukturierung im Jahr 2013) und auch künftig, eine Eigenkapitalrendite von mindestens (10-12) % vor Steuern bei einer dem Risikoprofil angemessenen Eigenmittelausstattung zu erwirtschaften.

Sonstige Zusicherungen:

27.

Bis einschließlich 2013 wird Deutschland jedes Jahr einen Fortschrittsbericht an die Kommission übersenden. Der Bericht muss eine Zusammenfassung über den Fortschritt bei der Umsetzung des Umstrukturierungsplans sowie die Einzelheiten über alle Verkäufe von Beteiligungen sowie Schließungen von Tochtergesellschaften, Abteilungen und Standorten gemäß dieser Entscheidung enthalten. Anzugeben ist das Datum des Verkaufs oder der Schließung, der Buchwert zum 31. Dezember 2008, der Kaufpreis, alle Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Schließung. Der Bericht wird binnen eines Monats nach Billigung des Jahresabschlusses für die LBBW durch den Verwaltungsrat (bzw. Aufsichtsrat) der LBBW, spätestens aber bis zum 31. Mai jedes Jahres, übermittelt.“ (11).

3.   STANDPUNKT DEUTSCHLANDS

(39)

Deutschland beantragt die Genehmigung des Umstrukturierungsplans. Deutschland bestreitet nicht, dass es sich bei den Maßnahmen um Beihilfen handelt. Deutschland macht jedoch geltend, dass die Maßnahmen nach erfolgter Anpassung der Vergütung für die Entlastungsmaßnahme und Vorlage von Zusagen als Umstrukturierungsbeihilfen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

4.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DER UNTERSUCHUNG

(40)

In der Einleitungsentscheidung äußerte die Kommission Zweifel an der Vereinbarkeit der ursprünglichen Maßnahme mit der Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (12) (nachstehend „Impaired-Assets-Mitteilung“ genannt), insbesondere, was die Bewertung und Lastenverteilung betrifft. Die Anforderungen der Impaired-Assets-Mitteilung an die Abgrenzung der entlastungsfähigen Vermögenswerte, die Form des Managements der Vermögenswerte, Transparenz und Offenlegung sowie das Garantieentgelt waren nach Auffassung der Kommission jedoch erfüllt.

(41)

Die Zweifel der Kommission bezüglich der Bewertung betrafen die verwendete Methode und die von den LBBW-Sachverständigen bei der Kalkulation des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts der Portfolien zugrunde gelegten Annahmen, die der Kommission nicht vorsichtig genug erschienen. Vor allem die Annahmen zu den Ausfallwahrscheinlichkeiten, den Erlösquoten, der Entwicklung der Immobilienpreise auf einigen Märkten und zu den Korrelationen waren für die Kommission nicht konservativ genug. Zudem war das ABS-Portfolio nicht vollständig abgesichert worden.

(42)

Die Kommission äußerte infolgedessen Zweifel an der Lastenverteilung (einschließlich Vergütung), da jegliche Korrektur des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts unmittelbare Konsequenzen für die Bewertung des Garantieentgelts hätte.

5.   BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG

5.1.   Vorliegen einer Beihilfe

(43)

Gemäß Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

(44)

Die Kommission hat bereits in ihrer Einleitungsentscheidung festgestellt, dass es sich bei der Rekapitalisierung der LBBW und der Entlastungsmaßnahme um staatliche Beihilfen handelt. Das Beihilfeelement der Kapitalzuführung beträgt 5 Mrd. EUR. Der Beihilfebetrag bei der Entlastungsmaßnahme entspricht laut Impaired-Assets-Mitteilung der Differenz zwischen dem Übertragungswert der Vermögenswerte und dem Marktpreis. Der Übertragungswert entspricht dem Nennwert des Portfolios abzüglich der Erstverluste (First Loss). Ausgehend von einem Marktwert von 18,143 Mrd. EUR (10,137 Mrd. EUR und 8,006 Mrd. EUR) und einem wirtschaftlichen Wert von 27,915 Mrd. EUR (15,635 Mrd. EUR und 12,280 Mrd. EUR) ergibt sich für die Entlastungsmaßnahme ein Gesamtbeihilfebetrag von 9,772 Mrd. EUR.

(45)

Der Beihilfebetrag für beide Maßnahmen zusammen liegt bei rund 14,8 Mrd. EUR; dies entspricht mehr als 9 % der Risikoaktiva der LBBW.

5.2.   Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Binnenmarkt

5.2.1.   Anwendung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV

(46)

Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV kann die Kommission entscheiden, dass eine Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, wenn sie der „Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats“ dient. Die Kommission hält fest, dass weiterhin die Gefahr einer beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens in Deutschland besteht und dass Maßnahmen zur Unterstützung von Banken geeignet sind, dieser Gefahr zu begegnen. Die Beihilfen sind daher weiterhin anhand von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV zu prüfen.

(47)

Die beiden Maßnahmen wurden in der Einleitungsentscheidung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und der einschlägigen Mitteilungen der Kommission (Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise (13) („Bankenmitteilung“), Mitteilung über die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen (14) („Rekapitalisierungsmitteilung“), Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (15) („Impaired-Assets-Mitteilung“) und die Mitteilung über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (16) („Umstrukturierungsmitteilung“) für einen befristeten Zeitraum genehmigt. Da die Kommission jedoch weiterhin wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Entlastungsmaßnahme hatte, leitete sie eine Untersuchung ein. Deshalb muss die Kommission in der derzeitigen Phase der Untersuchung erstens prüfen, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Entlastungsmaßnahme weiterhin bestehen, und zweitens, ob die Verlängerung der befristet genehmigten Beihilfe als Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

5.2.2.   Vereinbarkeit der Entlastungsmaßnahme mit dem Binnenmarkt

(48)

Die Kommission prüft Entlastungsmaßnahmen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und auf der Grundlage der Impaired-Assets-Mitteilung (17). Nach der Impaired-Assets-Mitteilung handelt es sich bei Maßnahmen, die einer Bank den Ausweis von Verlusten bzw. die Bildung von Rückstellungen für potenzielle Ausfälle ihrer wertgeminderten Vermögenswerte ersparen (oder diese ausgleichen) und/oder Eigenkapital freisetzen, um Entlastungsmaßnahmen, die anhand spezifischer Kriterien daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Diese Prüfung erfolgt anhand folgender Kriterien: i) Entlastungsfähigkeit der Vermögenswerte, ii) Transparenz und Offenlegung, iii) Management der Vermögenswerte, iv) Eignung und Kohärenz der Bewertungsmethode, v) Angemessenheit der Vergütung und Lastenverteilung und vi) Notwendigkeit der Prüfung des vorzulegenden Umstrukturierungsplans durch die Kommission.

(49)

In der Einleitungsentscheidung stellte die Kommission fest, dass die für die LBBW ergriffene Entlastungsmaßnahme — abgesehen von den Kriterien der Bewertungsmethode und der Lastenverteilung einschließlich Vergütung — alle vorgenannten Kriterien erfüllt. Deutschland konnte diese Zweifel jedoch durch mehrere Änderungsvorschläge im Wesentlichen ausräumen.

Bewertung

(50)

Im Rahmen der Untersuchung bewertete die Kommission das Portfolio mit der Unterstützung von kommissionsinternen und externen Sachverständigen. Der tatsächliche wirtschaftliche Wert des ABS-Portfolios beträgt (14-15) Mrd. EUR und liegt somit um (1-2) Mrd. EUR unter dem von LBBW genannten Wert. Demgegenüber stimmte der tatsächliche wirtschaftliche Wert des SEALINK-Portfolios. Die Zweifel der Kommission in Bezug auf die Bewertung der entlastungsfähigen Vermögenswerte haben sich somit bestätigt.

(51)

Im Zuge der Prüfung verschiedener Entlastungsmaßnahmen wurden der Kommission unterschiedliche Methoden vorgestellt, die die betroffenen Banken zur Errechnung des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts eines Portfolios verwenden. Bei strukturierten Kreditprodukten besteht eine (die von LBBW gewählte) Möglichkeit darin, die Annahmen zu den Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen und Kreditausfällen für die zugrunde liegenden Vermögenswerte einem Stresstest zu unterziehen.

(52)

Bei der Prüfung der Frage, ob die Annahmen vorsichtig genug waren, orientierte sich die Kommission an anderen Fällen, insbesondere am SEALINK-Portfolio der LBBW und an Untersuchungen Dritter. Dabei wurden je nach Aktivaklasse unterschiedliche Annahmen zugrunde gelegt. Um festzustellen, wie sich diese Annahmen auf das ABS-Portfolio auswirken würden, bat die Kommission die Experten der LBBW, eine volumengewichtete Zufallsstichprobe mit 40 Positionen sowie die fünf größten Positionen nochmals auf der Grundlage dieser Annahmen zu bewerten.

