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22.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 126/24 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 10. Mai 2010
zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2014
(2010/294/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (1), insbesondere Artikel 9 Absatz 3,
gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom September 2009 über die Auswahl der Kulturhauptstädte Europas in Schweden bzw. in Lettland und auf die befürwortende Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
in der Erwägung, dass die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,
gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 23. April 2010 —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Umeå (Schweden) und Riga (Lettland) werden zu „Kulturhauptstädten Europas 2014“ ernannt.
Geschehen zu Brüssel am 10. Mai 2010.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
Á. GONZÁLEZ-SINDE REIG