28.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 106/12


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 27. April 2010

zur Aufhebung der Entscheidung 2009/780/EG zur Festsetzung der sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation in Portugal für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 ergebenden Nettobeträge

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2516)

(Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

(2010/235/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates vom 27. März 2007 mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2009/780/EG der Kommission (2) wurden die sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation in Portugal für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 ergebenden Nettobeträge festgesetzt.

(2)

Da die durch die Wirtschaftskrise bedingten Probleme im portugiesischen Agrarsektor anhalten und sich weiter negativ auf die wirtschaftliche Situation der Betriebsinhaber auswirken, hat Portugal der Kommission seinen Beschluss mitgeteilt, die fakultative Modulation nicht anzuwenden.

(3)

Die Entscheidung 2009/780/EG ist daher aufzuheben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2009/780/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Brüssel, den 27. April 2010

Für die Kommission

Dacian CIOLOȘ

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 95 vom 5.4.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 278 vom 23.10.2009, S. 59.