(53)

Infolge der Wasserfallstruktur der strukturierten Kredittranchen ergab die Anwendung der Stresstest-Annahmen sehr unterschiedliche Auswirkungen. Bei einigen Aktivaklassen wie z. B. nichtkonforme Kredite im Vereinigten Königreich waren die Portfolio-Tranchen besonders robust. Ihr tatsächlicher wirtschaftlicher Wert kam somit selbst im Falle vorsichtiger Annahmen dem Marktkurs sehr nah, obwohl ihr Marktwert in der Regel unter dem Nennwert liegt. Ganz anders verhielt es sich bei den Tranchen einiger Commercial Mortgage-Backed Securities und Commerical Mortgage Obligations. Bei diesen Aktivaklassen zeigten sich die größten Diskrepanzen nicht nur zwischen den beiden LBBW-Portfolien, sondern auch in Bezug auf andere Fälle. Im Ergebnis ergab die Bewertung der Stichprobe auf der Grundlage dieser neuen, vorsichtigen Annahmen für einen Gesamtstichprobennennwert von 1 559 Mio. EUR eine Differenz von 143 Mio. EUR gegenüber dem von den LBBW-Experten nach ihrem „Base Case“-Modell ermittelten Preis.

(54)

Die potenziellen Auswirkungen auf das gesamte Portfolio ermittelte die Kommission per Extrapolation. Dabei berücksichtigte sie mehrere qualitative Aspekte der Stichprobe, um eine unangemessene Verstärkung bestimmter Effekte zu vermeiden. Den Berechnungen zufolge würden die erwarteten Verluste je nach Extrapolitionsmethode und Berichtigungsfaktor zwischen 2,9 Mrd. EUR und 4,3 Mrd. EUR liegen.

(55)

Unter Ausklammerung bestimmter portfoliospezifischer Merkmale, die auf Portfolio-Ebene ungerechtfertigte negative Auswirkungen haben könnten, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass bei der ausgewogensten Prüfung die erwarteten Verluste für das gesamte Portfolio bei (3-4) Mrd. EUR liegen. Der tatsächliche wirtschaftliche Wert wird somit auf (14-15) Mrd. EUR, d. h. (1-2) Mrd. EUR niedriger als in der Anmeldung, veranschlagt.

Lastenverteilung

(56)

Nach der Impaired-Assets-Mitteilung sollten die Banken die mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten so weit wie möglich selbst tragen. Deshalb sollten die Vermögenswerte zu einem Preis übertragen werden, der dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entspricht oder darunter liegt. Hierfür muss zunächst eine Abschreibung auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert erfolgen oder im Falle einer Garantie eine „First Loss“-Klausel aufgenommen werden, nach der der von der begünstigten Bank zu tragende Erstverlust der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem wirtschaftlichem Wert entspricht.

(57)

In der vorliegenden Beihilfesache erfolgte die Entlastungsmaßnahme ohne vorherige Abschreibung auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des ABS-Portfolios. Zur Gewährleistung der geforderten Lastenverteilung sagte die LBBW jedoch zu, eine erstrangige Risikotragung (First Loss) zu übernehmen, die Erstverluste aus dem Garantieportfolio in der Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. EUR abdeckt; in der Zwischenzeit wurde dieser Betrag völlig abgeschrieben.

(58)

Aufgrund der von der Kommission vorgenommenen Berichtigung des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts des ABS-Portfolios auf einen um (1-2) Mrd. EUR niedrigeren Betrag als in der ursprünglichen Bewertung der Banken werden die erwarteten Verluste beim ABS-Portfolio nicht mehr im Vorfeld durch eine Abschreibung oder eine ausreichend hohe erstrangige Risikotragung (First Loss) aufgefangen. Deshalb muss, um die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen im Sinne der Impaired-Assets-Mitteilung zu gewährleisten, eine zusätzliche Abschreibung erfolgen, die dem Rückgang des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts Rechnung trägt, bzw. im Falle einer Garantie für Vermögenswerte muss eine Berichtigung des „Übertragungswerts“ (d. h. ein Anstieg des Attachment-Points) auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert vorgenommen werden. Eine solche Abschreibung wäre in diesem Fall aus Gründen der Rechnungslegung nicht möglich, ohne die Struktur der Transaktion zu ändern, da die strukturierten Wertpapiere durch die Entlastungsmaßnahme vor potenziellen Verlusten geschützt sind.

(59)

Folglich liegt der Übertragungswert über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Im Falle einer Risikoübernahme über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert ist das in der Impaired-Assets-Mitteilung festgelegte Kriterium der vollständigen Ex-ante-Lastenverteilung nicht erfüllt. Folglich ist das Beihilfeelement in der Entlastungsmaßnahme entsprechend höher und kann nur genehmigt werden, wenn die Maßnahme Bestimmungen enthält, die eine spätere Rückforderung dieser zusätzlichen Beihilfen ermöglichen (z. B. über einen „Claw-back“-Mechanismus), oder eine umfassende Umstrukturierung vorsieht (vgl. Randnummer 41 und Abschnitt 5.2 der Impaired-Assets-Mitteilung).

(60)

Bei einem Claw-back-Mechanismus zahlt die begünstigte Bank normalerweise den Vorteil aus der höheren Risikoübernahme später zurück, d. h. sie müsste den gesamten durch die Garantie gesicherten Betrag, der über den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert hinausgeht, zurückzahlen. Ist keine vollständige Rückforderung (Claw-back) möglich, müssen weitreichende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden.

(61)

Im Falle einer Garantie kann die Rückforderung durch eine angemessene Vergütung für den über den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert hinausgehenden Betrag erzielt werden. Im vorliegenden Fall wird für die Garantie über 1,5 Mrd. EUR eine Vergütung von 10 % p.a. gezahlt. Diese Vergütung deckt sowohl den aus der Kapitalentlastung erwachsenden Vorteil für die garantierten 1,5 Mrd. EUR (derzeitiger Vergütungssatz 6,25 %) als auch die Erhöhung um 3,75 % ab (so dass sich insgesamt ein Betrag von 56,25 Mio. EUR p.a. ergibt) (18).

(62)

Auf den ersten Blick mag diese Erhöhung gering erscheinen. Es ist allerdings zu bedenken, dass — wie bereits angedeutet — im Falle künftiger Verluste die staatliche Garantie erst dann zum Tragen kommt, wenn die erstrangige Risikotragung von 1,9 Mrd. EUR ausgeschöpft worden ist. Es ist somit unwahrscheinlich, dass die Garantie in Anspruch genommen wird, bevor das Land Baden-Württemberg als Gewährer der staatlichen Beihilfe aus den von der LBBW gezahlten Gebühren umfangreiche Rücklagen für derartige Zahlungen gebildet hat (19). Da unklar ist, wann die potenziellen, von der Kommission ermittelten Verluste eintreten werden, könnte es sein, dass die Gebührenzahlungen insgesamt ausreichen, um alle eventuell anfallenden Verluste zu decken. Die Erhöhung der Vergütung trägt somit dazu bei, die ursprünglichen Zweifel der Kommission in Bezug auf die Lastenverteilung auszuräumen. Außerdem dürften Umfang und Tragweite der von der Bank zugesagten Umstrukturierung sowie die Ausgleichsmaßnahmen etwaige Unzulänglichkeiten der vorgeschriebenen Rückforderung ausreichend kompensieren. Die Zweifel der Kommission in Bezug auf eine angemessene Lastenverteilung konnten in diesem Punkt ausgeräumt werden.

(63)

Da der tatsächliche wirtschaftliche Wert des SEALINK-Portfolios bestätigt wurde, sind für diesen Teil keine Anpassungen erforderlich.

Vergütung

(64)

In ihrer Einleitungsentscheidung stellte die Kommission fest, dass die von der begünstigten Bank gezahlte Vergütung dem Risiko künftiger Verluste, das über das gemäß der Impaired-Assets-Mitteilung im tatsächlichen wirtschaftlichen Wert ausgedrückte Risiko hinausgeht, angemessen Rechnung trägt. Die Vergütung wurde auf der Grundlage des Zinssatzes berechnet, der für eine entsprechende Rekapitalisierung zugrunde gelegt worden wäre, wobei gemäß der Impaired-Assets-Mitteilung der Eigenkapitalentlastungseffekt als Maßstab verwendet wurde.

