2.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 315/48 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 1. Dezember 2009
zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates
(2009/879/EU)
DER EUROPÄISCHE RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Vertrag von Lissabon wird das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen. |
(2) |
Der Präsident des Europäischen Rates sollte gewählt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Herman VAN ROMPUY wird für die Zeit vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Mai 2012 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird Herrn Herman VAN ROMPUY vom Generalsekretär des Rates mitgeteilt.
Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2009.
Im Namen des Europäischen Rates
Der Präsident
F. REINFELDT