29.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 132/13


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 25. Mai 2009

zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms

(2009/410/Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Kommission, die den Ausschuss für Wissenschaft und Technik angehört hat,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Rahmen des Europäischen Forschungsraums war und bleibt der Hochflussreaktor in Petten (im Folgenden „HFR“ genannt) noch für eine gewisse Zeit ein wichtiges Mittel, das der Gemeinschaft zur Verfügung steht, um zu den Werkstoffwissenschaften und der Werkstofferprobung, zur Nuklearmedizin und zur Sicherheitsforschung im Bereich der Kernenergie beizutragen.

(2)

Der Betrieb des HFR wurde mit einer Reihe von zusätzlichen Forschungsprogrammen unterstützt, von denen das letzte, das mit der Entscheidung 2007/773/Euratom des Rates vom 26. November 2007 über die Verlängerung des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms um ein Jahr (1) verabschiedet wurde, am 31. Dezember 2007 auslief.

(3)

Der Betrieb des HFR wurde 2008 ohne ein zusätzliches Forschungsprogramm fortgesetzt; gleichzeitig wurden Schritte unternommen, um seinen Betrieb und seine Nutzung auf eine unabhängige und dauerhaftere Rechtsgrundlage zu stellen. Da diese Bemühungen scheiterten, ist es nunmehr erforderlich, im Rahmen eines neuen zusätzlichen Forschungsprogramms die weitere finanzielle Unterstützung zu sichern.

(4)

Da der HFR als unersetzbare Infrastruktur für die Gemeinschaftsforschung in den Bereichen Verbesserung der Sicherheit bestehender Kernreaktoren, Gesundheitsschutz, einschließlich der Entwicklung medizinischer Isotope für die medizinische Forschung, Kernfusion, Grundlagenforschung und Ausbildung sowie Abfallentsorgung, darunter die Untersuchung des sicherheitstechnischen Verhaltens von Kernbrennstoffen für die neue Generation von Reaktorsystemen, weiterhin benötigt wird, sollte sein Betrieb mit diesem zusätzlichen Forschungsprogramm bis 2011 fortgesetzt werden.

(5)

Wegen ihres besonderen Interesses an einer Fortführung des Betriebs des HFR sollten Belgien, Frankreich und die Niederlande gemäß ihren Erklärungen dieses Programm mit finanziellen Beiträgen zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in Form von zweckgebundenen Einnahmen finanzieren.

(6)

Mit einem Teil der Beiträge für dieses zusätzliche Programm sollten auch die im Laufe des Jahres 2008 getätigten Ausgaben gedeckt werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wird für die Dauer von drei Jahren das zusätzliche Forschungsprogramm für den Betrieb des Hochflussreaktors in Petten (HFR) (im Folgenden „Programm“ genannt) aufgestellt, dessen Ziele in Anhang I aufgeführt sind.

Artikel 2

Der für die Durchführung des Programms als erforderlich erachtete Finanzbeitrag beläuft sich auf 34,992 Mio. EUR. Die Aufteilung dieses Betrags ist in Anhang II festgelegt. Dieser Beitrag gilt im Einklang mit Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) als zweckgebundene Einnahme.

Artikel 3

(1)   Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms zuständig. Hierfür greift sie auf die Dienste der Gemeinsamen Forschungsstelle zurück.

(2)   Der Aufsichtsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle wird über die Durchführung des Programms auf dem Laufenden gehalten.

Artikel 4

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 15. September jedes Jahres einen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung vor.

Artikel 5

Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009.

Artikel 6

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. ŠEBESTA


(1)  ABl. L 312 vom 30.11.2007, S. 29.

(2)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZIELE

Hauptziele des Programms sind:

1.

der sichere und verlässliche Betrieb des Hochflussreaktors in Petten (HFR) zur Sicherung der Verfügbarkeit des Neutronenflusses zu Versuchszwecken;

2.

die effiziente Nutzung des HFR durch Forschungsinstitute in einer breiten Palette von Bereichen: Verbesserung der Sicherheit bestehender Kernreaktoren, Gesundheitsschutz, einschließlich der Entwicklung medizinischer Isotope für die medizinische Forschung, Kernfusion, Grundlagenforschung und Ausbildung sowie Abfallentsorgung, darunter die Untersuchung des sicherheitstechnischen Verhaltens von Kernbrennstoffen für die neue Generation von Reaktorsystemen.


ANHANG II

AUFTEILUNG DER BEITRÄGE

Die Beiträge zu dem Programm werden von Belgien, Frankreich und den Niederlanden aufgebracht.

Die Beiträge werden wie folgt aufgeteilt:

 

Belgien: 1,2 Mio. EUR

 

Frankreich: 0,9 Mio. EUR

 

Niederlande: 32,892 Mio. EUR

 

Insgesamt: 34,992 Mio. EUR.

Diese Beiträge werden zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geleistet und diesem Programm zugewiesen. Im Einklang mit dem Arbeitsprogramm, das von den beitragenden Ländern und der Kommission zu vereinbaren ist, können mit einem Teil der Beiträge für dieses zusätzliche Programm auch die im Laufe des Jahres 2008 für den Betrieb des HFR getätigten Ausgaben gedeckt werden.

Bei den genannten Beiträgen handelt es sich um Festbeträge, die nicht entsprechend den schwankenden Betriebs- und Instandhaltungskosten geändert werden können.