(65)

Mit Blick auf den Eigenkapitalentlastungseffekt sollte die Vergütung jedoch um 0,75 % auf 6,25 % p.a. gesenkt werden. Das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Eigenkapital muss mindestens zu 50 % aus Tier-1-Kapital bestehen. Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften (20) darf das Tier-2-Kapital 100 % des Tier-1-Kapitals nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass sich das Eigenkapital zu 50 % aus Tier-1-Kapital und zu 50 % aus Tier-2-Kapital zusammensetzen kann, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Da entsprechend der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 20. November 2008 zu Rekapitalisierungsmaßnahmen zwischen dem Preis für Tier-1-Kapital und Tier-2-Kapital eine Differenz von 1,5 % besteht, ist eine Senkung um 150 Basispunkte angemessen (21). Wenn nach der Rekapitalisierungsmitteilung 7 % als angemessene Vergütung für Tier-1-Kapital ohne Liquiditätszufuhr betrachtet werden kann, dann ist das Tier-2-Kapital zu einem Satz von 5,5 % zu vergüten. Das Mittel beider Sätze beträgt 6,25 %.

(66)

Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen muss die LBBW einen Kapitalentlastungseffekt von 4,476 Mrd. EUR zu 6,25 % p.a. vergüten, was einem Betrag von 279,75 Mio. EUR p.a. entspricht. Zusammen mit dem Rückforderungsbetrag von 56,24 Mio. EUR ergibt dies einen Vergütungsbetrag von 336 Mio. EUR p.a., was in Anbetracht der oben erläuterten Aspekte verhältnismäßig ist.

5.2.3   Vereinbarkeit der Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Binnenmarkt

(67)

Die Kommission muss die Fortsetzung aller bisherigen Rettungsmaßnahmen als Umstrukturierungsbeihilfe prüfen. Die Prüfung, ob die Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, erfolgt vor dem Hintergrund der Finanzkrise auf der Grundlage der Umstrukturierungsmitteilung der Kommission. Selbst wenn in früheren Entscheidungen auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (22) Bezug genommen wurde, hat die Kommission in Randnummer 49 der Umstrukturierungsmitteilung klargestellt, dass alle Beihilfen, die am oder vor dem 31. Dezember 2010 bei der Kommission angemeldet werden, auf der Grundlage der Umstrukturierungsmitteilung und nicht der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten als Umstrukturierungsbeihilfe für Banken geprüft werden.

(68)

Was die Erforderlichkeit und Reichweite einer Umstrukturierung angeht, so ist in der Umstrukturierungsmitteilung nicht festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Bank einen Umstrukturierungsplan gegebenenfalls vorlegen muss, sondern diesbezüglich wird auf frühere Mitteilungen Bezug genommen. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die LBBW einer umfassenden Umstrukturierung bedarf, da die Beihilfe die Schließung der Bank durch die Bankenaufsicht verhinderte und insgesamt mehr als 2 % des gesamten Risikoaktivabestands der Bank entsprach. Dieser Standpunkt steht im Einklang mit Randnummer 4 der Umstrukturierungsmitteilung und Randnummer 55 der Impaired-Assets-Mitteilung.

(69)

Gemäß der Umstrukturierungsmitteilung muss in dem Umstrukturierungsplan erstens dargelegt werden, dass der Umstrukturierungsprozess, dem die begünstigte Bank unterzogen wird, geeignet ist, die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität zu gewährleisten. Zweitens muss der Beihilfebetrag auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt bleiben und sowohl der Begünstigte als auch dessen Anteilseigner sollten sich soweit wie möglich mit eigenen Mitteln an der Umstrukturierung beteiligen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, die dadurch entstehen, dass die Marktmacht des Begünstigten künstlich gestützt wird, und um die Aufrechterhaltung eines wettbewerbsbestimmten Bankensektors zu gewährleisten. Ferner müssen Fragen der Überwachung und verfahrenstechnische Aspekte geklärt werden.

Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität

(70)

Bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung eines Umstrukturierungsplans stellt die Kommission sicher, dass die Bank in der Lage ist, ihre langfristige Rentabilität ohne staatliche Beihilfe wiederherzustellen (Abschnitt 2 der Umstrukturierungsmitteilung).

(71)

Laut Umstrukturierungsmitteilung ist eine langfristige Rentabilität gewährleistet, wenn die umstrukturierte Bank aus eigener Kraft und im Einklang mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Kriterien in der Lage ist, im Wettbewerb um Kapital zu bestehen. Dies beinhaltet, dass die Bank alle Kosten decken kann und unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaftet. Langfristige Rentabilität erfordert ferner, dass alle erhaltenen staatlichen Beihilfen entweder, wie zum Zeitpunkt der Gewährung vorgesehen, in einem bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden oder dass dafür eine marktübliche Vergütung gezahlt wird, so dass gewährleistet ist, dass zusätzliche staatliche Beihilfen jeglicher Form beendet wird. Die Wiederherstellung der Rentabilität sollte vor allem durch unternehmensinterne Maßnahmen und auf der Grundlage eines plausiblen Umstrukturierungsplans herbeigeführt werden. Darüber hinaus sollte im Umstrukturierungsplan auf die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank und deren eigene Schwächen eingegangen und aufgezeigt werden, wie die betreffenden Probleme der Bank behoben werden können. Eine Umstrukturierung erfordert die Aufgabe aller Geschäftsbereiche, die auf mittlere Sicht strukturell defizitär bleiben würden.

(72)

Erstens scheint die von der LBBW auf der Grundlage des von Deutschland vorgelegten Umstrukturierungsplans eingeleitete Umstrukturierung geeignet zu sein, die Rentabilität der LBBW wiederherzustellen. Im Umstrukturierungsplan werden für das Jahr 2013 eine Tier-1-Kapitalquote von (9-11) % und eine Eigenkapitalrendite von (10-12) % veranschlagt. Diese Zahlen lägen — selbst unter extremen Stressbedingungen — weit über dem aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Niveau und entsprächen den Erwartungen des Marktes an eine Bank mit dem Risikoprofil der LBBW. Laut Umstrukturierungsplan wird die LBBW in der Lage sein, alle ihre Kosten zu decken und 2013 mit der Rückzahlung der staatlichen Beihilfe zu beginnen. Ferner gibt es keine Beweise für potenzielle Finanzierungsprobleme. Die Liquidität der LBBW erwies sich während der Krise als stabil und die Bank verfügt immer noch über ausreichende Liquiditätsreserven. Künftige Finanzierungen und Finanzierungskosten wurden geprüft.

(73)

Selbst bei Anwendung des pessimistischen LBBW-Szenarios bräuchte die Bank keine weiteren Beihilfen, die Tier-1-Kapitalquote würde während der Umstrukturierung nicht unter 7,0 % fallen und die Tier-1-Kapitalquote würde 2013 bei (9-10) %, die Eigenkapitalrendite allerdings nur bei (6-7) % liegen. Auch wenn die Risikokosten und die Risikoaktiva weiter steigen würden, würde die Bank weiterhin die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung erfüllen.

(74)

Das überarbeitete Geschäftsmodell der LBBW ist ein entscheidender Faktor, um zu gewährleisten, dass die Wiederherstellung der Rentabilität realistisch ist. Die LBBW soll in eine Geschäftsbank mit klarem Fokus auf dem Mittelstands- und Privatkunden umgewandelt werden, die für einen Teil ihrer Kunden (Firmenkunden und Sparkassen) eine Reihe von Corporate-Finance- und ausgewählten Investment-Banking-Produkten bereitstellt. Ihr Angebot umfasst gut eingeführte Produkte, die von einem breiten Kundenstamm in Anspruch genommen werden (hierzu zählen auch langjährige Hausbankbeziehungen). Dies dürfte eine gute Basis für ein solides kommerzielles Bankgeschäft bilden und opportunistische, kapitalmarktgetriebene Geschäfte sollen so abgebaut werden.

(75)

Die Kommission prüfte die Plausibilität des Umstrukturierungsplans auf der Grundlage bisheriger Geschäftsergebnisse der LBBW und aktueller LBBW-Berichte (einschließlich der Ergebnisse im Managementinformationssystem und in Risikomanagementberichten). Außerdem stützte sich die Kommission auf Risikobewertungen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Einklang mit den einschlägigen europäischen Richtlinien vorgenommen wurden, sowie auf Berichte von Rating-Agenturen. Planung und zugrunde liegende Annahmen wurden auf ihre Vereinbarkeit mit den jüngsten wirtschaftlichen Prognosen und mit Szenarios, die die Kommission auch in anderen Beihilfesachen heranzog, geprüft.

