4.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 202/52 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 13. Juli 2009
zur Änderung der Entscheidung 2009/290/EG über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland
(2009/592/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8,
auf Vorschlag der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Entscheidung 2009/289/EG (2) hat der Rat Lettland einen gegenseitigen Beistand gewährt. Mit der Entscheidung 2009/290/EG (3) hat der Rat Lettland einen mittelfristigen finanziellen Beistand gewährt. |
(2) |
Ausmaß und Schwere der Finanzkrise in Lettland erfordern eine Überprüfung der wirtschaftspolitischen Auflagen für die Auszahlung der einzelnen Tranchen des finanziellen Beistands der Gemeinschaft, um den Haushaltsauswirkungen des erheblichen BIP-Rückgangs Rechnung zu tragen. |
(3) |
Die Entscheidung 2009/290/EG sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entscheidung 2009/290/EG wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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2. |
Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
Artikel 3
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. BILDT
(1) ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1.
(2) ABl. L 79 vom 25.3.2009, S. 37.
(3) ABl. L 79 vom 25.3.2009, S. 39.