28.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 313/126


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 27. November 2009

über einen Finanzierungsbeschluss für 2010 für Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über eine direkte Finanzhilfe an die OIE auf der Grundlage von Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002

(2009/856/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf die Artikel 20, 23 und 41,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2) (im Folgenden „die Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 75,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3) (im Folgenden „die Durchführungsbestimmungen“), insbesondere auf Artikel 90,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Entscheidung 2009/470/EG sind die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an bestimmten Veterinärmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Informationspolitik bezüglich Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen festgelegt.

(2)

Gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/470/EG leistet die Gemeinschaft einen finanziellen Beitrag zu einer Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs; hierzu gehört auch die Durchführung der erforderlichen Studien zur Vorbereitung und Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über den Tierschutz.

(3)

Im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 (4) ist insbesondere vorgesehen, dass Tierhalter/Tierbetreuer sowie die breite Öffentlichkeit miteinbezogen und über die geltenden Tierschutznormen informiert werden und internationale Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz weiterhin Unterstützung erhalten. In diesem Zusammenhang wird eine Europäische Strategie zur Förderung der Kommunikation über das Thema Tierschutz in Europa und im Ausland entwickelt, um Bürgern die unterschiedlichen Merkmale der verschiedenen Systeme der Tierproduktion sowie die Kosten und Nutzen strengerer Tierschutznormen zu erklären.

(4)

In der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) wird hervorgehoben, wie wichtig der Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinigungen der Zivilgesellschaft und EU-Organen (insbesondere der Kommission) ist.

(5)

Daher wurde in den letzten Jahren eine effektive Kommunikationsstrategie eingeführt, um interessierte Kreise, Organisationen und die Gesellschaft insgesamt für Tiergesundheitsaspekte und die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie zu sensibilisieren. Diese Strategie sollte beibehalten werden. Die Kommission will 2010 im Rahmen der EU-Veterinärwoche vor allem deutlich machen, wie wichtig die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Tiere in der Lebensmittelkette ist.

(6)

Das Jahr 2011 soll das „Weltveterinärjahr“ werden, mit dem der Beginn der Veterinärausbildung vor 250 Jahren weltweit gefeiert werden soll. Um die Bedeutung dieses Anlasses hervorzuheben, wird es eine Strategie für die Kommunikation mit verschiedenen interessierten Kreise sowie für deren Unterrichtung über die verschiedenen Veranstaltungen anlässlich dieses besonderen Jahrestages geben.

(7)

Nach Artikel 41 der Entscheidung 2009/470/EG legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen Bericht über die Tiergesundheitslage und die Kostenwirksamkeit der Durchführung der Programme für die Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen und die Seuchenüberwachung vor.

(8)

Deshalb sollte die Gemeinschaft im Jahr 2010 Mittel für Studien, Folgenabschätzungen, Bewertungen und die Informationspolitik in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht bereitstellen. Es sollte ein Höchstbetrag für die Finanzierung dieser Maßnahmen festgelegt werden.

(9)

Gemäß Artikel 22 der Entscheidung 2009/470/EG kann die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft und für die Modernisierung der allgemeinen oder beruflichen Bildung im Veterinärbereich notwendig sind, durchführen oder aber die Mitgliedstaaten oder internationale Organisationen bei deren Durchführung unterstützen.

(10)

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist als zwischenstaatliche Organisation für die weltweite Verbesserung der Tiergesundheit zuständig. Sie wird von der Welthandelsorganisation (WTO) als Referenzorganisation für die Festlegung von Standards für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen anerkannt.

(11)

Vom 12. bis 14. Oktober 2009 hat die OIE die Weltkonferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ organisiert.

(12)

Diese Konferenz könnte zum besseren Verständnis der gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik bei den Leitern von Veterinärausbildungseinrichtungen und wichtigen Entscheidern in allen Ländern der Welt und zur Weiterentwicklung der Tierärzteausbildung in den Teilnehmerländern beitragen. Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die Verbreitung der Ergebnisse dieser Weltkonferenz deckt sich daher mit ihrem Ziel, die Veterinärlage in der Gemeinschaft zu verbessern.

