7.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 83/24


BESCHLUSS DES RATES

vom 30. März 2009

zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

2009/C 83/08

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

in Anbetracht der von der ITALIENISCHEN Regierung unterbreiteten Kandidaturen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 18. September 2006 (2) die Mitglieder des Verwaltungs-rates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2006 bis zum 17. September 2009 ernannt.

(2)

Aufgrund des Rücktritts von Ing. Enrico Eugenio CECCOTTI ist der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen frei geworden.

(3)

Das italienische Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2009, ernannt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2009, ernannt:

VERTRETER DER REGIERUNGEN

ITALIEN: Dott. Filippo MAZZOTTI.

Geschehen zu 30. März 2009

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. BENDL


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 240 vom 5.10.2006, S. 1.