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25.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/206 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 5. Mai 2010
zum Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008
(2010/545/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008,
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),
gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,
gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,
gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2010),
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1. |
billigt den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2008; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Jerzy BUZEK
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 131.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.