(13)

Die OIE plant eine internationale Konferenz über die Maul- und Klauenseuche. Diese Konferenz wird die Maßnahmen unterstützen, die in der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) aufgeführt sind. Die Gemeinschaft sollte sich daher an dieser Initiative beteiligen, um sie für die Entwicklung von Rechtsvorschriften zu dieser Seuche zu nutzen. Die Gemeinschaft sollte daher einen Beitrag zu der OIE-Initiative leisten.

(14)

Nach Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen geht jeder Ausgabe zu Lasten des Haushaltsplans ein Finanzierungsbeschluss des betreffenden Organs oder der Behörden voran, denen das Organ entsprechende Befugnisse übertragen hat; der Finanzierungsbeschluss präzisiert die wesentlichen Aspekte einer Maßnahme, die eine Ausgabe bewirkt.

(15)

Nach Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsbestimmungen können Finanzhilfen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zugunsten von Einrichtungen gewährt werden, die eine Monopolstellung innehaben. Die OIE hat de facto eine Monopolstellung in ihrem Bereich, weshalb die Gemeinschaft ohne eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Beitrag zur Verbreitung fachlicher und wissenschaftlicher Unterlagen der OIE-Konferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ und zur Organisation und Beherbergung einer internationalen Konferenz über die Maul- und Klauenseuche leisten kann.

(16)

Der vorliegende Finanzierungsbeschluss kann auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Artikel 83 der Haushaltsordnung und Artikel 106 Absatz 5 der Durchführungsbestimmungen abdecken.

(17)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die im Anhang dargelegten Tätigkeiten für die Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie die direkte Finanzhilfe an die OIE werden hiermit genehmigt. Der Beschluss ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.

Artikel 2

Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 3 685 000 EUR und wird aus Mitteln der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltplans der Europäischen Gemeinschaften für 2009 finanziert:

Haushaltslinie 17 04 02 01: 3 685 000 EUR

Diese Mittel decken auch etwaige Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen ab.

Artikel 3

Die Finanzhilfe für die OIE erfolgt über eine Finanzhilfevereinbarung ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, da die OIE als internationale Organisation für die Verbesserung der Tiergesundheit weltweit zuständig ist und daher de facto eine Monopolstellung innehat; es gelten die Bedingungen im als Anhang beigefügten Arbeitsprogramm.

Brüssel, den 27. November 2009

Für die Kommission

Androulla VASSILIOU

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 30.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(4)  KOM(2006) 13 endg.


ANHANG

ENTSCHEIDUNG 2009/470/EG DES RATES VOM 25. MAI 2009 ÜBER BESTIMMTE AUSGABEN IM VETERINÄRBEREICH, INSBESONDERE ARTIKEL 20, 22, 23 UND 41 — TÄTIGKEITEN 2010

1.1   Einleitung

Das Programm umfasst sechs Maßnahmen zur Durchführung im Jahr 2010. In Übereinstimmung mit den in der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich dargelegten Zielen werden die Mittel wie folgt auf die Maßnahmen aufgeteilt:

Finanzhilfen (in direkter zentraler Mittelverwaltung) (1.2):

Ein Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der Verbreitung der Ergebnisse der internationalen Konferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ der OIE vom 12. bis 14. Oktober 2009 in Höhe von 50 000 EUR; entspricht einer gemeinschaftlichen Kofinanzierung von höchstens 80 % der gesamten förderfähigen Kosten.

Ein Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der von der OIE für 2010 geplanten internationalen Konferenz über die Maul- und Klauenseuche in Höhe von 200 000 EUR; entspricht einer gemeinschaftliche Kofinanzierung von höchstens 33 % der gesamten förderfähigen Kosten.

Aufträge (in direkter zentraler Mittelverwaltung) (1.3):

Nutzung des Rahmenvertrags für eine Studie zur Untermauerung eines Berichts über die Tiergesundheitslage und die Kostenwirksamkeit der Durchführung der Programme für die Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen und die Seuchenüberwachung; Höchstbetrag: 100 000 EUR.

