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23.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 346/47 |
BESCHLUSS 2009/1002/GASP DES RATES
vom 22. Dezember 2009
zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat der Europäischen Union hat am 20. November 2006 den Gemeinsamen Standpunkt 2006/795/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) (1) angenommen; dieser Gemeinsame Standpunkt wurde durch den Gemeinsamen Standpunkt 2009/573/GASP (2) geändert, mit dem die Resolution 1874 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt wurde. |
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(2) |
Das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von bestimmten Gegenständen, Materialien, Geräten, Gütern und Technologien an die DVRK auf direktem oder indirektem Weg sollte sich auch auf alle Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck erstrecken, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. May 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (3) aufgeführt sind. |
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(3) |
Der Rat hat Personen und Einrichtungen ermittelt, auf die die in den Artikeln 3 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie 4 Absatz 1 Buchstaben b und c des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP genannten Kriterien zutreffen. Diese Personen und Einrichtungen sollten deshalb in den Anhängen II und III dieses Gemeinsamen Standpunkts aufgeführt werden. |
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(4) |
Der Gemeinsame Standpunkt 2006/795/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Gemeinsame Standpunkt 2006/795/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
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2. |
In Artikel 4 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung: „(3) Ausnahmen sind zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die
nachdem der betreffende Mitgliedstaat dem Ausschuss seine Absicht mitgeteilt hat, für die in Anhang I aufgeführten Personen und Einrichtungen gegebenenfalls den Zugang zu diesen Geldern, anderen Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen zu genehmigen, und der Ausschuss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Mitteilung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. (4) Ausnahmen sind auch zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die
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Artikel 2
Die Anhänge II und III des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP werden durch den Text im Anhang zu diesem Beschluss ersetzt.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. CARLGREN
(1) ABl. L 322 vom 22.11.2006, S. 32.
ANHANG
„ANHANG II
A. Liste der Personen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b
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Name (und ggf. Aliasname) |
Angaben zur Identität |
Gründe |
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1. |
CHANG Song-taek (alias JANG Song-Taek) |
Geburtsdatum: 2.2.1946 oder 6.2.1946 oder 23.2.1946 (Provinz Nord-Hamgyong) Reisepass (von 2006) Nr.: PS 736420617 |
Mitglied der nationalen Verteidigungs¬kommission. Leiter der Verwaltungs¬direktion der Arbeiterpartei Koreas |
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2. |
CHON Chi Bu |
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Mitglied des General Bureau of Atomic Energy (GBAE – Generalbüro für Atomenergie), ehemaliger technischer Leiter des Kernforschungszentrum Yongbyon |
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3. |
CHU Kyu-Chang (alias JU Kyu-Chang) |
Geburtsdatum: zwischen 1928 und 1933 |
Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Rüstungsindustrie (Programm für ballistische Flugkörper), Arbeiter¬partei Koreas, Mitglied der nationalen Verteidigungskommission |
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4. |
HYON Chol-hae |
Geburtsdatum: 1934 (Mandschurei, China) |
Stellvertretender Leiter der Abteilung Allgemeine Politik der Volksarmee (Militärberater von Kim Jong Il). |
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5. |
JON Pyong-ho |
Geburtsdatum: 1926 |
Sekretär des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas, Leiter der Abteilung Militärgüterindustrie des Zentralkomitees, der der Zweite Wirt¬schaftsausschuss des Zentralkomitees untergeordnet ist, Mitglied der nationalen Verteidigungskommission |
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6. |
KIM Yong-chun (alias Young-chin) |
Geburtsdatum: 4.3.1935 Reisepass Nr.: 554410660 |
Vizepräsident der nationalen Verteidigungskommission, Minister der Volksarmee, Sonderberater von Kim Jong Il für nuklearstrategische Angelegenheiten |
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7. |
O Kuk-Ryol |
Geburtsdatum: 1931 (Provinz Jilin, China) |
Vizepräsident der nationalen Verteidi¬gungskommission mit Aufsicht über die Beschaffung ausländischer Spitzen¬technologie für das Nuklearprogramm und das Programm für ballistische Flugkörper |
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8. |
PAEK Se-bong |
Geburtsdatum: 1946 |
Vorsitzender des Zweiten Wirtschafts¬ausschusses (zuständig für das Programm für ballistische Flugkörper) des Zentral¬komitees der Arbeiterpartei Koreas. Mitglied der nationalen Verteidigungs¬kommission |
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9. |
PAK Jae-gyong (alias Chae-Kyong) |
Geburtsdatum: 1933 Reisepass Nr.: 554410661 |
Stellvertretender Leiter der Abteilung allgemeine Politik der Volksarmee, Stellvertretender Leiter des Logistikbüros der Volksarmee (Militärberater von Kim Jong Il) |
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10. |
PYON Yong Rip (alias Yong-Nip) |
Geburtsdatum: 20.9.1929 Reisepass Nr.: 645310121 (ausgestellt am 13.9.2005) |
Präsident der Akademie der Wissen¬schaften, die an der biologischen Forschung mit Bezug zu Massen¬vernichtungswaffen beteiligt ist |
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11. |
RYOM Yong |
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Leiter des (von den Vereinten Nationen gelisteten) Generalbüros für Atomenergie (GBAE), zuständig für internationale Beziehungen |
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12. |
SO Sang-kuk |
Geburtsdatum: zwischen 1932 und 1938 |
Leiter der Abteilung für Kernphysik, Universität Kim Il Sung. |
B. Liste der Organisationen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b
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Name (und ggf. Aliasname) |
Angaben zur Identität |
Gründe |
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1. |
Kernforschungszentrum Yongbyon |
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Forschungszentrum, das an der Herstellung waffenfähigen Plutoniums mitgewirkt hat. Yongbyon ist dem Generalbüro für Atomenergie (gelistet von Vereinten Nationen am 16.7.2009) unterstellt. |
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2. |
Korea Pugang mining and machinery corporation ltd |
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Filiale von Korea Ryongbong General Corporation (gelistet von den Vereinten Nationen am 24.4.2009), verwaltet die Produktionsstätten von Aluminiumpulver, das in der Raketentechnik verwendet werden kann. |
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3. |
Korean Ryengwang trading corporation |
Rakwong-dong, Distrikt Pothonggang, Pyongyang, Nordkorea |
Filiale von Korea Ryongbong General Corporation (gelistet von den Vereinten Nationen am 24.4.2009). |
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4. |
Sobaeku United Corp (alias Sobaeksu United Corp) |
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Staatsunternehmen, beteiligt sich an der Erforschung oder Beschaffung sensibler Produkte oder Ausrüstung. Das Unternehmen besitzt mehrere Graphitlagerstätten, aus denen es natürliches Graphit für zwei Verarbeitungsbetriebe bezieht, in denen u.a. Graphitblöcke hergestellt werden, die im ballistischen Bereich verwenden werden können. |
„ANHANG III
A. Liste der Personen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c
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1. |
KIM Tong-un |
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Leiter des “Office 39” des Zentralkomitees der Arbeiterpartei, das an der Finanzierung von Proliferationsaktivitäten beteiligt ist |