(76)

Der Umstrukturierungsplan berücksichtigt die aktuell verfügbaren einschlägigen Informationen und trägt der Tatsache Rechnung, dass zu künftigen Entwicklungen nur begrenzt Aussagen gemacht werden können. Die Annahmen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Risiken, Ergebnisse und Kapitalbasis erscheinen ausreichend pessimistisch. Die Risiken aus dem großen und relativ konzentrierten Kreditbuch — also die nach dem Risiko in Verbindung mit Investitionen in strukturierte Wertpapiere wohl größten Risiken — wurden durch die Entlastungsmaßnahme eingegrenzt und somit angemessen behandelt. Für die verbleibenden Risiken aus anderen Vermögenswerten und die Kreditbuchrisiken antizipiert die LBBW für 2009 selbst gegenüber 2008 einen deutlichen Anstieg in der Risikovorsorge. Ab 2010 werden die Risikokosten sinken und bis 2013 ein normales Niveau erreicht haben. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Risikokosten der LBBW auch unter normalisierten Bedingungen doppelt so hoch bleiben werden wie die bisherige Risikovorsorge und sie den Risikokosten ihrer Peers entsprechen werden.

(77)

Der Umstrukturierungsplan geht außerdem nicht von einer schnellen Erholung aus, sondern vielmehr von einem erheblichen Anstieg der Risiken und Kreditausfälle. Der Umstrukturierungsplan trägt diesen Aspekten sowohl durch eine höhere Risikovorsorge Rechnung als auch mit höheren Eigenkapitalanforderungen aufgrund von Risikomigrationen und höheren Verlusten durch Ausfälle. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Berechnungen der LBBW-Stellen für Risikomanagement und Kreditvergabe und somit das Ergebnis einer Kombination aus einem eher modellbasiertem Ansatz und der Einschätzung von Experten. Während sich nach den Modellen eher eine langsamere Erholung abzeichnet und deshalb im Gegensatz zu der Einschätzung der Experten insgesamt von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit ausgegangen wird, vertreten die Experten die Auffassung, das die ausfallbedingten Verluste in den Modellen zu niedrig angesetzt werden. Das Zahlenmaterial beider Seiten wurde entsprechend bereinigt. Des Weiteren belegen sowohl die historischen Vergleiche als auch eine Gegenüberstellung der aktuellen Plangrößen eine hohe Konsistenz zu externen Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren und lassen erkennen, dass die konjunkturellen Downturn-Effekte in der Planung berücksichtigt wurden.

(78)

Aus dem Umstrukturierungsplan geht ferner hervor, dass die Risikokosten für neue Geschäfte und Kredite erheblich niedriger als bisher sein werden da die Risiken durch die Umstrukturierung erheblich gesenkt werden können und die Kreditqualität im Kerngeschäft besser sein wird. So wird überhaupt nicht mehr in strukturierte Wertpapiere investiert werden. Die mit dem größten Risiko behafteten Portfolien waren Gegenstand von Entlastungsmaßnahmen, die den Prüfungsergebnissen der Kommission zufolge als ausreichend betrachtet werden können. Deshalb sind diesbezüglich keine weiteren Verluste zu erwarten. Dennoch erwartet die LBBW für die Umstrukturierungsphase einen erheblichen Anstieg der Risikokosten, wobei davon ausgegangen wird, dass diese Kosten höher sein werden als die bisherige Risikovorsorge. Die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung der Kreditrisiken sind vorsichtig.

(79)

Während die Projektionen für ausfallbedingte Verluste konservativ sind, werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten — insbesondere für das Corporate-Geschäft — niedriger angesetzt als von der Kommission. Die LBBW war jedoch in der Lage nachzuweisen, dass die Verlusterwartungen weit über den historischen Daten (für die letzte Rezession in Deutschland) liegen und jenen anderer Banken mit derselben Kundengruppe entsprechen. Des Weiteren hob die Bank die Finanzkraft dieser Firmenkunden (corporates) gegenüber anderen Unternehmen in Europa hervor und betonte die Vorteile aufgrund der starken Hausbankbeziehungen. Außerdem wies sie nach, dass die Verlusterwartungen für dieses, für das Gesamtkreditrisiko der LBBW besonders wichtige Marktsegment jenen ihrer Peers entsprechen.

(80)

Eine gewisse Unsicherheit besteht hinsichtlich der Entwicklung der Marktrisiken, wobei allerdings Investitionen in strukturierte Wertpapiere als einer der größten Risikotreiber nicht mehr von Belang sind. Des Weiteren wird der Eigenhandel erheblich verkleinert und der Bereich Wertpapierabwicklung auf Vermögensverwaltung und kundenorientierte Geschäfte ausgerichtet sein. Zudem wird das Angebot der insgesamt gehandelten Produkte verkleinert und deren Komplexität eingeschränkt. Dem Marktrisiko wird deshalb im Umstrukturierungsplan angemessen Rechnung getragen.

(81)

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entwicklung der Aufwendungen. So geht die LBBW davon aus, dass sie in der Lage sein wird, bei ihren Verwaltungskosten 25 % einzusparen. Da der Umstrukturierungsplan einen Stellenabbau von rund 20 % und eine Verschlankung in Bezug auf Struktur, Geschäftsfelder und Produkte vorsieht, sind derartige Projektionen glaubwürdig.

(82)

Trotz einer signifikanten Reduzierung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten erwartet die LBBW im Vergleich zu früher nur einen geringen Rückgang der Einnahmen. Während die Risikoaktiva um rund 30 % abgebaut werden, wird davon ausgegangen, dass 87 % der Einnahmen von 2009 erreicht werden. Die Zusammensetzung der Einnahmen wird sich ändern, da die Einnahmen aus Geschäften mit Firmenkunden an Bedeutung gewinnen werden. Während außerdem davon ausgegangen wird, dass das Geschäftsfeld Financial Markets (Kapitalmarkt) der Bank nach wie vor Erträge bringen wird, sollen an die Stelle der Einnahmen aus dem Eigenhandel Einnahmen aus Gebühren treten. Insgesamt wird eine stabilere und weniger von der Fluktuation der Marktpreise abhängige Ertragserlage erwartet.

(83)

Zweitens muss der Umstrukturierungsplan, um nach der Umstrukturierungsmitteilung geeignet zu sein, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen auf die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank und deren eigene Schwächen eingehen und aufzeigen, wie die Probleme der Bank durch die vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen behoben werden können. Dies ist nach Auffassung der Kommission der Fall, da der Umstrukturierungsplan den Ausstieg aus dem unverhältnismäßig umfangreichen Kreditersatzgeschäft vorsieht, die LBBW ihre Kapitalmarktaktivitäten sowohl in Umfang als auch Komplexität reduzieren und ihre Auslandsgeschäfte verkleinern wird, um sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, die im Wesentlichen im Privatkundengeschäft und im Geschäft mit kleinen und mittleren Kunden in den regionalen Märkten liegen.

(84)

Bestehende und potenzielle Schwächen in der Corporate-Governance-Struktur müssen ebenfalls Gegenstand des Umstrukturierungsplans sein. Die Kommission stellt fest, dass der Umstrukturierungsplan grundlegende Änderungen an der Rechtsform und der Corporate Governance vorsieht, so dass die LBBW weniger einer unzulässigen Einflussnahme seitens der Anteilseigner ausgesetzt ist und insgesamt eine bessere Unternehmenskontrolle gewährleistet sein wird.

(85)

Die umzusetzenden Maßnahmen werden sicherstellen, dass sich die LBBW weder in Satzung, Geschäftspolitik und internen Verfahren noch in Bezug auf die Rolle und Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe von ihren Wettbewerbern unterscheidet. Es gibt genügend Schutzvorkehrungen, die verhindern, dass Geschäftsentscheidungen durch andere als wirtschaftliche Erwägungen bestimmt werden. Außerdem wird die Qualität der Unternehmenskontrolle erheblich verbessert. Zudem ist die Rolle der verschiedenen Organe (Eigentümerversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) klarer und kohärenter voneinander getrennt; durch die Einbeziehung unabhängiger Experten in die Aufsichtsräte und die Durchführung von Eignungstests für alle Mitglieder gewinnt der Aufsichtsrat an Professionalität.

(86)

So haben sich die Bank und ihre Anteilseigner auf einen Corporate-Governance-Rahmen geeinigt, der den Anforderungen an Privatunternehmen in vollem Umfang entspricht und die Umsetzung des (freiwilligen) Deutschen Corporate Governance Kodexes vorsieht. Außerdem wird im Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg und in der Satzung der LBBW und die strenge Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze eingeführt.

