29.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 132/16


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 25. Mai 2009

zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 3934)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/411/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken (1), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken — Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke (2) — werden, um statistische Schlussfolgerungen für wissenschaftliche Zwecke zu ermöglichen, die Bedingungen festgelegt, zu denen Zugang zu der Gemeinschaftsbehörde übermittelten vertraulichen Daten gewährt werden kann, und die Regeln für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und nationalen Behörden zur Vereinfachung dieses Zugangs aufgestellt.

(2)

Mit der Entscheidung 2004/452/EG der Kommission (3) wurde eine Liste von Einrichtungen aufgestellt, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können.

(3)

Die Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kansaneläkelaitos — KELA), Finnland, die Hebräische Universität von Jerusalem (HUJI), Israel, und der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit, Belgien, sind als Einrichtungen anzusehen, die die verlangten Bedingungen erfüllen, und müssen deshalb auf die Liste der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission genannten Einrichtungen gesetzt werden.

(4)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die statistische Geheimhaltung —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2004/452/EG erhält die Fassung des Anhangs dieser Entscheidung.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 25. Mai 2009

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7.

(3)  ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1. Berichtigte Fassung im ABl. L 202 vom 7.6.2004, S. 1.


ANHANG

„ANHANG

Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können

Europäische Zentralbank

Spanische Zentralbank

Italienische Zentralbank

University of Cornell (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika)

Department of Political Science des Baruch College der City University of New York (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika)

Deutsche Zentralbank

Referat ‚Beschäftigungsanalyse‘ der Generaldirektion ‚Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit‘ der Europäischen Kommission

Universität Tel Aviv (Israel)

Weltbank

Center of Health and Wellbeing (CHW) der Woodrow Wilson School of Public and International Affairs der Princeton University, New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika

University of Chicago (UofC), Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Family and Labour Studies Division of Statistics Canada, Ottawa, Ontario, Kanada

Referat ‚Ökonometrie und statistische Unterstützung der Betrugsbekämpfung (ESAF)‘ der Generaldirektion ‚Gemeinsame Forschungsstelle‘ der Europäischen Kommission

Referat ‚Stärkung des Europäischen Forschungsraums (SERA)‘ der Generaldirektion ‚Gemeinsame Forschungsstelle‘ der Europäischen Kommission

Canada Research Chair of the School of Social Science in the Atkinson Faculty of Liberal and Professional Studies at York University, Ontario, Kanada

University of Illinois at Chicago (UIC), Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika

Rady School of Management an der University of California, San Diego, Vereinigte Staaten von Amerika

Direktion für den Forschungs-, Studien- und Statistikbereich (Direction de l’Animation de la Recherche, des Études et des Statistiques — DARES) im Ministerium für Arbeit, Arbeitsbeziehungen, Familie und Solidarität, Paris, Frankreich

Forschungsstiftung der State University of New York (Research Foundation of State University of New York (RFSUNY)), Albany, Vereinigte Staaten von Amerika

Finnische Zentralanstalt für die Rentenversicherung (Eläketurvakeskus – ETK), Finnland

Direktion für den Forschungs-, Studien-, Bewertungs- und Statistikbereich (Direction de la recherche, des études, de l’évaluation et des statistiques — DREES), unter der gemeinsamen Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Solidarität, des Ministeriums für Gesundheit, Jugend und Sport und des Ministeriums für Haushalt, öffentliche Finanzen und öffentlichen Dienst

Duke-Universität (DUKE), North Carolina, USA

Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kansaneläkelaitos – KELA), Finnland

Hebräische Universität von Jerusalem (HUJI), Israel

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit, Belgien.“