Nutzung des Rahmenvertrags für die Durchführung einer Informationskampagne für das „Weltveterinärjahr 2011“; Höchstbetrag: 200 000 EUR.

Nutzung des Rahmenvertrags für Veröffentlichungen und die Verbreitung von Informationen über die Tiergesundheitsstrategie; Höchstbetrag: 230 000 EUR.

Nutzung des Rahmenvertrags für Veröffentlichungen und die Verbreitung von Informationen zur Sensibilisierung für Tiergesundheitsaspekte und die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie; Höchstbetrag: 2 905 000 EUR.

1.2   Finanzhilfen

1.2.1   Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der Verbreitung der Ergebnisse der internationalen Konferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) vom 12. — 14. Oktober 2009

Finanzhilfen unterliegen einer schriftlichen Vereinbarung.

Rechtsgrundlage

Artikel 23 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Ziele und erwartete Ergebnisse

Vom 12. bis 14. Oktober 2009 hat die OIE die Weltkonferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ organisiert.

Diese Konferenz könnte zum besseren Verständnis der gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik bei den Leitern von Veterinärausbildungseinrichtungen und wichtigen Entscheidern in allen Ländern der Welt und zur Weiterentwicklung der Veterinärausbildung in den Teilnehmerländern beitragen. Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die Verbreitung der Ergebnisse dieser Weltkonferenz deckt sich daher mit ihrem Ziel, die Veterinärlage in der Gemeinschaft zu verbessern.

Beschreibung und Ziele der Maßnahmen

Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der Verbreitung der Ergebnisse der internationalen Konferenz „Evolving veterinary education for a safer world“ der OIE vom 12. bis 14. Oktober 2009

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Direktvergabe

Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c

Höchstsatz der Kofinanzierung

Maximal 80 % der gesamten förderfähigen Kosten

1.2.2   Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der internationalen Konferenz über die Maul- und Klauenseuche, die die Weltorganisation für Tiergesundhei (OIE) 2010 ausrichtet

Finanzhilfen unterliegen einer schriftlichen Vereinbarung.

Rechtsgrundlage

Artikel 23 der Entscheidung 2009/470/EG

Haushaltslinie

17 04 02 01

Ziele und erwartete Ergebnisse

Die OIE plant für 2010 eine internationale Konferenz über die Maul- und Klauenseuche. Diese Konferenz wird die Maßnahmen unterstützen, die in der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) aufgeführt sind. Daher ist es angemessen, dass sich die Gemeinschaft an dieser Initiative beteiligt, mit der ein besserer Schutz vor dieser Seuche angestrebt wird.

Beschreibung und Ziele der Maßnahmen

Die Gemeinschaft wird die OIE bei der Organisation dieser internationalen Konferenz unterstützen.

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Direktvergabe

Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c

Höchstsatz der Kofinanzierung

Maximal 33 % der gesamten förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der internationalen Konferenz

1.3   Auftragsvergabe

Die für die Ausschreibungen während des Jahres 2009 vorgesehenen Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 3 435 000 EUR.

1.3.1   Studie zur Untermauerung eines Berichts über die Tiergesundheitslage und die Kostenwirksamkeit der Durchführung der Programme für die Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen und die Seuchenüberwachung

Rechtsgrundlage

Artikel 41 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Voraussichtliche Zahl und Art der Verträge

Ein Dienstleistungsvertrag (Nutzung des bestehenden Rahmenvertrags)

Auftragsgegenstand

Durchführung einer Studie, die als Beitrag zur Ausarbeitung des Berichts nach Artikel 41 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates dienen soll.