(87)

Die bisherige Trägerversammlung ist mit ihren weitreichenden Befugnissen eine potenzielle Quelle ungebührlicher Einflussnahme, und wird in eine Haupt- oder Eigentümerversammlung ohne weitere Möglichkeiten der Einflussnahme umgewandelt. Es ist eine klarere Trennung zwischen den Aufgaben und Verantwortungsbereichen der Unternehmensführung und des Aufsichtsrats vorgesehen. Im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Aufsichtsrat zu einem Drittel mit unabhängigen Mitgliedern besetzt. Die von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführten Eignungskriterien, die sicherstellen sollen, dass neu bestellte Aufsichtsratsmitglieder über ein Mindestmaß an Sachkunde verfügen, gelten für alle Mitglieder. Während der Umstrukturierung wird ein unabhängiges Mitglied die Aufgaben des Aufsichtsratspräsidenten wahrnehmen. Der Prüfungs-/Bilanzausschuss und der Risikoausschuss stehen im Einklang mit den Best-Governance- Grundsätzen für Banken und enthalten noch strengere Eignungskriterien. Um diesen Änderungen am Corporate-Governance-Rahmen einen endgültigen Charakter zu verleihen, wird die LBBW von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

(88)

Darüber hinaus werden bzw. wurden bereits die Risikomanagementkonzepte und -verfahren geändert, um die Zahl der Entscheidungen, die eine Risikoübernahme beinhalten, aber nicht nach rein betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gefällt werden, weiter zu verringern. Diese Maßnahmen stellen insgesamt im Rahmen des Möglichen sicher, dass Corporate-Governance-Aspekte die künftige Rentabilität der Bank nicht gefährden.

(89)

Außerdem gibt es keine Belege dafür, dass die LBBW Geschäftsfelder fortführen wird, die auf mittlere Sicht strukturell defizitär bleiben würden oder die die Bank Risiken aussetzen würden, die nicht der Qualität ihres Risikomanagements oder ihrer Eigenkapitalausstattung entsprechen würden. Das Kreditersatzgeschäft ist völlig eingestellt worden, bestehende Portfolien werden aufgelöst, der Eigenhandel soll erheblich reduziert werden, und das Kreditrisiko — insbesondere das Konzentrationsrisiko in den Kerngeschäftsfeldern der LBBW — wird einer strengeren Überprüfung unterzogen und soll ebenfalls erheblich abgebaut werden. Insgesamt werden die Ertrags- und Risikoprofile der LBBW transparenter und einfacher werden.

(90)

Die LBBW hat ihre Lehren aus der Krise gezogen und eine Reihe von Änderungen in ihrer Geschäftsstrategie und ihrem Risikomanagement vorgenommen, die sie in der Zukunft weniger anfällig machen sollten. Hierzu gehören insbesondere die Fokussierung auf Geschäftsfelder, in denen sie über besondere Expertise verfügt und in denen langjährige Kreditverhältnisse bestehen, und eine Verringerung des Konzentrationsrisikos.

(91)

Insgesamt betrachtet ist der LBBW-Umstrukturierungsplan deshalb geeignet, die langfristige Rentabilität der Bank wiederherzustellen.

Eigenbeitrag der begünstigten Bank

(92)

Laut Abschnitt 3 der Umstrukturierungsmitteilung sollte die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt werden und ein angemessener Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten geleistet werden. Aus dem Umstrukturierungsplan geht hervor, dass die LBBW im Einklang mit der Umstrukturierungsmitteilung eine angemessene Lastenverteilung vorsieht, so dass moralischen Risiken vorgebeugt ist.

(93)

Der Umstrukturierungsplan enthält keine Elemente, die zu der Annahme führen könnten, dass die Beihilfe über die Deckung der für die Wiederherstellung der Rentabilität erforderlichen Kosten hinausgeht. Die erhaltene Beihilfe ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die LBBW im Base Case über ausreichende Kapitalpuffer verfügt und in einem ungünstigeren Szenario in der Lage sein wird, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung zu erfüllen. Mehr Kapital hat die LBBW nicht erhalten.

(94)

Außerdem ist wegen Ressourcenknappheit und des von Deutschland zugesagten Akquisitionsverbots ausgeschlossen, dass für den Erwerb von Unternehmensanteilen oder für Neuinvestitionen staatliche Mittel verwendet werden.

(95)

Die LBBW trägt, wie unter Randnummer 24 der Umstrukturierungsmitteilung vorgesehen, einen Teil der Kosten ihrer Umstrukturierung, indem sie eine angemessene Vergütung für die Kapitalzuführung und die Entlastungsmaßnahme zahlt.

(96)

Des Weiteren leistet die LBBW durch weitreichende Veräußerungen (einschließlich des Verkaufs von Einheiten, die für ihr Geschäftsmodell wichtig sind) einen Beitrag zur Umstrukturierung.

(97)

Da die Anteilseigner pro rata ihrer jeweiligen Beteiligung Kapital in die Bank eingebracht haben, sind die Lasten zumindest auf die Anteilseignergruppen angemessen verteilt.

(98)

Aber auch die rangniedrigeren Kapitaleigner tragen aufgrund des Verbots, Rücklagen zur Bedienung von Kupons für Tier-1- und Tier-2-Instrumente aufzulösen, zur Umstrukturierung der LBBW bei. Gemäß Randnummer 26 der Umstrukturierungsmitteilung soll eine Bank staatliche Beihilfen nicht zur Zahlung einer Vergütung für Eigenmittel verwenden, wenn keine ausreichenden Gewinne bestehen. Deutschland hat zugesagt, dass in den nächsten drei Jahren Kapitalinstrumente nur dann bedient wird, wenn dazu keine Auflösung von Rücklagen erforderlich ist. Es ist folglich sichergestellt, dass eine Vergütung für Eigenmittel nur im Falle ausreichender Gewinne erfolgt und keine staatlichen Beihilfen für Zahlungen an Anteilseigner verwendet werden.

Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

(99)

Nach Abschnitt 4 der Umstrukturierungsmitteilung kommt Maßnahmen zur Begrenzung beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen eine wichtige Rolle zu, denn sie sind erforderlich, um ein Fortbestehen von Wettbewerbsverzerrungen, die durch das Eingehen übermäßiger Risiken und durch nicht tragfähige Geschäftsmodelle verursacht wurden, zu verhindern. Solche Maßnahmen sollten auf die spezifischen Probleme der Märkte zugeschnitten sein, auf denen die begünstigte Bank nach der Umstrukturierung tätig ist. Art und Form solcher Maßnahmen richten sich nach zwei Kriterien: erstens nach der Höhe der Beihilfe sowie den Bedingungen und Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt wurde, und zweitens nach den Merkmalen des Marktes bzw. der Märkte, auf dem bzw. denen die begünstigte Bank tätig sein wird.

(100)

Im Einklang mit Randnummer 31 der Umstrukturierungsmitteilung bewertet die Kommission die Höhe der Beihilfe und die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen indem sie den Betrag der Beihilfe sowohl absolut als auch im Verhältnis zu den Risikoaktiva der Bank berücksichtigt. Die Beihilfe beträgt in diesem Fall 14,8 Mrd. EUR und umfasst eine Rekapitalisierung in Höhe von 5 Mrd. EUR und 9,8 Mrd. EUR Beihilfe in Form einer Kapitalentlastung. Der Beihilfebetrag liegt nach Vollzug der Maßnahmen über 9 % der Risikoaktiva. Das Kapitaläquivalent der Maßnahmen beträgt (40-50) % der LBBW-Eigenmittel (Stand 30. Juni 2009). Da die begünstigte Bank somit eine hohe Beihilfe erhalten hat, sind weitreichende Maßnahmen notwendig, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.

(101)

In Bezug auf die Reichweite und den Umfang der Maßnahmen zur Begrenzung der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen sind außerdem der Umfang des Eigenbeitrags der begünstigten Bank und die Lastenverteilung zu berücksichtigen. In Anbetracht des obigen Ergebnisses, dass der Eigenbeitrag und die Lastenverteilung angemessen waren, sind keine zusätzlichen weitreichenden Maßnahmen erforderlich. Um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, hat Deutschland zugesagt, sowohl strukturelle Maßnahmen zu ergreifen als auch eine Reihe von Verhaltensverpflichtungen einzuhalten.

(102)

Als Teil der strukturellen Maßnahmen wird die LBBW durch den Abbau nichtstrategischer Tätigkeiten und den Verkauf von Beteiligungen ihre Bilanzsumme um insgesamt 41 % gegenüber der Bilanzsumme per Stichtag 31. Dezember 2008 reduzieren. Die bestehenden Risikoaktiva werden um (40-60) % abgebaut.

