3.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 123/11 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 25. Mai 2009
zur Ernennung der Mitglieder und eines stellvertretenden Mitglieds für Malta im Beratenden Ausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
2009/C 123/05
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (1), insbesondere auf die Artikel 26 und 27,
gestützt auf die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgelegten Kandidatenlisten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 25. September 2008 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 25. September 2008 bis zum 24. September 2010 ernannt, mit Ausnahme einiger Mitglieder, wie der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in der Gruppe der Vertreter der Regierungen. |
(2) |
Die maltesische Regierung hat für die zu besetzenden Ämter Kandidaten benannt — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Zu Mitgliedern und zu einem stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer werden für den Zeitraum bis zum 24. September 2010 ernannt:
VERTRETER DER REGIERUNGEN
Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Malta |
Herr Joseph MIZZI Frau Josephine FARRUGIA |
Herr Anthony BUTTIGIEG |
Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2009
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. ŠEBESTA
(1) ABl. L 257 vom 18.10.1968, S. 2.
(2) ABl. C 253 vom 4.10.2008, S. 7.