27.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 280/56


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 26. Oktober 2009

zur Änderung des Beschlusses 2008/359/EG der Kommission über die Einsetzung der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie zwecks Verlängerung seiner Geltungsdauer

(2009/785/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Gültigkeit des Beschlusses 2008/359/EG der Kommission vom 28. April 2008 über die Einsetzung der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie (1) ist befristet.

(2)

Die Hochrangige Gruppe hat zur Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie der Gemeinschaft beigetragen, indem sie einen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie (2), 30 Empfehlungen und einen Fahrplan mit Schlüsselinitiativen erstellt hat. Diese Initiativen müssen weiterverfolgt werden.

(3)

Die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie sollte nach denselben Regeln weitergeführt werden, die im genannten Beschluss aufgestellt sind.

(4)

Der Beschluss 2008/359/EG sollte daher entsprechend geändert werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Artikel 6 des Beschlusses 2008/359/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 6

Geltungsdauer

Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2010.“

Brüssel, den 26. Oktober 2009

Für die Kommission

Günter VERHEUGEN

Vizepräsident


(1)  ABl. L 120 vom 7.5.2008, S. 15.

(2)  http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/food/files/high_level_group_2008/documents_hlg/final_report_hlg_17_03_09_en.pdf