(103)

Vorgesehen ist die Veräußerung einer großen Zahl von Tochtergesellschaften im In- und Ausland sowie der Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften, die sich in gemeinsamen Besitz der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland befinden, und die eine hohe Bedeutung für die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten darstellen. Die LBBW hat erheblichen Einschnitten in ihrem Beteiligungsportfolio zugestimmt. Die Veräußerungen betreffen unter anderem die einzige Gesellschaft der LBBW, die (…) in (…) auflegen kann, Einheiten, die Teil des LBBW-Kerngeschäfts sind (nämlich die Beteiligungen an den Unternehmen der „S-Finanzgruppe“) und die europäischen LBBW-Tochtergesellschaften (…) und LBBW Luxembourg, die deutsche Kernkunden außerhalb des deutschen Marktes bedienen. Deutschland hat zugesagt, dass die LBBW dafür sorgen wird, dass der Wert der zu veräußernden Einheiten nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass von diesen Einheiten Kunden oder Personal abgeworben wird. Die vollständige und korrekte Abwicklung der Veräußerungen wird von einem hinreichend qualifizierten Sachverständigen (trustee) laufend und vollumfänglich überwacht und detailliert geprüft. Die Veräußerungen müssen spätestens bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums erfolgt sein. Andernfalls wird ein Veräußerungstreuhänder (divestiture trustee) benannt, der für die Abwicklung der Veräußerungen, (…) zuständig sein wird.

(104)

Ein wesentlicher Teil dieser Verkleinerungen resultiert aus der Aufgabe des Kreditersatzgeschäfts.

(105)

Zusätzliche Maßnahmen, um etwaige wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Merkmale der Märkte auszuräumen, auf denen die begünstigte Bank nach der Umstrukturierung tätig sein wird (vgl. Randnummer 32 der Umstrukturierungsmitteilung), sind nicht erforderlich. Dies liegt in der geringen Marktpräsenz der umstrukturierten Bank begründet. Die LBBW verfügt im Grunde nur in ihrer Kernregion Baden-Württemberg über eine starke Marktpräsenz. Ihre systemische Bedeutung besteht nicht in ihrer starken Position als inländischer Kreditgeber, sondern vielmehr in ihrer Verflechtung mit anderen Banken und institutionellen Investoren begründet. Deshalb sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, um einen wettbewerbsbestimmten Markt zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen. Die Kommission bewertet es jedoch als positiv, dass die LBBW auch auf ihren Kernmärkten Veräußerungen vorsieht. Der geplante Abbau in den Kerngeschäftsfeldern dürfte den Wettbewerbern in den Kernregionen mehr Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und kann als weiteres Element der umfassenden Umstrukturierung betrachtet werden.

(106)

Zusätzlich zu diesen weitreichenden strukturellen Maßnahmen hat die LBBW zugesichert, eine Reihe von Verhaltensverpflichtungen einzuhalten. Diese Zusagen gehen über die reine Verpflichtung hinaus, auf aggressives Marketing zu verzichten. Deutschland hat zugesagt, dass die LBBW in ihren Kernmärkten, d. h. im Mittelstands- und Privatkundengeschäft in Deutschland, drei Jahre lang keine günstigeren Konditionen als die Konditionen des günstigsten ihrer zehn nach Marktanteil wichtigsten Wettbewerber anbieten darf. Die LBBW dürfte also nicht in der Lage sein, bessere Konditionen anzubieten als Wettbewerber, die keine staatliche Unterstützung erhalten haben.

(107)

Außerdem hat die LLBW einem Akquisitionsverbot zugestimmt, wonach die Bank keine konkurrierenden Unternehmen erwerben darf. Dies verhindert ein beihilfefinanziertes anorganisches Wachstum der LBBW. Außerdem werden durch die Zusicherung, dass mittelfristig eine zweistellige Eigenkapitalrendite angestrebt wird und dass für neue Geschäfte Referenzzinssätze zugrunde gelegt werden, die keine Verzerrungen aufgrund von Gewährträgerverbindlichkeiten beinhalten, das Risiko und die Wahrscheinlichkeit eines Preiswettbewerbs statt eines Leistungswettbewerbs mit konkurrierenden Banken, die keine staatliche Unterstützung erhalten haben, gemindert.

(108)

Des Weiteren wird durch eine neue Unternehmensstruktur, bei der das abzuwickelnde Geschäftsfeld klar von den Kerngeschäftsfeldern getrennt wird, und durch eine Neuabgrenzung und Trennung der verschiedenen Geschäftssparten für mehr Transparenz gesorgt. Durch eine erhebliche Verkleinerung des Kapitalmarktgeschäfts bestehen weniger Möglichkeiten, etwaige unbefriedigende operative Ergebnisse des Kreditgeschäfts zu verbergen, so dass sich die Marktdisziplin verbessern wird und dadurch potenzielle Wettbewerbsverzerrungen verringert werden.

(109)

In Anbetracht dieses Bündels verschiedener, einander ergänzender Maßnahmen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass genügend Schutzvorkehrungen getroffen wurden, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen trotz der hohen Beihilfe für die LBBW zu begrenzen.

5.2.4   Umsetzung und Überwachung

(110)

Gemäß Abschnitt 5 der Umstrukturierungsmitteilung müssen der Kommission regelmäßig detaillierte Berichte vorgelegt werden, damit diese prüfen kann, ob der Umstrukturierungsplan ordnungsgemäß umgesetzt wird. Der erste Bericht ist der Kommission spätestens sechs Monate nach Genehmigung des Umstrukturierungsplans vorzulegen. Damit die Kommission prüfen kann, ob der Umstrukturierungsplan ordnungsgemäß umgesetzt wird, wird Deutschland einen für die Überwachung zuständigen Treuhänder einsetzen und jedes Jahr einen Fortschrittsbericht übermitteln. Der erste Bericht muss im Mai 2010 vorgelegt werden. Die Kommission kommt deshalb zu dem Schluss, dass für eine ordnungsgemäße Überwachung der Umsetzung des Umstrukturierungsplans gesorgt ist.

(111)

Es ist Praxis der Kommission, einem Mitgliedstaat im Falle außergewöhnlicher Umstände eine Anpassung der Zusicherungen zu erlauben (23). Die Kommission wird deshalb, wenn es sachlich gerechtfertigt ist, auf Ersuchen Deutschlands Verlängerungen der Umsetzungsfristen oder der Aufhebung und/oder der Ersetzung einzelner oder aller zugesicherten Maßnahmen zustimmen.

6.   SCHLUSSFOLGERUNG

(112)

Die Kommission kommt erstens in Anbetracht der von Deutschland am 3. Dezember 2009 eingebrachten Änderungen zu dem Schluss, dass die Entlastungsmaßnahme mit der Impaired-Assets-Mitteilung im Einklang steht und folglich nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Mit dieser geänderten Maßnahme wurden die von der Kommission in der Einleitungsentscheidung vom 30. Juni 2009 ausgeführten wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt.

(113)

Zweitens kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen geeignet sind, die langfristige Rentabilität der LBBW wiederherzustellen, dass sie für eine ausreichende Lastenverteilung sorgen und dass sie geeignet und angemessen sind, um die durch die in Rede stehenden Beihilfemaßnahmen bedingten Wettbewerbsverzerrungen aufzuwiegen. Der vorgelegte Umstrukturierungsplan für die LBBW erfüllt die Kriterien der Umstrukturierungsmitteilung, so dass die Umstrukturierungsmaßnahmen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet werden können. Die Kapitalzuführung und die Garantien können deshalb, wie im Umstrukturierungsplan vorgesehen, genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entlastungsmaßnahme des Landes Baden-Württemberg zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg für zwei Portfolien mit wertgeminderten strukturierten Wertpapieren stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.

Die Beihilfe ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Artikel 2

Die Umstrukturierungsbeihilfe, die der Landesbank Baden-Württemberg von ihren staatlichen Anteilseignern gewährt wurde, stellt eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.

Die Beihilfe ist unter der Bedingung, dass die Zusagen im Anhang dieses Beschlusses eingehalten werden, mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 15. Dezember 2009

Für die Kommission

Neelie KROES

Mitglied der Kommission


(1)  Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 sind an die Stelle der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getreten. Die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag und die Artikel 107 und 108 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieses Beschlusses sind Bezugnahmen auf die Artikel 107 und 108 AEUV als Bezugnahmen auf die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist.

(2)   ABl. C 248 vom 16.10.2009, S. 9.

(3)   ABl. C 248 vom 16.10.2009, S. 9.

(4)  Siehe Fußnote 1.

(*1)  Vertrauliche Angaben, auch im Folgenden durch (…) gekennzeichnet.

(5)  Zu den Einzelheiten siehe die Einleitungsentscheidung.

(6)  Deutschland macht geltend, dass die LBBW nach Aussagen ihrer Experten im Stress Case in den nächsten fünf Jahren nur mit rund (30-40) % der insgesamt erwarteten Verluste rechnen muss. Bis 2020 würden nach Angaben Deutschlands nur (1-2) Mrd. EUR der erwarteten Verluste anfallen (d. h. weniger als der auf 1,9 Mrd. EUR festgelegte First Loss).

