25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/119


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

(2010/508/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0071/2010),

1.

erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2008;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 107.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.



25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/120


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0071/2010),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2007 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

Kenntnis von der Bemerkung des Rechnungshofs in seinem Bericht 2006 genommen hat, dass sich der kumulierte Haushaltsüberschuss für das Jahr 2006 auf 16 900 000 EUR belief und dass das Zentrum seinen Kunden im Jahr 2007 9 300 000 EUR erstatten werde, sowie mit dem Rechnungshof darin übereinstimmte, dass eine derartige Überschusskumulierung zeigt, dass die Preiskalkulationsmethode des Zentrums für seine Übersetzungsdienstleistungen nicht hinreichend genau ist,

darauf bestanden hat, dass sich die Kommission und das Zentrum um eine rasche Lösung des Streits über die Beiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal bemühen,

Leistung

1.

beglückwünscht das Zentrum zur Entwicklung eines effizienten IT-Werkzeugs, FLOSYSWEB, über das die Kunden ihre Übersetzungsaufträge übermitteln, wobei sie zwischen verschienen Formatoptionen wählen können, und die Übersetzungen zurückerhalten;

Gegen die Grundverordnung verstoßender Haushaltsüberschuss

2.

nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum seit mehreren Jahren entgegen der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 über einen Überschuss verfügt, der sich 2008 auf 26 700 000 EUR belief (2006 betrug er 16 900 000 EUR, 2005 10 500 000 EUR und 2004 3 500 000 EUR); nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass dieser Überschuss hauptsächlich mit der mangelnden Genauigkeit der Vorausschätzungen seiner Kunden in Bezug auf ihre Übersetzungsaufträge in Zusammenhang steht; fordert das Zentrum auf, wirksamere Maßnahmen zu treffen, um dieser kontinuierlichen Erhöhung seines Überschusses entgegenzuwirken;

3.

stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2009 11 450 000 EUR an seine Kunden zurückerstattet hat; hebt des Weiteren hervor, dass das Zentrum bereits im Jahr 2007 9 300 000 EUR an seine Kunden zurückgezahlt hatte;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass beim Zentrum im Jahr 2008 Erträge aus Zinsen in Höhe von 1 580 984,34 EUR verbucht wurden; schließt aus dem Jahresabschluss und der Höhe der Zinszahlungen, dass das Zentrum dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kassenbestände des Zentrums zum 31. Dezember 2008 auf 48 405 006,88 EUR beliefen; ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 zur vollen Geltung zu verhelfen, und welcher konzeptionellen Änderungen es bedarf, um die Kassenbestände des Zentrums dauerhaft so gering wie möglich zu halten; fordert das Zentrum auf, die Dienstleistungen gegenüber seinen Kunden in Zukunft kostendeckend anzubieten;

Arbeitgeberbeiträge für die Ruhegehälter des Personals

5.

hält es für sehr bedauerlich, dass noch immer keine Lösung im Streit zwischen Zentrum und Kommission über die Arbeitgeberbeiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal gefunden wurde, obwohl in den Entlastungsentschließungen seit vielen Jahren auf dieses Problem hingewiesen wird;

6.

stellt mit Besorgnis fest, dass dieser mit der Kommission fortbestehende Konflikt das Zentrum mehrere Millionen kostet; merkt insbesondere an, dass das Zentrum im Jahr 2008 eine Rückstellung von 15 300 000 EUR gebildet hat, um die Folgen dieses Konflikts aufzufangen; fordert das Zentrum daher auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklung der Verhandlungen und die tatsächlichen (in zeitlicher und finanzieller Hinsicht) durch diesen Konflikt entstehenden Kosten zu unterrichten;

Interne Prüfung

7.

nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum im Jahr 2006 eine interne Prüfung eingeführt hat und dass das entsprechende Amt seit Februar 2008 besetzt ist;

8.

erkennt an, dass die meisten Empfehlungen des Dienstes Internes Audit (IAS) inzwischen umgesetzt wurden; ist der Ansicht, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass das Zentrum konsequent eine Strategie im Bereich der sensiblen Stellen und der Personalmobilität verfolgt;

Humanressourcen

9.

stellt fest, dass im Dezember 2008 nur 81 % der vorgesehenen Stellen mit Beamten und Bediensteten auf Zeit besetzt waren; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum diesen Missstand damit gerechtfertigt hat, dass es aufgrund mangelnder Büroräume nicht möglich gewesen sei, die Einstellungen gemäß dem Stellenplan durchzuführen; ist jedoch der Ansicht, dass das Zentrum seine Einstellungsverfahren realistischer und effizienter planen muss, um die Fristen einzuhalten und allen sich aus einer Personalerhöhung beim Zentrum ergebenden Anforderungen gerecht zu werden;

10.

ermutigt das Zentrum, umfassende Ausbildungspläne auf der Grundlage der vom Personal erwarteten Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erstellen, um weiterhin ein hohes Kompetenzniveau seines Personals zu garantieren; unterstützt das Zentrum des Weiteren bei den von ihm getroffenen Maßnahmen zur wirksamen Überwachung der Qualität seiner Fortbildungskurse;

11.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 107.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 145.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0139. (Siehe Seite 241 dieses Amtsblatts.)