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens

Einzelvertrag

Abschluss eines Dienstleistungsvertrags (im ersten Quartal 2010) unter dem Rahmenvertrag SANCO/2008/01/055

1.3.2   Kommunikationskampagne für das „Weltveterinärjahr 2011“

Rechtsgrundlage

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Voraussichtliche Zahl und Art der Verträge

Ein Dienstleistungsvertrag (Nutzung des bestehenden Rahmenvertrags)

Auftragsgegenstand

Vorbereitung einer Kommunikationskampagne mit verschiedenen Aktionen im Vorfeld des Weltveterinärjahrs 2011 mit dem Ziel, die gemeinschaftliche Tiergesundheitsstrategie im Rahmen des Jahres ins Blickfeld zu rücken.

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens

Einzelvertrag

Abschluss eines Dienstleistungsvertrags (im zweiten Quartal 2010) unter dem Rahmenvertrag SANCO/2009/A1/005

1.3.3   Veröffentlichungen und Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit der Tiergesundheitsstrategie

Rechtsgrundlage

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Voraussichtliche Zahl und Art der Verträge

Höchstens drei Dienstleistungsverträge (Nutzung bestehender Rahmenverträge)

Auftragsgegenstand

Im Einklang mit dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006–2010 sind für 2010 die folgenden Tätigkeiten geplant, die den Bereichen 4 und 5 im Plan entsprechen:

Entwicklung einer interaktiven Website über den Tierschutz zur Förderung des Bekanntheitsgrades der Tiergesundheitsstrategien und -initiativen; Aktualisierung und Verwaltung der Inhalte;

Follow up des Projekts Welfare Quality® (http://www.welfarequality.net/everyone). Das Projekt Welfare Quality® wird von der Kommission unterstützt und soll in ihrem Auftrag Tiergesundheitsindikatoren entwickeln und die Vermarktung von Erzeugnissen aus vorbildlicher und artgerechter Tierhaltung verbessern;

Website „Farmland“ und Teacher-Toolbox — Entwicklungen. Mehrsprachiger Ausbau der Website und Integration ähnlicher Projekte in die Teacher-Toolbox-Strategie von „Farmland“ mit Entwicklung einer europäischen Studie über Tierschutz-Lernprogramme;

Organisation von Veranstaltungen/Konferenzen über Tierschutz-Lernangebote;

Organisation eines Malwettbewerbs für Kinder, dessen erfolgreiche Beiträge für die Gestaltung von Werbematerial genutzt werden können.

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens

Einzelvertrag

Abschluss von höchstens drei Dienstleistungsverträgen (im ersten Quartal 2010) unter dem Rahmenvertrag SANCO/2009/A1/005

1.3.4   Veröffentlichungen und Verbreitung von Informationen zur Sensibilisierung für Tiergesundheitsaspekte und die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie

Rechtsgrundlage

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Voraussichtliche Zahl und Art der Verträge

Höchstens sieben Dienstleistungsverträge (Nutzung bestehender Rahmenverträge)

Auftragsgegenstand

Veterinärwoche 2010:

Zweitägige Konferenz in Brüssel mit allen interessierten Kreisen;

Video und gedrucktes Material über die Bedeutung der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, das sich an die breite Öffentlichkeit richtet;

Veranstaltungen in allen Mitgliedstaaten für Tiermedizinstudierende und die breite Öffentlichkeit während der Veterinärwoche mit entsprechendem Begleitmaterial, um auf die Tiergesundheit, auch die einschlägige Strategie der EU, die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Tieren und die Tollwut aufmerksam zu machen.

Sensibilisierung für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen ihrer Tiergesundheitsstrategie:

Verlängerung der Werbekampagne durch Einsatz eines speziellen Fahrzeugs, das Landwirtschaftsmessen, Tierärztetreffen, Tourismusmessen und Schulen in der ganzen EU besucht;

An die breite Öffentlichkeit gerichtete Informationsbroschüren über den Heimtierpass in allen Amtssprachen der EU;

Im Internet abrufbares Handbuch über Tollwutprävention für die allgemeine Öffentlichkeit in den wichtigsten Sprachen.

Durchführung

Direkte zentrale Mittelverwaltung

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens

Einzelvertrag

Abschluss von höchstens sieben Dienstleistungsverträgen (im ersten und zweiten Quartal 2010) unter dem Rahmenvertrag SANCO/2009/A1/005