(7)  Vgl. Entscheidung der Kommission in der Sache C 9/08 vom 4. Juni 2008, SachsenLB (ABl. L 104 vom 24.4.2009, S. 34). Siehe auch Fußnote 4 der Einleitungsentscheidung.

(8)  Als besonders große Desinvestition nennt Deutschland die Veräußerung von LBBW Securities LLC (Broker/Dealer), (…) und LRI Invest S.A.Die LBBW Securities LLC ist Mitglied der U.S. National Association of Securities Dealers und hat dort eine Lizenz für Equity Sales und Private Placements. Sie ist die einzige Tochter der LBBW, die den LBBW-Kunden solche Dienstleistungen anbietet. (…) ist der einzige Anbieter von (…) in der LBBW. LRI Invest S.A. verwaltet Investmentfonds, einschließlich Fonds, deren Anteile teilweise Private-Banking-Kunden der BW Bank gehören (in einem Wert von (…) EUR). Außerdem ist LRI Invest S.A. die einzige LBBW-Gesellschaft, die (…) in (…) auflegen kann.

(9)  Einige andere Verkäufe betreffen außerdem unmittelbar das Kerngeschäft mit mittelständischen Unternehmenskunden, Privatkunden und institutionellen Kunden, so z. B. die europäischen LBBW-Töchter (…) und LBBW Luxembourg, die überwiegend deutsche Kunden der LBBW-Kernmärkte bei Aktivitäten außerhalb des Inlandsmarkts bedienen.

(10)   ABl. L 177 vom 20.6.2006, S. 1. Geändert durch die Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 97).

(11)   Quelle: Schreiben Deutschlands vom 3. Dezember 2009.

(12)   ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1.

(13)   ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8.

(14)   ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2.

(15)   ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1.

(16)   ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9.

(17)  Diese Mitteilung wurde zum ersten Mal in der Entscheidung der Kommission vom 13. März 2009 in der Beihilfesache C 9/09, Dexia (noch nicht veröffentlicht) angewandt.

(18)  Die Rückforderung bleibt auch von einer einseitigen Kündigung unberührt, es sei denn, die Garantie wird auf einen Betrag von weniger als 1,5 Mrd. EUR gekürzt. In diesem Falle sind alle weiteren Verluste von der LBBW zu tragen.

(19)  Siehe insbesondere Fußnote 4.

(20)  Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung), ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 201.

(21)  Entscheidung der Kommission vom 31. Juli 2009 in der Beihilfesache N 314/09, Deutsche Entlastungsregelung für wertgeminderte Vermögenswerte,(ABl. C 199/3 vom 25.8.2009.

(22)   ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2. In der Bankenmitteilung vom Oktober 2008 wird in Rdnr. 42 ausdrücklich darauf verwiesen.

(23)  Vgl. Entscheidung der Kommission vom 22. Oktober 2008 in der Sache C 10/08, IKB, ABl. L 278 vom 23.10.2009, S. 32.


ANHANG

Zusagen Deutschlands

Deutschland hat zugesichert, dass die LBBW den Umstrukturierungsplan umsetzen wird, und die folgenden Zusicherungen (in Bezug auf die Reduzierung von Bilanzsumme und Risikoaktivabestand sowie Veräußerungen) und Verhaltensverpflichtungen übermittelt:

„Die Bundesregierung und die LBBW sichern hiermit folgende strukturellen Maßnahmen der Umstrukturierung der LBBW zu:

3.

Die LBBW wird von ihrem Aktiva-Bestand des Jahres 2008 (ca. 448 Mrd. EUR Bilanzsumme per Stichtag 31.12.2008) ca. 182 Mrd. EUR, d. h. ca. 41 % abbauen. Hiervon werden ca. (125-135) Mrd. EUR Abbau bis zum 31. Dezember 2013 realisiert.

4.

Die LBBW wird von ihrem Risikoaktivabestand des Jahres 2008 (ca. 178 Mrd. EUR per Stichtag 31.12.2008) ca. (80-100) Mrd. EUR, d. h. ca. (40-60) %, abbauen. Hiervon werden ca. (60-80) Mrd. EUR Abbau bis zum 31. Dezember 2013 realisiert.

5.

Die LBBW wird die nachfolgenden Beteiligungen, soweit nicht bereits veräußert, bis spätestens zu den angegebenen Zeitpunkten bestmöglich veräußern. Dabei sollen die wesentlichen, wertbestimmenden Elemente des heutigen Geschäftsumfangs der Beteiligungen bis zum Verkauf erhalten und zum Verkauf gestellt werden.

a.

Sachsen DV Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (verkauft im August 09);

b.

quirin bank AG (verkauft im September 09);

c.

DekaBank Deutsche Girozentrale (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

d.

Lasssarus Handels GmbH (Verkauf/Liquidation vorgesehen bis Ende (…));

e.

LBBW Securities LLC (Broker/Dealer) (Verkauf/Schließung vorgesehen bis Ende (…));

f.

LBBW Luxemburg S.A. (Verkauf des (…) vorgesehen bis Ende (…), Abwicklung des (…));

g.

LRI Invest S.A. (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

h.

LBBW Asset Management (Ireland) plc (Verkauf bzw. Schließung vorgesehen bis Ende (…));

i.

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

j.

SV Sparkassen Versicherung Holding AG (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

k.

LBBW Immobilien GmbH (Wohnungsbestand) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

l.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

m.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…));

n.

(…) (Verkauf vorgesehen bis Ende (…)).

6.

Eine Veräußerung einer der in Ziffer 5 aufgeführten Beteiligungen kann um (…) Monate, längstens aber bis zum 31. Dezember 2013, aufgeschoben werden, wenn die LBBW nachweist, dass der aus der Transaktion zu erzielende Veräußerungserlös den jeweiligen Beteiligungsbuchwert im Einzelabschluss der LBBW gemäß dem Handelsgesetzbuch unterschreiten oder zu Verlusten im Konzernabschluss gemäß IFRS führen würde.

7.

Die vollständige und korrekte Umsetzung der Zusagen in Ziffer 5 wird von einem hinreichend qualifizierten Sachverständigen (trustee), vorzugsweise einem Wirtschaftsprüfer, laufend vollumfänglich überwacht und detailliert geprüft. Der Trustee überprüft auch, dass die Kaufpreisfindung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt. Die LBBW schlägt der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung einen geeigneten unabhängigen Sachverständigen vor. Seine Bestellung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Kommission. Die Kommission kann Erklärungen und Klarstellungen von dem Sachverständigen anfordern. Die Kosten für den Sachverständigen sind von der LBBW zu tragen.

8.

Sollte eine der unter Ziffer 5 genannten Beteiligungen bis zu dem jeweils genannten Stichtag, auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Verlängerungsmöglichkeiten der Frist, nicht verkauft worden sein, so kann die Kommission durch gesonderte Entscheidung bestimmen, dass die jeweilige Beteiligung von einem Veräußerungstreuhänder (divestiture trustee) veräußert wird. Die Kosten für den Veräußerungstreuhänder sind von der LBBW zu tragen.

9.

Die LBBW wird folgende Repräsentanzen schnellstmöglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 schließen:

a.

Barcelona

b.

Madrid

c.

Paris

d.

Amsterdam

e.

Mailand

f.

Budapest

g.

Warschau

h.

Prag

Die Niederlassungen in London, New York, Singapur und Tokio werden signifikant verkleinert.

Die Bundesregierung und die LBBW sichern zu, dass die LBBW folgende Verhaltensverpflichtungen einhalten wird:

10.

Die LBBW wird während der Umsetzung des Umstrukturierungsplans, maximal bis zum 31. Dezember 2012, nachrangiges Kapital nur bedienen bzw. eine Verlustteilnahme des nachrangigen Kapitals nur vermeiden, soweit sie hierzu auch ohne Auflösung von Rücklagen sowie des Sonderpostens nach § 340 f/g HGB verpflichtet ist.

11.

Die LBBW wird bis zum 31. Dezember 2012 keine Käufe von mit der LBBW im Wettbewerb stehenden Finanzinstituten tätigen. Andere Beteiligungsgeschäfte, die dem originären Kundengeschäft im Rahmen des Geschäftsmodells der LBBW zuzuordnen sind, bleiben weiterhin möglich, wenn sie die Lebensfähigkeit der Bank nicht beeinträchtigen.

12.

