11.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 148/33


GEMEINSAME AKTION 2009/445/GASP DES RATES

vom 9. Juni 2009

zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (1), EULEX KOSOVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 4. Februar 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (2), angenommen. Diese Gemeinsame Aktion hat eine Laufzeit bis zum 14. Juni 2010.

(2)

Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sieht einen finanziellen Bezugsrahmen zur Deckung der mit der Mission einhergehenden Kosten bis zum 14. Juni 2009 vor. Zur Deckung der Kosten der Mission bis zum 14. Juni 2010 sollte der finanzielle Bezugsrahmen erhöht werden.

(3)

Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 16 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EULEX KOSOVO beläuft sich auf 265 000 000 EUR.“

2.

Artikel 20 erhält folgende Fassung:

„Artikel 20

Inkrafttreten und Laufzeit

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Sie endet am 14. Juni 2010.“

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Juni 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. JANOTA


(1)  Gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

(2)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.