15.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 10/19 |
EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK
BESCHLUSS DES RATES DER GOUVERNEURE
vom 30. März 2009
über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank
DER RAT DER GOUVERNEURE DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK —
in Erwägung der nachstehenden Gründe:
GEMÄSS Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung,
IN ANBETRACHT der Aufgabe der Bank, die in Artikel 267 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegt ist,
IN ANBETRACHT der Tatsache, dass in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Satzung der Bank als Rechnungseinheit der Euro definiert ist,
DA die jüngste Entwicklung der Aktivitäten der Bank und die wahrscheinliche Zunahme ihrer Darlehensvergabe — vor allem, um auf die vom Europäischen Rat und vom Ecofin-Rat ausgesprochenen Aufforderungen zu reagieren — eine stärkere Unterstützung der EIB für eine Reihe von Wirtschaftsbereichen erfordern, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Aussichten für die wirtschaftliche Lage in der EU in den kommenden Jahren,
IN ANBETRACHT der Überlegungen des Verwaltungsrats zum Kapitalbedarf der Bank in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008, wonach das gezeichnete Kapital der Bank auf 232 392 989 000 EUR erhöht werden sollte, der einzuzahlende Anteil 5 % betragen sollte, wobei die erforderlichen Einzahlungen ausschließlich aus den zusätzlichen Rücklagen der Bank finanziert werden, und der Reservefonds schrittweise wieder auf sein satzungsmäßiges Niveau von 10 % des gezeichneten Kapitals aufgefüllt werden sollte,
BESCHLOSS am 30. März 2009 gemäß dem in Artikel 5 der Geschäftsordnung der Bank vorgesehenen schriftlichen Verfahren auf Vorschlag des Verwaltungsrats gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Satzung der EIB EINSTIMMIG FOLGENDES:
1. |
Zusätzliche Rücklagen der Bank in Höhe von 5 379 241 000 EUR werden als freie Rücklagen angesehen. |
2. |
Von den freien Rücklagen werden 2 000 000 000 EUR in eine spezielle Rücklage zur Unterstützung der FSF-Aktivitäten und ähnlicher Initiativen transferiert. |
3. |
Mit Wirkung zum 1. April 2009 wird das Kapital der Bank wie folgt erhöht:
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DAHER wird
3.4. |
die Satzung der Bank zum 1. April 2009 geändert. Der erste Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: „Die Bank wird mit einem Kapital von 232 392 989 000 EUR ausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe gezeichnet wird:
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4. |
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. |
Für den Rat der Gouverneure
Der Vorsitzende
C. STAVRAKIS
Der Sekretär
A. QUEREJETA