Die LBBW wird unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze und im Rahmen des neuen Geschäftsmodells der LBBW an einer allgemeinen Landesbankenkonsolidierung mitwirken. Sofern Zusammenschlüsse einzelner Landesbanken für die LBBW zur Prüfung anstehen, wird sich die LBBW dabei von den Erfordernissen der Sicherstellung der langfristigen Lebensfähigkeit des zusammengeschlossenen Instituts und dessen nachhaltiger Fähigkeit zur angemessenen Kreditversorgung der Realwirtschaft leiten lassen. Etwaige Käufe/Fusionen im Rahmen einer möglichen Landesbankenkonsolidierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der EU-Kommission.

13.

Die LBBW wird in den Märkten, in denen sie einen signifikanten Marktanteil hat, d. h. im Mittelstands- und Privatkundengeschäft, bis zum 31. Dezember 2012 keine günstigeren Preise als die Preise des günstigsten ihrer zehn wichtigsten Wettbewerber (nach Marktanteil) anbieten.

14.

Die LBBW wird nicht mit der Gewährung der Beihilfemaßnahmen oder mit denen sich hieraus ergebenden Vorteilen gegenüber Wettbewerbern werben.

15.

Die LBBW wird im Rahmen ihrer Kreditvergabe und Kapitalanlage dem Kreditbedarf der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, durch marktübliche und aufsichtsrechtlich/bankwirtschaftlich angemessene Bedingungen Rechnung tragen.

16.

Des Weiteren wird die LBBW ihre internen Anreizsysteme auf Angemessenheit überprüfen und darauf hinwirken, dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie an nachhaltigen und langfristigen Unternehmenszielen ausgerichtet und transparent sind.

17.

Die LBBW wird das Risikomonitoring und die Risikoüberwachung weiter ausbauen. Im Zuge dessen wird sie das gesamte Kreditersatzgeschäft von den Kerngeschäftsbereichen der Bank separieren und einer organisatorisch und funktionell getrennten Internal Restructuring Unit (IRU) zuordnen. Diese Einheit wird eine separate Abbildung, Berichterstattung und Steuerung der abzubauenden Aktivitäten sicherstellen.

18.

Die LBBW wird ab dem 31. Dezember 2010 das Sparkassengeschäft separat abbilden.

19.

Die LBBW wird eine umsichtige, solide und an dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik betreiben.

20.

Die LBBW wird keinen Liquiditätsvorteil durch die EZB-Fähigkeit der Garantiestruktur nutzen.

21.

Die LBBW zahlt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gewährung der Garantie zunächst eine jährliche Gebühr von 6,25 % auf den anfänglichen Kapitalentlastungseffekt. Dieser reduziert sich proportional zu einer Reduzierung des verfügbaren Garantievolumens. Die LBBW zahlt eine zusätzliche jährliche Vergütung von 3.75 % auf den Teilbetrag der Garantie für das Verbriefungsportfolio, der EUR 1,5 Mrd. nicht übersteigt. D. h. die LBBW wird diese zusätzliche Vergütung solange in voller Höhe zahlen, wie der auf das Verbriefungsportfolio anfallende Garantiebetrag noch mindestens 1,5 Mrd. EUR ist; fällt der Garantiebetrag unter EUR 1,5 Mrd. ist nur noch eine Vergütung von 3.75 % auf ausstehenden Garantiebetrag zu zahlen.

Zusicherungen zu Corporate Governance:

22.

Der bisherige Verwaltungsrat wird in einen unabhängigen Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Corporate Governance-Kodex umgestaltet.

a.

Die Aufsichts- und Überwachungsfunktionen werden ausschließlich im Aufsichtsrat gebündelt und nicht mehr wie bisher auf zwei Gremien (Trägerversammlung und Verwaltungsrat) verteilt. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung bestehen die üblichen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats.

b.

Der Vorstand der LBBW ist in der täglichen und operativen Geschäftsführung unabhängig und allein dem Unternehmen verpflichtet. Weisungen, sei es des Aufsichtsrats, sei es der Eigentümer- oder Hauptversammlung, sind ausgeschlossen.

c.

Die bisherige Trägerversammlung wird in eine Haupt- oder Eigentümerversammlung umgewandelt. Ihre Befugnisse werden auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht (z.B. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, Abschluss von Unternehmensverträgen, Liquidationsbeschlüsse usw.) konzentriert.

d.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über die in der letzten Fassung der Capital Requirements Directive/§ 36 Abs. 3 S. 1 KWG vorgesehene Eignung verfügen. Mitglieder sind geeignet, wenn sie zuverlässig sind und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die die LBBW betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen.

e.

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf 21 reduziert.

f.

Die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze wird mit externem Sachverstand besetzt.

g.

Während der Umstrukturierungsphase, d. h. mit Einführung der Governance-Aspekte bis zum Vollzug des Rechtsformwechsels nach Ziffer 24 (unten) im Jahr 2013 wird der Aufsichtsratsvorsitz mit einer Person besetzt, die dem Aufsichtsrat nach Ziffer 22 Buchstabe f (oben) angehört. Danach erfolgt die Bestellung gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren im deutschen oder europäischen Aktienrecht.

23.

Ausschüsse

a.

Risikoausschuss

Der heutige Kreditausschusses wird in einen klassischen Risikoausschuss umgewandelt, der nicht nur Kreditentscheidungen entsprechend der Kompetenzordnungen zustimmen muss, sondern sich auch intensiv mit übergreifenden Risikomanagementthemen beschäftigt. Den Vorsitz wird ein Mitglied des Aufsichtsrats mit entsprechender bankfachlicher Expertise übernehmen.

b.

Prüfungs-/Bilanzausschuss

Der Prüfungsausschuss soll von einem Mitglied des Aufsichtsrates geleitet werden, der eine besondere Expertise im Rechnungswesen für Banken besitzt.

c.

Präsidialausschuss (Personal- und Nominierungsausschuss)

Für Personalfragen wird ein Präsidialausschuss eingerichtet. Die Anteilseignervertreter dieses Ausschusses bilden zugleich den Nominierungsausschuss, der der Eigentümer- oder Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Besetzung des Aufsichtsrates unterbreitet.

24.

Rechtsformänderung: Alle wesentlichen inhaltlichen (in Ziffer 22 und 23 beschriebenen) Governance-Aspekte einer SE/Aktiengesellschaft sollen unmittelbar, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eingeführt werden. Mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2013 wird die LBBW in eine SE/Aktiengesellschaft umgewandelt, wobei neben dem Meilenstein der Einführung der inhaltlichen Governance-Aspekte bis Ende 2010 die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anpassungen zum Rechtsformwechsel so vorbereitet werden, dass dieser spätestens bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen ist.

25.

Sicherstellung der Unternehmensführung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien

a.

Übergreifend

Im Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg (Landesbankgesetz — LBWG) soll klargestellt werden, dass die Geschäfte der Landesbank nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen sind und die der Landesbank obliegenden Aufgaben dabei auch zu berücksichtigen sind.

b.

Geschäftsspezifisch

Es wird sichergestellt, dass Neugeschäft auf der Basis von Referenzzinsen kalkuliert wird, die keine Verzerrung durch Gewährträgerhaftungsverbindlichkeiten enthalten.

c.

Verhältnis zu den Gesellschaftern

Im Verhältnis zu den Gesellschaftern soll das zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Aktionären typische arms-length-Prinzip gelten. Vermögen darf an die Eigentümer nur in Form von Bilanzgewinn und Liquidationserlös verteilt werden.

26.

Anstreben einer branchenüblichen Zielrendite (Return on Equity): Die LBBW strebt an, entsprechend dem Umstrukturierungsplan mittelfristig (d. h. nach Abschluss der Restrukturierung im Jahr 2013) und auch künftig, eine Eigenkapitalrendite von mindestens (10-12) % vor Steuern bei einer dem Risikoprofil angemessenen Eigenmittelausstattung zu erwirtschaften.

Sonstige Zusicherungen:

27.

Bis einschließlich 2013 wird Deutschland jedes Jahr einen Fortschrittsbericht an die Kommission übersenden. Der Bericht muss eine Zusammenfassung über den Fortschritt bei der Umsetzung des Umstrukturierungsplans sowie die Einzelheiten über alle Verkäufe von Beteiligungen sowie Schließungen von Tochtergesellschaften, Abteilungen und Standorten gemäß dieser Entscheidung enthalten. Anzugeben ist das Datum des Verkaufs oder der Schließung, der Buchwert zum 31. Dezember 2008, der Kaufpreis, alle Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Schließung. Der Bericht wird binnen eines Monats nach Billigung des Jahresabschlusses für die LBBW durch den Verwaltungsrat (bzw. Aufsichtsrat) der LBBW, spätestens aber bis zum 31. Mai jedes Jahres, übermittelt (1).


(1)   Quelle: Schreiben Deutschland vom (…).“ “