7.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 83/24 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 30. März 2009
zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
2009/C 83/08
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),
in Anbetracht der von der ITALIENISCHEN Regierung unterbreiteten Kandidaturen,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 18. September 2006 (2) die Mitglieder des Verwaltungs-rates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2006 bis zum 17. September 2009 ernannt. |
(2) |
Aufgrund des Rücktritts von Ing. Enrico Eugenio CECCOTTI ist der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen frei geworden. |
(3) |
Das italienische Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2009, ernannt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2009, ernannt:
VERTRETER DER REGIERUNGEN
ITALIEN: Dott. Filippo MAZZOTTI.
Geschehen zu 30. März 2009
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. BENDL
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 240 vom 5.10.2006, S. 1.