26.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 127/16


BESCHLUSS 2010/298/GASP DES RATES

vom 25. Mai 2010

zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2008/112/GASP betreffend die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau (EU SSR GUINEA-BISSAU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Februar 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP betreffend die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau („EU SSR GUINEA-BISSAU“) (1) angenommen. Diese Gemeinsame Aktion galt bis zum 31. Mai 2009.

(2)

Am 18. Mai 2009 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2009/405/GASP (2) angenommen, mit der die Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP geändert und bis zum 30. November 2009 verlängert wurde. Am 17. November 2009 hat er die Gemeinsame Aktion 2009/841/GASP (3) angenommen, mit der die Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP geändert und bis zum 31. Mai 2010 verlängert wurde.

(3)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee („PSK“) hat am 5. Februar 2010 die Fortsetzung des EU-Engagements bei der Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau gebilligt und die Planung einer neuen Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik („GSVP“) zur Unterstützung der Durchführung der Reform des Sicherheitssektors erbeten.

(4)

Der Premierminister von Guinea-Bissau hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit Schreiben vom 22. Februar 2010 ersucht, eine neue Mission mit einem Mandat für Aus- und Fortbildung, Anleitung und Beratung zu initiieren, damit für eine erfolgreiche Fortsetzung der Reform des Sicherheitssektors gesorgt wird.

(5)

Im Anschluss an die Ereignisse vom 1. April 2010 und eine politische Demarche der EU bei den Behörden Guinea-Bissaus am 19. April 2010 hat sich das PSK am 30. April 2010 darauf verständigt, dass das Mandat der EU SSR GUINEA-BISSAU — im Hinblick auf eine bis Juli 2010 auf der Grundlage einer strategischen Überprüfung und der Entwicklungen vor Ort zu treffende endgültige Entscheidung über das weitere Engagement der Union im Rahmen der GSVP in Guinea-Bissau — bis zum 30. September 2010 verlängert werden sollte, um die Kohärenz zwischen den Instrumenten des außenpolitischen Handelns der EU zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang erinnerte das PSK an die Vorbedingungen für ein weiteres EU-Engagement im Bereich der Reform des Sicherheitssektors, darunter die Einhaltung demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.

(6)

Die Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Europäische Union (EU) richtet eine Mission der EU zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau (nachstehend ‚EU SSR GUINEA-BISSAU‘ oder ‚Mission‘ genannt) ein, die eine Vorbereitungsphase ab dem 26. Februar 2008 und eine Durchführungsphase ab spätestens 1. Mai 2008 umfasst. Die Mission wird für eine Dauer von 28 Monaten ab Erklärung der ersten Einsatzfähigkeit eingerichtet.“

2.

Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 26. Februar 2008 bis zum 30. November 2009 beläuft sich auf 5 650 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 30. Juni 2010 beläuft sich auf 1 530 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. September 2010 beläuft sich auf 630 000 EUR.“

3.

Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sie gilt bis zum 30. September 2010.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2010

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. SEBASTIÁN


(1)   ABl. L 40 vom 14.2.2008, S. 11.

(2)   ABl. L 128 vom 27.5.2009, S. 60.

(3)   ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 70.