30.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 109/52


BESCHLUSS ATALANTA/2/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 21. April 2009

über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)

(2009/356/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1) (Atalanta), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 über die Beteiligung von Drittstaaten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte hat am 17. November 2008, am 16. Dezember 2008 und am 19. März 2009 Truppengestellungskonferenzen veranstaltet.

(2)

Der Beitrag Norwegens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.

(3)

Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Beiträge von Drittstaaten

Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen wird der Beitrag Norwegens zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) angenommen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 21. April 2009.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

I. ŠRÁMEK


(1)  ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.