29.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 107/20


BESCHLUSS DES RATES

vom 26. April 2010

zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und eines österreichischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

(2010/242/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/20/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 (1) angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Herbert SAUSGRUBER ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden. Infolge der Ernennung von Herrn Markus WALLNER zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015:

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Landesstatthalter Mag. Markus WALLNER, Stellvertretender Landeshauptmann von Vorarlberg (Mandatsänderung),

und

b)

zur Stellvertreterin im Ausschuss der Regionen:

Frau Landtagspräsidentin Dr. Bernadette MENNEL, Präsidentin des Vorarlberger Landtags.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Luxemburg am 26. April 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. Á. MORATINOS


(1)  ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22, und ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.